Glossar
Betriebsstättenfall
Betriebsstättenfall
Der Betriebsstättenfall bezeichnet die Behandlung desselben Versicherten in derselben Betriebsstätte oder Nebenbetriebsstätte in einem Kalendervierteljahr zulasten derselben Krankenkasse. Er zählt Patienten je Standort, nicht je Praxis oder Arzt.
Die Regelung steht in § 21 Abs. 1a des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä). Bedeutung hat der Betriebsstättenfall bei Praxen mit mehreren Standorten, etwa einer Berufsausübungsgemeinschaft oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) mit Zweigstellen. Dann kann ein Patient im selben Quartal in zwei Betriebsstätten behandelt werden. Der Behandlungsfall zählt das einmal, der Betriebsstättenfall zweimal.
Ein Beispiel: Ein MVZ betreibt eine Hauptbetriebsstätte und eine Nebenbetriebsstätte. Ein Versicherter lässt im Quartal in beiden Standorten Leistungen erbringen. Das ergibt einen Behandlungsfall des MVZ und zwei Betriebsstättenfälle.
Verwandte Begriffe: Behandlungsfall, Arztfall, Arztgruppenfall, Krankheitsfall, MVZ – Medizinisches Versorgungszentrum
Weiterbildung: Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK)
Dienstleistung: Abrechnungs-Check
FAQ
Was ist eine Nebenbetriebsstätte?
Ein weiterer Standort derselben Praxis, an dem ärztliche Leistungen erbracht werden. Haupt- und Nebenbetriebsstätte bilden je einen eigenen Betriebsstättenfall (§ 1a Nr. 29 BMV-Ä). Zusammen betrachtet werden Behandlungen an Haupt- und Nebenbetriebsstätte dagegen beim Behandlungsfall (§ 1a Nr. 28 BMV-Ä), weil die Arztpraxis dort einschließlich ihrer Nebenbetriebsstätten als Einheit gilt.
Worin unterscheiden sich Betriebsstättenfall und Behandlungsfall?
Der Behandlungsfall erfasst die gesamte Praxis, der Betriebsstättenfall nur einen Standort. In einer Praxis mit einem Standort sind beide gleich.
Quellenverzeichnis
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns. (o. D.). Merkblatt Krankheitsfall, Behandlungsfall, Betriebsstättenfall, Arztfall. https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/Mitglieder/Service/Merkblaetter/Abrechnung/KVB-Merkblatt-Krankheits-Behandlungs-Betriebsstaetten-Arztfall.pdf
Zuletzt aktualisiert: 14.10.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM
