Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Arztfall

Arztfall

Der Arztfall bezeichnet die Behandlung desselben Versicherten durch denselben an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt in einem Kalendervierteljahr zulasten derselben Krankenkasse. Er zählt Patienten je Arzt, nicht je Praxis.

Geregelt ist der Begriff in § 21 Abs. 1b des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä). Der Arztfall ist unabhängig davon, in welcher Betriebsstätte der Arzt den Patienten sieht. In einer Einzelpraxis stimmen Arztfall und Behandlungsfall überein. In einer Berufsausübungsgemeinschaft oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) weichen sie ab: Der Behandlungsfall erfasst die gesamte Praxis, der Arztfall nur den einzelnen Arzt.

Ein Beispiel: Ein Patient besucht im selben Quartal eine Hausarztpraxis mit zwei Hausärzten und wird von beiden behandelt. Das ist ein Behandlungsfall der Praxis, aber zwei Arztfälle, je einer pro Arzt.

Verwandte Begriffe: Behandlungsfall, Krankheitsfall, Arztgruppenfall, Betriebsstättenfall, MVZ – Medizinisches Versorgungszentrum, Berufsausübungsgemeinschaft

Weiterbildung: Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK)

Dienstleistung: Abrechnungs-Check

FAQ

Wann sind Arztfall und Behandlungsfall identisch?

In der Einzelpraxis. Dort gibt es nur einen Arzt, sodass beide Zähleinheiten denselben Patienten pro Quartal abbilden. In Gemeinschaftspraxen und MVZ gilt das nicht mehr.

Ist der Arztfall an eine Betriebsstätte gebunden?

Nein. Der Arztfall gilt unabhängig von der Betriebsstätte, in der der Arzt tätig wird. An eine Betriebsstätte gebunden ist der Betriebsstättenfall.

Quellenverzeichnis

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns. (o. D.). Merkblatt Krankheitsfall, Behandlungsfall, Betriebsstättenfall, Arztfall. https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/Mitglieder/Service/Merkblaetter/Abrechnung/KVB-Merkblatt-Krankheits-Behandlungs-Betriebsstaetten-Arztfall.pdf

Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2025). EBM Hausarzt, Stand 2. Quartal 2025. https://www.kbv.de/media/sp/EBM_Hausarzt_20250401_V1.pdf

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM