Glossar
GOP (Gebührenordnungsposition)
GOP (Gebührenordnungsposition)
Die GOP (Gebührenordnungsposition) ist eine im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgeführte, einzeln berechnungsfähige ärztliche Leistung mit Nummer, Leistungsbeschreibung und Bewertung in Punkten. Sie ist die kleinste Abrechnungseinheit der vertragsärztlichen Versorgung.
Jede GOP besteht aus der Gebührenordnungsnummer (siehe EBM-Ziffer), der Leistungslegende, die genau festlegt, was erbracht sein muss, und der Punktzahl. Dazu kommen Abrechnungsbestimmungen, etwa Ausschlüsse neben anderen GOP, Zeitvorgaben oder Genehmigungsvorbehalte. Der EBM ist nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abschließend und einer analogen Berechnung nicht zugänglich: Eine Leistung, die dort nicht steht, lässt sich nicht über eine ähnliche GOP abrechnen. Der Bewertungsausschuss beschließt den EBM nach § 87 SGB V.
Vom Punkt zum Euro
Den Eurobetrag ergibt die Punktzahl multipliziert mit dem Orientierungspunktewert (auch Orientierungswert, OW). Für 2026 beträgt er 12,7404 Cent je Punkt (Bewertungsausschuss, 2025). Eine GOP mit 100 Punkten ist damit 12,74 € wert. Die Zahl ist ein frei gewähltes Beispiel und keine reale Ziffer.
Bei Hausarztpraxen sind viele Leistungen in Pauschalen gebündelt. Bei Fachgruppen bilden Einzelleistungen und Komplexe einen größeren Teil der Abrechnung. Die Abrechnung prüfen Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen anhand der GOP-Bestimmungen; Fehler führen zu Honorarberichtigungen.
Verwandte Begriffe: EBM-Ziffer, EBM – Einheitlicher Bewertungsmaßstab, OPW (Orientierungspunktewert), Bewertungsausschuss, GOÄ – Gebührenordnung für Ärzte, Behandlungsfall
Weiterbildung: Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK)
Dienstleistung: Abrechnung: GOÄ, EBM, Hybrid-DRG und Abrechnungs-Check
FAQ
Worin unterscheidet sich eine GOP von einer EBM-Ziffer?
Im Alltag meinen beide Begriffe dasselbe. Streng genommen ist die EBM-Ziffer nur die fünfstellige Nummer, die GOP umfasst dazu Legende, Bewertung und Abrechnungsbestimmungen.
Gilt die GOP auch für Privatpatienten?
Nein. Für gesetzlich Versicherte gilt der EBM mit seinen GOP. Privatpatienten werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet, die eigene Ziffern und einen Steigerungsfaktor kennt.
Quellenverzeichnis
Bundesrepublik Deutschland. (o. D.). Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 87 Bundesmäntelverträge, Einheitlicher Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__87.html
Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2025). EBM Hausarzt, Stand 2. Quartal 2025. https://www.kbv.de/media/sp/EBM_Hausarzt_20250401_V1.pdf
Bewertungsausschuss. (2025). Beschluss in der 803. Sitzung zur Anpassung des Orientierungswertes für 2026. Kassenärztliche Bundesvereinigung. https://www.kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bewertungsausschuss/gesamtverguetung/2026/ba-803-ow_2026.pdf
Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM
