Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

EBM-Ziffer

EBM-Ziffer

Die EBM-Ziffer bezeichnet die fünfstellige Nummer, unter der eine ärztliche Leistung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geführt wird. Sie wird auch Gebührenordnungsnummer genannt und identifiziert die GOP auf dem Abrechnungsschein und in der Quartalsabrechnung.

Der EBM ist nach Fachgebieten und Versorgungsbereichen in Kapitel gegliedert. Die ersten beiden Stellen der Ziffer verweisen in der Regel auf das Kapitel, etwa 03 auf den hausärztlichen Versorgungsbereich. Die folgenden Stellen unterscheiden die einzelne Leistung, Pauschale oder den Zuschlag. Wer die Ziffer kennt, findet im EBM die vollständige Leistungslegende und die Abrechnungsbestimmungen. Beschlossen wird der EBM vom Bewertungsausschuss nach § 87 SGB V, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) veröffentlicht ihn quartalsweise.

Bei der Abrechnung trägt die Praxis die Ziffer ein, die Software ergänzt Punktzahl und Euro-Betrag. Typische Fehler sind falsche oder nicht nebeneinander berechnungsfähige Ziffern. Die Kassenärztliche Vereinigung kann solche Ziffern nachträglich streichen.

Verwandte Begriffe: GOP (Gebührenordnungsposition), EBM – Einheitlicher Bewertungsmaßstab, OPW (Orientierungspunktewert), GOÄ – Gebührenordnung für Ärzte

Weiterbildung: Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK)

Dienstleistung: Abrechnungs-Check

FAQ

Ist die EBM-Ziffer dasselbe wie die GOÄ-Nummer?

Nein. Der EBM gilt für gesetzlich Versicherte, die GOÄ für Privatpatienten. Beide haben eigene Nummernkreise, und eine Leistung trägt in beiden Werken unterschiedliche Ziffern und Bewertungen.

Wo lässt sich eine EBM-Ziffer nachschlagen?

Die KBV stellt den EBM online und als PDF je Fachgruppe bereit, jeweils mit Stand des Quartals. Praxisverwaltungssysteme führen dieselben Ziffern, sodass Anwender sie direkt in der Software nachschlagen können.

Quellenverzeichnis

Bundesrepublik Deutschland. (o. D.). Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 87 Bundesmäntelverträge, Einheitlicher Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__87.html

Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2025). EBM Hausarzt, Stand 2. Quartal 2025. https://www.kbv.de/media/sp/EBM_Hausarzt_20250401_V1.pdf

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM