Glossar
Feld- und Regelkatalog
Feld- und Regelkatalog
Der Feld- und Regelkatalog ist die technische Spezifikation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die die zulässigen Datenfelder und die maschinellen Prüfregeln für die elektronische vertragsärztliche Abrechnung festlegt. Er sorgt dafür, dass Abrechnungsdaten einheitlich und fehlerfrei an die Kassenärztlichen Vereinigungen übermittelt werden.
Die quartalsweise Abrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erfolgt elektronisch im bundeseinheitlichen KVDT-Format (Kassenärztlicher DatenträgerTransfer). Damit jede Praxissoftware dieselben Daten in derselben Struktur liefert, gibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen ihrer IT-Spezifikationen den Feld- und Regelkatalog heraus. Er definiert zum einen die Feldkennungen – also welche Datenfelder (Betriebsstättennummer, Arztnummer, Diagnosen, Gebührenordnungspositionen, Scheindaten) in welchem Format zu übermitteln sind – und zum anderen die Prüfregeln, nach denen diese Felder auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft werden.
Grundlage der Datenübermittlung ist § 295 SGB V. Das in die Praxissoftware integrierte Prüfmodul der KBV prüft die Abrechnung gegen den Feld- und Regelkatalog, bevor sie die Praxis verlässt. Verstößt ein Datensatz gegen eine Regel – etwa eine fehlende LANR oder BSNR oder ein unzulässiges Zusatzkennzeichen –, wird er beanstandet, bevor er bei der KV ankommt. Der Katalog wird zu jedem Quartal aktualisiert; Praxen übernehmen die Änderungen über das Software-Update.
Verwandte Begriffe sind die Quartalsabrechnung, die LANR und BSNR und die Plausibilitätsprüfung.
Die Mechanik der elektronischen Abrechnung behandelt die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK); die vorbeugende Prüfung der Abrechnungsdaten bietet PKM mit dem Abrechnungs-Check.
FAQ
Was regelt der Feld- und Regelkatalog?
Er legt die zulässigen Datenfelder (Feldkennungen) und die maschinellen Prüfregeln für die elektronische KVDT-Abrechnung fest. Das Prüfmodul der Praxissoftware prüft jede Abrechnung gegen diesen von der KBV herausgegebenen Katalog, bevor sie an die Kassenärztliche Vereinigung übermittelt wird.
Wie oft wird der Feld- und Regelkatalog aktualisiert?
Zu jedem Quartal. Die KBV passt ihn an Änderungen des EBM, der Kodiervorgaben und der Übermittlungsanforderungen an. Praxen übernehmen die jeweils gültige Fassung automatisch über das quartalsweise Update ihrer Praxisverwaltungssoftware.
Quellenverzeichnis
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 295 Abrechnung ärztlicher Leistungen. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__295.html
Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2026). IT in der Arztpraxis – Feld- und Regelkatalog (KVDT). https://update.kbv.de/ita-update/
Zuletzt aktualisiert: 12. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM
