Glossar
FDZ – Forschungsdatenzentrum
FDZ – Forschungsdatenzentrum
Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) ist eine zentrale Stelle, die Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherung für Forschungszwecke bereitstellt. Es bündelt pseudonymisierte Versorgungsdaten und macht sie berechtigten Nutzern zugänglich.
Angesiedelt ist das Forschungsdatenzentrum beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Rechtsgrundlage sind die §§ 303a ff. SGB V. Die gesetzlichen Krankenkassen übermitteln – vermittelt über eine Vertrauensstelle – pseudonymisierte Abrechnungsdaten ihrer Versicherten an das FDZ. Diese Daten über ambulante und stationäre Leistungen, Diagnosen, Arzneimittel- und Heilmittelverordnungen bilden einen umfassenden Datenbestand zur Versorgungsrealität in Deutschland, den das FDZ für Forschung und Versorgungsplanung nutzbar macht.
Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) wurde die Rolle des FDZ ausgebaut: Der Kreis der Antragsberechtigten und die Nutzungszwecke wurden erweitert, und die Verknüpfung mit weiteren Datenquellen – etwa Krebsregisterdaten – wurde ermöglicht. Ziel ist es, den in den Versorgungsdaten liegenden Erkenntnisgewinn stärker zu heben, ohne den Schutz der Versicherten zu schwächen.
Für Versicherte besteht die Möglichkeit, der Nutzung ihrer Daten zu Forschungszwecken zu widersprechen – ein Opt-out, das sich über die elektronische Patientenakte (ePA) oder eine Ombudsstelle erklären lässt. Für Forschung, Industrie und Versorgungsplanung ist das FDZ eine zunehmend bedeutsame Datenquelle.
Verwandte Begriffe sind die elektronische Patientenakte (ePA), die DiGA und der Leistungskatalog GKV.
Fragen der Datennutzung für Marktzugang und Versorgungsforschung behandelt die Weiterbildung zum Market Access Manager – Fokus: Reimbursement Pharma; strategisch unterstützt PKM im Bereich Market Access & Reimbursement.
FAQ
Welche Daten stellt das Forschungsdatenzentrum bereit?
Pseudonymisierte Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherung: ambulante und stationäre Leistungen, Diagnosen sowie Arznei- und Heilmittelverordnungen. Die Krankenkassen übermitteln sie über eine Vertrauensstelle an das beim BfArM angesiedelte FDZ.
Können Versicherte der Datennutzung widersprechen?
Ja. Versicherte können der Nutzung ihrer Daten zu Forschungszwecken widersprechen (Opt-out), auch beschränkt auf einzelne Zwecke. Die Erklärung ist über die elektronische Patientenakte oder eine Ombudsstelle möglich.
Quellenverzeichnis
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 303a ff. Datentransparenz / Forschungsdatenzentrum. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__303a.html
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. (2026). Forschungsdatenzentrum Gesundheit. https://www.forschungsdatenzentrum-gesundheit.de/
Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM
