Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

PKV-Verband - Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

PKV-Verband (Verband der Privaten Krankenversicherung)

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) ist der Dachverband der privaten Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen in Deutschland mit Sitz in Berlin. Er wurde 1994 in seiner heutigen Form gegründet und vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitgliedsunternehmen gegenüber Gesetzgeber, Bundesregierung, Bundesbehörden und der Öffentlichkeit (pkv.de). Im deutschen Gesundheitssystem nimmt der PKV-Verband eine gesetzlich definierte Rolle als Vertragspartei auf Bundesebene für die stationäre Krankenhausvergütung ein.

Gesetzliche Aufgaben im Krankenhausentgeltsystem

Der PKV-Verband ist nach § 9 KHEntgG neben GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) eine der drei Vertragsparteien auf Bundesebene, die gemeinsam die jährliche Fallpauschalenvereinbarung (FPV) abschließen. Er wirkt damit unmittelbar an der Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems, des Fallpauschalen-Katalogs und der Pflegebewertungsrelationen mit. Für die Kalkulation des Bundesbasisfallwerts (BBFW) und des zugehörigen Korridors beauftragt er gemeinsam mit den anderen Vertragsparteien das InEK mit der jährlichen Berechnung. Der PKV-Verband ist zudem Mitgründer und Träger des InEK: Neben GKV-Spitzenverband und DKG hält er einen gleichberechtigten Anteil an der InEK GmbH.

Im Bereich der privaten Krankenversicherung erarbeitet der Verband mit seinen Mitgliedsunternehmen gemeinsame Musterbedingungen (MB/KK, MB/PPV) und technische Standards für den Datenaustausch. Er nimmt gegenüber dem BMG und dem Deutschen Bundestag Stellung zu gesetzgeberischen Vorhaben im Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsrecht.

Statistik und Transparenz

Der PKV-Verband veröffentlicht jährlich die PKV-Zahlenbuch-Statistik, die umfassende Daten zur Versichertenzahl, zu Beitragseinnahmen, Leistungsausgaben und zur Entwicklung des Mitgliederbestands der privaten Kranken- und Pflegeversicherung enthält. Diese Statistik ist eine wichtige Primärquelle für gesundheitsökonomische Analysen und dient Krankenhäusern als Orientierungsgröße für die Schätzung ihres PKV-Patientenanteils und der daraus resultierenden Erlöse aus GOÄ-Abrechnungen.

Abgrenzung zu GKV-Institutionen

Der PKV-Verband ist strukturell und rechtlich vollständig von den Institutionen der gesetzlichen Krankenversicherung getrennt. Er ist kein Teil der gemeinsamen Selbstverwaltung nach SGB V und hat keine Mitgliedschaft im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Seine Einbindung in das Vertragsgeschehen beschränkt sich auf die explizit im KHEntgG und im KHG geregelten Vertragsparteirollen, insbesondere bei der Vereinbarung von Fallpauschalen, dem Bundesbasisfallwert und der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) nach § 17c KHG.

Das PKM bereitet die Rolle des PKV-Verbands im Kontext der stationären Vergütung und Budgetverhandlungen in der Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK) auf.

FAQ

Wie unterscheidet sich der PKV-Verband vom GKV-Spitzenverband?

Der GKV-Spitzenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die als Spitzenorganisation aller gesetzlichen Krankenkassen umfassende gesetzliche Aufgaben wahrnimmt – von der Richtliniensetzung über Rahmenverträge bis zur Aufsicht über die gesetzliche Krankenversicherung. Der PKV-Verband ist ein privatrechtlicher Interessenverband (eingetragener Verein), der keine hoheitlichen Aufgaben trägt, aber im Bereich der stationären Krankenhausvergütung als gesetzlich definierte Vertragspartei agiert.

Ist der PKV-Verband an MD-Prüfungen beteiligt?

Indirekt ja. Die Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) nach § 17c KHG, die die Einzelfallprüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD) regelt, wird zwischen GKV-Spitzenverband, DKG und – bezogen auf privat versicherte Patienten – dem PKV-Verband vereinbart. Für GKV-Fälle ist der PKV-Verband an MD-Prüfungen nicht beteiligt; PKV-Patienten werden grundsätzlich nicht vom MD geprüft, da die PKV über eigene Erstattungs- und Prüfmechanismen verfügt.

Wie viele Mitgliedsunternehmen hat der PKV-Verband?

Der PKV-Verband vertritt alle privaten Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen in Deutschland, die zusammen rund 37 Millionen Vollversicherte und Zusatzversicherte betreuen. Die genaue Mitgliederzahl der Versicherungsunternehmen sowie aktuelle Statistiken zur Marktentwicklung veröffentlicht der PKV-Verband jährlich im PKV-Zahlenbuch auf pkv.de.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 9 KHEntgG – Vereinbarungen auf Bundesebene. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/__9.html

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 17c KHG – Prüfung der Abrechnung von Krankenhausbehandlung. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__17c.html

Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband). (o. D.). Über den PKV-Verband. pkv.de. https://www.pkv.de/verband/

Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM