Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Pflegeentgeltwert (PEW)

Pflegeentgeltwert (PEW)

Der Pflegeentgeltwert (PEW) ist der Eurobetrag, mit dem ein Krankenhaus die pflegerischen Leistungen am Patienten je Berechnungstag abrechnet. Er ergibt sich aus dem vereinbarten Pflegebudget geteilt durch die erwartete Summe der Pflegebewertungsrelationen und gilt krankenhausindividuell.

Die Grundlage steht in § 6a KHEntgG. Nach § 6a Abs. 4 teilt der Kostenträger das Pflegebudget durch die voraussichtliche Summe der Bewertungsrelationen aus dem Pflegeerlöskatalog nach § 17b Abs. 4 KHG. Das Pflegebudget selbst beruht auf den Ist-Kosten des Pflegepersonals am Bett aus dem Vorjahr, angepasst um erwartete Änderungen bei Stellen, Qualifikation und Kosten. Nicht zweckentsprechend verwendete Mittel sind zurückzuzahlen, eine Wirtschaftsprüferbestätigung weist die Mittelverwendung jährlich nach. Die Auswertung der Pflegeaufwendungen läuft getrennt vom Fallpauschalenbudget, der Pflegeentgeltwert tritt also neben den Landesbasisfallwert.

Berechnung

Abgerechnet wird je Patient und Tag: Pflegeentgeltwert × Bewertungsrelation je Tag × Zahl der Tage. Die Rechnung weist das Pflegeentgelt gesondert aus.

Zur Veranschaulichung eine frei gewählte Rechnung: Bei einem Pflegebudget von 30.000.000 € und einer erwarteten Summe von 120.000 Bewertungsrelationen beträgt der Pflegeentgeltwert 250 €. Für einen Patienten mit der Tagesrelation 2,0 und fünf Tagen ergibt sich ein Pflegeentgelt von 250 € × 2,0 × 5 = 2.500 €.

Verwandte Begriffe: Pflegeentgelt, Pflegezuschlag, Landesbasisfallwert, KHEntgG, Mehrerlösausgleich.

Weiterbildung: Medizincontroller (IHK)

FAQ

Wie unterscheidet sich der Pflegeentgeltwert vom Landesbasisfallwert?

Der Landesbasisfallwert bewertet die Fallpauschalen ohne die Pflegepersonalkosten am Bett. Der Pflegeentgeltwert vergütet genau diese Kosten und gilt nur im jeweiligen Haus. Beide Werte erscheinen auf der Rechnung getrennt.

Wie oft wird der Pflegeentgeltwert angepasst?

Er wird mit jeder Budgetvereinbarung neu berechnet, in der Regel einmal je Jahr. Weichen Pflegebudget und tatsächliche Erlöse ab, wird der Unterschied nachträglich ausgeglichen, sodass der Wert fortlaufend an die Ist-Kosten gekoppelt bleibt.

Quellenverzeichnis

Bundesrepublik Deutschland. (o. D.). Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG), § 6a Vereinbarung und Abrechnung eines Pflegebudgets. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/__6a.html

Bundesrepublik Deutschland. (o. D.). Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), § 17b Einführung eines pauschalierenden Vergütungssystems für DRG-Krankenhäuser. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__17b.html

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM