Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Entlassrezept

Entlassrezept

Das Entlassrezept ist eine Verordnung, die ein Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements bei der Entlassung eines Patienten ausstellt. Es sichert die nahtlose Versorgung mit Arznei- und anderen Mitteln, bis der weiterbehandelnde Vertragsarzt übernimmt.

Beim Übergang vom Krankenhaus in die ambulante Versorgung entsteht eine Versorgungslücke, wenn verordnete Mittel am Entlasstag nicht sofort bei einem niedergelassenen Arzt besorgt werden können. Das Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V schließt diese Lücke: Krankenhausärzte dürfen bei der Entlassung Arznei-, Heil-, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie verordnen sowie eine Arbeitsunfähigkeit feststellen – jeweils für einen begrenzten Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen. Die Einzelheiten regelt der Rahmenvertrag Entlassmanagement.

Bei Arzneimitteln gilt eine wichtige Einschränkung: Verordnet werden darf nur die kleinste Packungsgröße (nach der Packungsgrößenverordnung in der Regel die Packung N1). Damit wird sichergestellt, dass das Entlassrezept nur die Überbrückung bis zum ersten Kontakt mit dem weiterbehandelnden Vertragsarzt abdeckt und nicht die dauerhafte Versorgung ersetzt. Für die Verordnung gelten dieselben Wirtschaftlichkeits- und Kennzeichnungsregeln wie in der vertragsärztlichen Versorgung; zunehmend wird auch im Entlassmanagement das E-Rezept genutzt.

Das Entlassrezept steht damit an der Schnittstelle von stationärer und ambulanter Versorgung. Für die weiterbehandelnde Praxis ist es ein wichtiges Signal, welche Medikation das Krankenhaus initiiert hat und fortzuführen oder anzupassen ist.

Verwandte Begriffe sind die Rezeptarten, das E-Rezept, die Heilmittelverordnung und das Entlassmanagement.

Die Schnittstelle stationär-ambulant behandelt die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK); bei der Gestaltung von Übergangsprozessen unterstützt PKM mit Prozess- & Strukturanalysen.

FAQ

Wie lange gilt ein Entlassrezept?

Das Entlassmanagement deckt einen Überbrückungszeitraum von bis zu sieben Kalendertagen ab. Bei Arzneimitteln darf das Krankenhaus nur die kleinste Packungsgröße (in der Regel N1) verordnen, damit das Entlassrezept nur die Zeit bis zum Kontakt mit dem weiterbehandelnden Vertragsarzt überbrückt.

Wer stellt das Entlassrezept aus?

Der Krankenhausarzt im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1a SGB V. Er darf bei der Entlassung Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie weitere Leistungen zeitlich begrenzt verordnen. Die Fortführung der Versorgung übernimmt anschließend der niedergelassene Vertragsarzt.

Quellenverzeichnis

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 39 Abs. 1a Krankenhausbehandlung / Entlassmanagement. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__39.html

Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2026). Entlassmanagement. https://www.kbv.de/html/entlassmanagement.php

Zuletzt aktualisiert: 12. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM