Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

E-Rezept

E-Rezept

Das E-Rezept ist die elektronische Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel über die Telematikinfrastruktur. Es hat das rosa Papierrezept für gesetzlich Versicherte als Regelweg abgelöst und ist seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend.

Statt eines Papierformulars erstellt der Arzt die Verordnung digital, signiert sie und stellt sie über die Telematikinfrastruktur (TI) bereit. Rechtsgrundlage der Verpflichtung ist § 360 SGB V: Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept für apothekenpflichtige, verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der GKV verbindlich. Der Patient löst es auf einem von drei Wegen ein – über die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die E-Rezept-App der gematik oder einen papiernen Einlösecode (Token-Ausdruck).

Für die Verordnung signiert der Arzt mit seinem Heilberufsausweis (HBA) elektronisch; die Praxis benötigt den TI-Anschluss und den Praxisausweis (SMC-B). Das rosa Muster-16-Formular bleibt nur als Ersatzverfahren zulässig, etwa bei technischen Störungen. Für bestimmte Bereiche – etwa Betäubungsmittel (BtM-Rezept) – gelten eigene, teils noch in Einführung befindliche Regelungen.

Das E-Rezept ist damit mehr als eine digitale Kopie des Papierrezepts: Es ist in die TI eingebettet und verknüpft mit weiteren Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte (ePA), in der sich die Medikation abbilden lässt.

Verwandte Begriffe sind die Rezeptarten, die Telematikinfrastruktur (TI) und aut idem.

Die digitale Verordnung behandelt die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK); bei der Umstellung von Praxisprozessen unterstützt PKM mit Prozess- & Strukturanalysen.

FAQ

Seit wann ist das E-Rezept verpflichtend?

Seit dem 1. Januar 2024 für apothekenpflichtige, verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 360 SGB V). Das rosa Papierrezept bleibt nur noch als Ersatzverfahren zulässig, etwa bei technischen Störungen.

Wie löst der Patient ein E-Rezept ein?

Auf drei Wegen: durch Stecken der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke, über die E-Rezept-App der gematik oder mit einem papiernen Einlösecode (Token-Ausdruck). In allen Fällen ruft die Apotheke die Verordnung aus der Telematikinfrastruktur ab.

Quellenverzeichnis

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 360 Verordnung von Leistungen in elektronischer Form. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__360.html

Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2026). E-Rezept. https://www.kbv.de/html/e-rezept.php

Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM