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Entgelt
Entgelt
Das Entgelt ist im Gesundheitswesen die finanzielle Vergütung, die ein Leistungserbringer für eine erbrachte medizinische Leistung erhält. Im engeren krankenhausrechtlichen Sinn bezeichnet der Begriff die im Krankenhausentgeltgesetz geregelten Vergütungsbestandteile für stationäre Leistungen. Welches Entgelt konkret gilt, hängt vom Versorgungsbereich und vom Versichertenstatus ab.
Entgelte nach Bereich
Der Begriff spannt über die gesamte Versorgung, folgt aber je nach Bereich einem eigenen System. In der ambulanten Versorgung gesetzlich Versicherter rechnen Vertragsärzte nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab, für privat versicherte oder selbst zahlende Patienten gilt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Im somatischen Krankenhaus greift das Krankenhausentgeltgesetz mit den Fallpauschalen des DRG-Systems, in Psychiatrie und Psychosomatik die Bundespflegesatzverordnung mit den PEPP-Entgelten. Die folgende Übersicht ordnet die Systeme den Bereichen zu.

Die Entgeltarten im Krankenhaus
Für die allgemeinen Krankenhausleistungen legt § 7 KHEntgG abschließend fest, welche Entgeltarten abgerechnet werden dürfen. Dazu zählen die Fallpauschalen des DRG-Systems als tragende Säule, Zusatzentgelte für definierte teure Leistungen, das seit 2020 gesondert ausgewiesene Pflegeentgelt sowie sonstige Entgelte für Leistungen, die sich noch nicht über eine Fallpauschale abbilden lassen. Hinzu kommen Zu- und Abschläge, etwa für Qualität oder Sicherstellung, und Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Ein einzelnes Entgelt ist damit stets ein Baustein; die Summe aller Entgelte eines Falls oder eines Zeitraums ergibt den Erlös.
Bedeutung für das Medizincontrolling
Für Abrechnung und Erlösplanung ist die saubere Trennung der Entgeltarten wichtig, weil sie unterschiedlichen Regeln und Verhandlungswegen folgen. So werden die Fallpauschalen bundesweit kalkuliert und über den Landesbasisfallwert in Euro umgerechnet, während Zusatzentgelte und das Pflegeentgelt eigenen Kalkulations- und Vereinbarungslogiken unterliegen. Wer Entgelt und Erlös gleichsetzt, übersieht diese Struktur.
Wer die Abrechnung in beiden Sektoren vertiefen möchte, findet beim PKM die Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK) sowie die Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK).
FAQ
Was zählt im Krankenhaus alles zu den Entgelten?
Nach § 7 KHEntgG sind das die Fallpauschalen des DRG-Systems, Zusatzentgelte, das Pflegeentgelt, sonstige Entgelte für noch nicht pauschalierbare Leistungen, verschiedene Zu- und Abschläge sowie Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Diese Aufzählung ist abschließend, andere Entgelte sind für allgemeine Krankenhausleistungen nicht zulässig.
Welches Entgelt gilt für Privatpatienten im Krankenhaus?
Auch bei privat Versicherten werden die allgemeinen Krankenhausleistungen über das DRG-System nach dem KHEntgG abgerechnet. Zusätzlich vereinbarte wahlärztliche Leistungen, etwa die Behandlung durch den Chefarzt, rechnet das Krankenhaus gesondert nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. Beides steht nebeneinander.
Worin unterscheiden sich Entgelt und Erlös?
Ein Entgelt ist eine einzelne Vergütungskomponente, etwa eine bestimmte Fallpauschale oder ein Zusatzentgelt. Der Erlös ist die Summe aller Entgelte, die einem Krankenhaus für einen Fall oder in einem Zeitraum zufließen. Der Erlös setzt sich also aus mehreren Entgelten zusammen.
Quellenverzeichnis
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 7 KHEntgG – Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/__7.html
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 87 SGB V – Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__87.html
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/goae_1982/
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). Bundespflegesatzverordnung (BPflV). gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bpflv_1994/
Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM
