Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

CM – Case Mix

Case-Mix (CM)

Der Case-Mix (CM) bezeichnet die Summe aller Bewertungsrelationen aller DRG-Behandlungsfälle einer betrachteten Einheit, etwa einer Station, einer Fachabteilung oder eines gesamten Krankenhauses. Multipliziert mit dem Landesbasisfallwert (LBFW) ergibt der Case-Mix den DRG-seitigen Umsatz dieser Einheit in Euro. Er ist damit die zentrale Kennzahl für die Erlösplanung und das Controlling im stationären Bereich (§ 17b KHG).

Berechnung und Zusammenhang mit dem CMI

Der Case-Mix ergibt sich aus der einfachen Addition der Bewertungsrelationen aller abgerechneten Fälle einer Periode:

Case-Mix = Σ Bewertungsrelationen aller Fälle

Daraus lässt sich der Case-Mix-Index (CMI) ableiten, der den durchschnittlichen Schweregrad der behandelten Fälle ausdrückt:

CMI = Case-Mix ÷ Fallzahl

Ein CMI von 1,0 bedeutet, dass die Fälle im Durchschnitt exakt der Bezugsgröße des DRG-Systems entsprechen. Ein CMI über 1,0 zeigt an, dass die behandelten Fälle im Schnitt aufwändiger sind als der Systemdurchschnitt, ein CMI unter 1,0 entsprechend weniger aufwändig.

Praxisbeispiel

Ein Krankenhaus behandelt in einem Quartal 500 Fälle. Die Summe ihrer Bewertungsrelationen beträgt 750. Daraus ergibt sich ein Case-Mix von 750 und ein CMI von 1,5 (750 ÷ 500). Bei einem Landesbasisfallwert von 4.200 Euro ergibt sich ein DRG-Umsatz von 3.150.000 Euro (750 × 4.200). Dieser Wert enthält nicht das Pflegebudget, da die Pflegebewertungsrelationen seit 2020 separat über das Pflegebudget nach § 6a KHEntgG vergütet werden.

Steuerungsrelevanz im Medizincontrolling

Der Case-Mix ist eine der wichtigsten Steuerungsgrößen im Medizincontrolling. Steigerungen des Case-Mix ohne Fallzahlerhöhung – also eine Erhöhung des CMI – können durch vollständige Kodierung aller relevanten Nebendiagnosen, korrektes Schweregradmanagement und optimierte Dokumentation erreicht werden. Umgekehrt weist ein sinkender CMI auf mögliche Kodierdefizite, veränderten Fallmix oder strukturelle Veränderungen im Leistungsangebot hin.

Im Rahmen der Budgetverhandlungen nach § 11 KHEntgG bildet der vereinbarte Case-Mix die Grundlage für die Erlösbudgetierung des Krankenhauses mit den Krankenkassen. Abweichungen zwischen vereinbartem und tatsächlich erzieltem Case-Mix führen zu Mehr- oder Mindererlösausgleichen.

Das PKM bietet mit der Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK) und dem DRG+ Praxisworkshop praxisnahe Schulungen zu Case-Mix-Analysen, Budgetverhandlungen und Erlösoptimierung.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Case-Mix und Case-Mix-Index?

Der Case-Mix ist die absolute Summe aller Bewertungsrelationen einer Einheit und beschreibt damit das Gesamtvolumen des Behandlungsaufwands. Der Case-Mix-Index ist der daraus abgeleitete Durchschnittswert pro Fall und erlaubt den Vergleich zwischen Einheiten unterschiedlicher Größe oder den Vergleich über Zeit.

Wie beeinflusst die Pflegeausgliederung den Case-Mix?

Seit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten zum 1. Januar 2020 enthält der Case-Mix nur noch die aG-DRG-Bewertungsrelationen ohne Pflegeanteil. Die Pflegebewertungsrelationen werden separat im Pflegebudget vergütet. Für die vollständige Umsatzbetrachtung eines Krankenhauses müssen daher aG-DRG-Umsatz und Pflegebudget addiert werden.

Kann der Case-Mix durch bessere Kodierung gesteigert werden?

Ja, sofern die Kodierung korrekt und vollständig ist. Wenn behandelte Nebendiagnosen nicht dokumentiert oder nicht kodiert werden, sinkt der CCL-Wert und damit der PCCL, was zu einem niedrigeren DRG-Schweregrad führt. Das senkt die Bewertungsrelation des einzelnen Falls und damit den Case-Mix. Vollständige, leitlinienkonforme Dokumentation ist die Voraussetzung dafür, dass der Case-Mix den tatsächlichen Behandlungsaufwand korrekt abbildet.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 17b KHG – Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__17b.html

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 11 KHEntgG – Vereinbarung eines Erlösbudgets und von Erlössummen. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/__11.html

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 6a KHEntgG – Pflegebudget. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/__6a.html

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (2025). aG-DRG-System 2026 – Fallpauschalen-Katalog. g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2026/fallpauschalen-katalog/fallpauschalen-katalog-2026

Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM