Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Innovationsfonds

Innovationsfonds

Der Innovationsfonds ist ein Förderinstrument der gesetzlichen Krankenversicherung, mit dem neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung finanziert werden. Über die Förderung entscheidet der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss.

Rechtsgrundlage sind die §§ 92a und 92b SGB V. Der Innovationsfonds fördert zwei Bereiche: neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und das Potenzial haben, die Versorgung zu verbessern, sowie Versorgungsforschung, die Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Versorgung liefert. Über die Vergabe entscheidet der Innovationsausschuss beim G-BA auf Grundlage themenspezifischer und themenoffener Förderbekanntmachungen; die Mittel verwaltet das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Das Fördervolumen lag in der Startphase (2016 bis 2019) bei 300 Millionen Euro jährlich und von 2020 bis 2025 bei rund 200 Millionen Euro. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) wurde die Fördersumme für das Jahr 2026 einmalig auf 100 Millionen Euro abgesenkt; ab dem Jahr 2027 beträgt sie wieder jährlich 200 Millionen Euro (§ 92a Abs. 3 Satz 1 SGB V idF des GKV-BStabG). Erfolgreiche Projekte können, wenn der Innovationsausschuss dies empfiehlt, in die Regelversorgung überführt werden – das ist das eigentliche Ziel der Förderung neuer Versorgungsformen.

Der Innovationsfonds ist von der Erprobung nach § 137e SGB V abzugrenzen: Studien zur Erprobung einzelner neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind von der Innovationsfondsförderung ausgeschlossen und laufen über das eigenständige Erprobungsverfahren des G-BA.

Verwandte Begriffe sind die Versorgungsforschung, die Erprobung nach § 137e SGB V und das Forschungsdatenzentrum (FDZ).

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FAQ

Was fördert der Innovationsfonds?

Neue Versorgungsformen, die über die Regelversorgung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Über die Förderung entscheidet der Innovationsausschuss beim G-BA; das Volumen lag von 2020 bis 2025 bei rund 200 Millionen Euro pro Jahr, wurde für 2026 einmalig auf 100 Millionen Euro abgesenkt und beträgt ab 2027 wieder 200 Millionen Euro jährlich.

Was passiert mit erfolgreichen Projekten?

Empfiehlt der Innovationsausschuss die Überführung in die Regelversorgung, können erfolgreiche neue Versorgungsformen Teil des GKV-Leistungsgeschehens werden. Die Überführung ist das eigentliche Ziel der Förderung; eine Ablehnung ist zu begründen.

Quellenverzeichnis

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 92a Innovationsfonds. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__92a.html

Gemeinsamer Bundesausschuss. (2026). Innovationsfonds / Innovationsausschuss. https://innovationsfonds.g-ba.de/

Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM