Kostenübernahme- & Erstattungsanträge
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Kostenübernahme- und Erstattungsanträge für MVZ und Arztpraxen
Viele Behandlungen, Hilfsmittel oder individuelle Therapien müssen vor Beginn über einen Kostenübernahmeantrag abgesichert oder nachträglich über einen Erstattungsantrag abgerechnet werden. Der Erfolg entscheidet sich an Form, Vollständigkeit und medizinischer Begründung des Antrags.
Wir übernehmen für Praxen und MVZ die Erstellung und Anpassung dieser Anträge. Präzise formuliert, nachvollziehbar begründet und auf die Anforderungen des jeweiligen Kostenträgers abgestimmt.
Was wir übernehmen
Erstellung von Kostenübernahme- und Erstattungsanträgen für GKV und PKV
Anpassung bestehender Vorlagen auf aktuelle Rechtslage und Kostenträgeranforderungen
Medizinisch-fachliche Begründung in Abstimmung mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt
Begleitung bei Widersprüchen gegen Ablehnungsbescheide
Entwicklung wiederverwendbarer Antragsmuster für wiederkehrende Fallkonstellationen

Ablauf
Teams-Meeting: Kurzes Vorgespräch zur Fallkonstellation und zu den Anforderungen des Kostenträgers.
Entwurf: Wir erstellen einen Antragsentwurf mit medizinisch-fachlicher Begründung.
Abstimmung: Freigabe durch die Praxis, bei Bedarf Anpassungen.
Nachverfolgung: Auf Wunsch Begleitung bei Nachforderungen, Widersprüchen oder Folgeanträgen.
Häufige Fragen (FAQ)
Für welche Kostenträger erstellt PKM Anträge?
Für gesetzliche Krankenkassen, private Krankenversicherungen, die Beihilfe und auf Anfrage weitere Kostenträger.
Wie werden Patientendaten übermittelt?
Ausschließlich über verschlüsselte Kanäle auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei einem begründeten Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid.
Kann PKM auch Vorlagen entwickeln, die wir selbst wiederverwenden?
Ja. Wir entwickeln wiederverwendbare Antragsmuster für wiederkehrende Fallkonstellationen, die Sie anschließend eigenständig anpassen können.
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