Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Punktzahl und Punktwert (EBM/GOÄ)

Punktzahl und Punktwert (EBM/GOÄ)

Punktzahl und Punktwert sind die beiden Rechengrößen, aus denen sich der Eurobetrag einer abgerechneten Leistung ergibt: Die Punktzahl bewertet die Leistung relativ, der Punktwert übersetzt diese Bewertung in Geld. Das Prinzip gilt im EBM wie in der GOÄ – mit unterschiedlichen Werten und Mechanismen.

Im EBM trägt jede Gebührenordnungsposition eine feste Punktzahl, die den relativen Aufwand der Leistung abbildet. Der Eurobetrag entsteht durch Multiplikation mit dem Orientierungswert, den der Bewertungsausschuss jährlich nach § 87 Abs. 2e SGB V festlegt. Zum 1. Januar 2026 beträgt der bundeseinheitliche Orientierungswert 12,7404 Cent, eine Anhebung um 2,8 Prozent gegenüber 2025. Für 2027 ist er bereits auf 13,0207 Cent beschlossen. Der regionale Punktwert, den KV und Krankenkassen vereinbaren, kann vom Orientierungswert abweichen, um regionalen Kosten- und Versorgungsstrukturen Rechnung zu tragen.

In der GOÄ folgt die Rechnung derselben Grundidee, nutzt aber einen gesetzlich fixierten Punktwert von 5,82873 Cent, der seit 1996 unverändert ist. Statt eines jährlich verhandelten Werts kommt hier der individuell gewählte Steigerungsfaktor hinzu: Gebühr = Punktzahl × 5,82873 Cent × Steigerungsfaktor.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht beide Systeme:

System

Punktzahl

Punktwert

Faktor

Betrag

EBM-GOP (Beispiel 200 Punkte)

200

12,7404 Cent

–

25,48 €

GOÄ-Ziffer (Beispiel 200 Punkte)

200

5,82873 Cent

2,3

26,81 €

Verwandte Begriffe sind die EBM-Struktur, der Gebührenrahmen der GOÄ und die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV).

Die Rechenlogik beider Gebührenordnungen trainiert die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK).

FAQ

Ist der EBM-Punktwert bundesweit gleich?

Der Orientierungswert ist bundeseinheitlich (2026: 12,7404 Cent). Der tatsächlich zur Abrechnung kommende regionale Punktwert kann aber abweichen, weil KV und Krankenkassen ihn regional vereinbaren. In der Praxis liegt er meist nahe am Orientierungswert.

Warum ist der GOÄ-Punktwert so niedrig im Vergleich zum EBM?

Weil beide Systeme unterschiedlich kalibriert sind. Der GOÄ-Punktwert (5,82873 Cent) wird durch den Steigerungsfaktor ergänzt, der den Betrag in der Regel auf das 2,3-fache anhebt. Erst Punktwert und Faktor zusammen ergeben die privatärztliche Gebühr.

Quellenverzeichnis

Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V. (2025). Beschluss zur Festlegung des Orientierungswertes 2026 (803. Sitzung). https://www.kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bewertungsausschuss/gesamtverguetung/2026/ba-803-ow_2026.pdf

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). § 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses. https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/__5.html

Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM