Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Pflegedienst

Pflegedienst

Ein Pflegedienst bezeichnet eine Einrichtung oder Organisation, die professionelle pflegerische Versorgung für Personen erbringt, die aufgrund von Krankheit, Behinderung, Alter oder anderen Gründen Unterstützung bei der Alltagsbewältigung oder bei der medizinischen Versorgung benötigen. Im deutschen Sozialrecht unterscheidet man grundlegend zwischen ambulanten Pflegediensten, die Patienten in ihrer häuslichen Umgebung versorgen, und stationären Pflegeeinrichtungen wie Pflegeheimen. Im Krankenhaus ist der Pflegedienst als innerbetriebliche Organisationseinheit Teil der Krankenhausleistung.

Ambulante Pflegedienste nach SGB XI und SGB V

Ambulante Pflegedienste erbringen häusliche Pflege auf Basis zweier unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. Nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – dem Recht der gesetzlichen Pflegeversicherung – können Versicherte mit anerkannter Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1 bis 5) ambulante Sachleistungen durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Der Pflegedienst schließt zu diesem Zweck einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI mit den Landesverbänden der Pflegekassen ab. Ergänzend regelt § 37 SGB V die häusliche Krankenpflege: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung können bei medizinischer Indikation Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe) und Grundpflege durch einen häuslichen Krankenpflegedienst verordnet bekommen, wenn Krankenhausbehandlung nicht möglich oder nicht erforderlich ist.

Ambulante Pflegedienste sind Leistungserbringer im Sinne des SGB V und SGB XI. Sie benötigen eine Zulassung durch die Pflegekassen und erhalten für ihre Leistungen eine nach §§ 89 und 90 SGB XI mit den Pflegekassen verhandelte Vergütung.

Pflegedienst im Krankenhaus und das Pflegebudget

Im stationären Bereich ist der Pflegedienst eine der zentralen Berufsgruppen in der Krankenhausbehandlung. Mit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem aG-DRG-System zum 1. Januar 2020 werden die Kosten des Pflegepersonals am Bett seither krankenhausindividuell über das Pflegebudget nach § 6a KHEntgG vergütet, nicht mehr als Teil der Bewertungsrelation. Grundlage der Pflegebudgetverhandlung sind die krankenhausindividuellen Pflegepersonalkosten und die Pflegebewertungsrelationen, die das InEK jährlich kalkuliert. Durch die Ausgliederung soll ein direkter Anreiz geschaffen werden, ausreichend Pflegepersonal vorzuhalten, ohne dass Einsparungen am Pflegepersonal die DRG-Erlöse verbessern.

Die Personalausstattung in der stationären psychiatrischen Pflege wird zusätzlich durch die PPP-Richtlinie (Psychiatrie-Personalverordnung) nach § 136i SGB V geregelt, die Mindestpersonalvorgaben für Pflege, Ärzte und weiteres therapeutisches Personal in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen festlegt.

Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade

Ob eine Person Leistungen eines Pflegedienstes nach SGB XI in Anspruch nehmen kann, hängt von der anerkannten Pflegebedürftigkeit ab. Diese wird durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) in Pflegegrade 1 bis 5 eingestuft. Dabei werden sechs Module bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Das PKM bietet mit der Weiterbildung zum klinischen Case Manager (IHK) eine praxisnahe Schulung, die Schnittstellen zwischen stationärer Versorgung und ambulanter Pflege, Entlassmanagement und Koordination von Pflegediensten behandelt.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen ambulantem Pflegedienst und Sozialstation?

Beide Begriffe werden im Sprachgebrauch häufig synonym verwendet. Sozialstationen sind historisch gewachsene, oft von Wohlfahrtsverbänden getragene Pflegeeinrichtungen, die ambulante Pflege- und Unterstützungsleistungen anbieten. Ambulante Pflegedienste sind die Oberbezeichnung für alle Einrichtungen, die häusliche Pflege nach SGB V und SGB XI erbringen, unabhängig von ihrer Trägerschaft.

Wie wird ein ambulanter Pflegedienst zugelassen?

Ambulante Pflegedienste müssen nach § 72 SGB XI einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Pflegekassen abschließen. Voraussetzungen sind unter anderem eine geeignete Leitungsperson, ausreichend qualifiziertes Personal, die Einhaltung von Qualitätsmaßstäben und der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI. Für Leistungen nach § 37 SGB V (häusliche Krankenpflege) ist zusätzlich eine Genehmigung durch die Krankenkassen erforderlich.

Hat die Ausgliederung des Pflegebudgets Auswirkungen auf die DRG-Kodierung?

Direkt nein – die Kodierung von Diagnosen und Prozeduren nach ICD-10-GM und OPS ist von der Pflegebudgetsystematik unabhängig. Indirekt ja: Seit 2020 sind Pflegepersonalkosten nicht mehr Teil der DRG-Bewertungsrelation, sodass Einsparungen am Pflegepersonal den DRG-Erlös nicht mehr verbessern. Für Medizincontroller ist dies relevant, weil Pflegebudget und DRG-Budget getrennt verhandelt und getrennt ausgewiesen werden.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37.html

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 72 SGB XI – Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__72.html

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 6a KHEntgG – Pflegebudget. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/__6a.html

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 136i SGB V – Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL). gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__136i.html

Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM