Glossar
MD Bund – Medizinscher Dienst Bund
Medizinischer Dienst Bund (MD Bund)
Der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) ist die auf Bundesebene tätige Spitzenorganisation der 15 regionalen Medizinischen Dienste (MD) in Deutschland. Rechtsgrundlage ist § 283 SGB V. Der MD Bund koordiniert die Arbeit der regionalen Dienste, entwickelt bundeseinheitliche Begutachtungsrichtlinien und vertritt die gemeinsamen Interessen der MD gegenüber dem Gesetzgeber, dem GKV-Spitzenverband und dem BMG. Seit dem 1. Januar 2022 nimmt er die Aufgaben wahr, die bis dahin beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) lagen; die Umbenennung erfolgte durch das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (GPVG) vom 22. Dezember 2020.
Rechtliche Stellung und Entstehung
Das GPVG reformierte die organisatorische Struktur des Medizinischen Dienstes grundlegend. Bis Ende 2021 waren die MD als Einrichtungen des GKV-Spitzenverbands organisiert und galten als dessen Arbeitsgemeinschaften. Seit dem 1. Januar 2022 sind die regionalen Medizinischen Dienste rechtlich eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht mehr dem Weisungsrecht der Krankenkassen unterliegen. Der MD Bund wurde als neue Spitzenorganisation nach § 283 SGB V errichtet und übernahm die Aufgaben des bisherigen MDS. Diese Reform sollte die Unabhängigkeit der Begutachtung stärken und den Vorwurf der Interessenverquickung zwischen Krankenkassen und Prüfdienst ausräumen.
Aufgaben nach § 283 SGB V
Der MD Bund nimmt nach § 283 SGB V folgende Kernaufgaben wahr: Er koordiniert die Begutachtungstätigkeit der regionalen MD und erlässt Richtlinien und Empfehlungen zur Sicherstellung einer einheitlichen Begutachtungspraxis. Er erstattet dem GKV-Spitzenverband und dem Bundesministerium für Gesundheit Gutachten und Berichte zu sozialmedizinischen und pflegewissenschaftlichen Fragen. Er entwickelt und aktualisiert die Begutachtungsrichtlinien zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit nach § 18 SGB XI und zur Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit nach § 275 SGB V. Darüber hinaus veröffentlicht der MD Bund jährlich den MD-Bericht, der statistische Daten zu Krankenhaushäufigkeitsprüfungen, Pflegebegutachtungen und weiteren Begutachtungsfeldern enthält und als wichtige Informationsquelle für Krankenhäuser und Krankenkassen dient.
Bedeutung für die Krankenhausabrechnung
Für Krankenhäuser und Medizincontroller ist der MD Bund vor allem als Herausgeber der Begutachtungsrichtlinien für die Einzelfallprüfung nach § 275c SGB V relevant. Auf Bundesebene gibt der MD Bund gemeinsam mit den SEG-4-Fachgruppen Kodierempfehlungen heraus, die zwar keine normative Bindungswirkung wie die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) haben, aber die Prüfpraxis der regionalen MD erheblich prägen. Der jährliche MD-Bericht gibt Krankenhäusern Einblick in bundesweite Prüfquoten, häufig beanstandete DRGs und typische Begutachtungsergebnisse.
Das PKM bietet mit der DRG-Fachkraft für Krankenkassen- und MD-Anfragen eine praxisnahe Schulung zum Umgang mit MD-Prüfungen sowie Strategien zur Erlössicherung im MD-Verfahren.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen MD Bund und den regionalen Medizinischen Diensten?
Der MD Bund ist die bundesweite Spitzenorganisation ohne eigene Begutachtungsfunktion gegenüber Versicherten oder Krankenhäusern. Die 15 regionalen MD sind die operativ tätigen Einrichtungen, die Einzelfallprüfungen bei Krankenhäusern, Pflegebegutachtungen und Arbeitsunfähigkeitsprüfungen durchführen. Der MD Bund koordiniert deren Arbeit und entwickelt die Richtlinien, nach denen die regionalen MD begutachten.
Warum wurden MD und MDS durch das GPVG reformiert?
Der Gesetzgeber wollte die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste von den Krankenkassen stärken. Als dem GKV-Spitzenverband angegliederte Einrichtungen standen MD und MDS in dem Verdacht, nicht vollständig unabhängig von den Interessen der Krankenkassen zu agieren. Mit der Verselbständigung als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts und der Trennung vom GKV-Spitzenverband soll diese strukturelle Interessenverquickung aufgelöst werden.
Wie kann ein Krankenhaus den MD-Bericht nutzen?
Der MD-Bericht erscheint jährlich und enthält unter anderem Angaben zu Prüfquoten nach § 275c SGB V, zur Beanstandungsquote je Prüfanlass und zu häufig strittigen Kodierkonstellationen. Krankenhäuser können den Bericht nutzen, um eigene Risikofelder in der Dokumentation und Kodierung zu identifizieren und präventiv zu adressieren, bevor MD-Prüfungen eingeleitet werden.
Quellenverzeichnis
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 283 SGB V – Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__283.html
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 275c SGB V – Prüfung von Krankenhausabrechnungen. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__275c.html
Medizinischer Dienst Bund (MD Bund). (o. D.). Aufgaben und Organisation des MD Bund. md-bund.de. https://www.md-bund.de/ueber-uns/aufgaben-und-organisation
Medizinischer Dienst Bund (MD Bund). (2024). Jahresbericht 2023 des Medizinischen Dienstes Bund. md-bund.de. https://www.md-bund.de/publikationen/jahresberichte
Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM
