Glossar
Landesbasisfallwert
Landesbasisfallwert (LBFW)
Der Landesbasisfallwert (LBFW) ist der auf Landesebene zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und der jeweiligen Landeskrankenhausgesellschaft jährlich vereinbarte Eurowert, mit dem die Bewertungsrelationen des aG-DRG-Systems zur Berechnung des DRG-Erlöses multipliziert werden. Die Rechtsgrundlage bildet § 10 KHEntgG. Der LBFW gilt einheitlich für alle DRG-Krankenhäuser im jeweiligen Bundesland, muss aber innerhalb des vom InEK berechneten Korridors um den Bundesbasisfallwert (BBFW) liegen.
Rechtliche Grundlage und Vereinbarungsverfahren
Nach § 10 KHEntgG vereinbaren die Vertragsparteien auf Landesebene jährlich den LBFW für das folgende Kalenderjahr. Vertragsparteien sind der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen auf der einen sowie die für das Land zuständige Landeskrankenhausgesellschaft auf der anderen Seite; der PKV-Verband wirkt beratend mit. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Schiedsstelle nach § 18a KHG.
Der LBFW darf den oberen Grenzwert des vom InEK berechneten Bundesbasisfallwert-Korridors nicht überschreiten. Liegt er unterhalb des unteren Grenzwerts, wird er seit dem 1. Januar 2016 auf diesen angehoben. Damit wird eine vollständige Vereinheitlichung verhindert, die historisch gewachsenen regionalen Kostenunterschiede jedoch schrittweise abgebaut.
Berechnung des DRG-Erlöses
Der DRG-Erlös eines Behandlungsfalls ergibt sich als Produkt aus der Bewertungsrelation der zugeordneten DRG und dem LBFW:
DRG-Erlös = Bewertungsrelation × LBFW
Ein konkretes Beispiel: Ein Patient wird mit einer Bewertungsrelation von 2,5 gruppiert. Bei einem LBFW von 4.200 Euro ergibt sich ein DRG-Erlös von 10.500 Euro (2,5 × 4.200). Diesen Betrag rechnet das Krankenhaus gegenüber der Krankenkasse ab – zuzüglich eventueller Zusatzentgelte und abzüglich von Abschlägen für Kurz- oder Langliegerfälle.
Seit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten zum 1. Januar 2020 enthält der LBFW keine Pflegekostenkomponte mehr. Pflegeleistungen werden seither separat über das krankenhausindividuelle Pflegebudget nach § 6a KHEntgG vergütet. Der tatsächliche Gesamterlös eines Krankenhauses ergibt sich daher aus DRG-Umsatz (Bewertungsrelation × LBFW) plus Pflegebudget plus Zusatzentgelten.
[Grafik: Landesbasisfallwert – Einordnung im Korridor und DRG-Erlösberechnung]
Das PKM behandelt den LBFW, seine Verhandlungslogik und seine Auswirkungen auf Erlösplanung und Case-Mix in der Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK).
FAQ
Warum unterscheiden sich die Landesbasisfallwerte zwischen den Bundesländern?
Der LBFW spiegelt historisch gewachsene regionale Kostenunterschiede wider, die durch Tarifniveaus, Infrastrukturkosten, Investitionsförderquoten der Länder und die Versorgungsstruktur beeinflusst werden. Der BBFW-Korridor begrenzt diese Unterschiede seit 2010 schrittweise, lässt aber weiterhin eine begrenzte regionale Spreizung zu.
Was passiert, wenn der verhandelte LBFW außerhalb des Korridors liegt?
Liegt der vereinbarte oder von der Schiedsstelle festgesetzte LBFW oberhalb des oberen Grenzwerts, muss er auf den oberen Grenzwert abgesenkt werden. Liegt er unterhalb des unteren Grenzwerts, wird er seit 2016 auf den unteren Grenzwert angehoben. In beiden Fällen wird die Differenz über Ausgleichsmechanismen in den Folgejahren verrechnet.
Wie wirkt sich eine Erhöhung des LBFW auf den Case-Mix-Index aus?
Der LBFW beeinflusst nicht den Case-Mix-Index (CMI) – dieser ist eine reine Mengenkennzahl (Case-Mix ÷ Fallzahl) und unabhängig vom LBFW. Steigt jedoch der LBFW, erhöht sich bei gleichem Case-Mix der absolute DRG-Umsatz. Für die Erlösplanung sind CMI und LBFW daher gemeinsam zu betrachten.
Quellenverzeichnis
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 10 KHEntgG – Vereinbarung auf Landesebene. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/__10.html
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 6a KHEntgG – Pflegebudget. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/__6a.html
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (2025). Bundesbasisfallwert und Basisfallwertkorridor 2026. g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2026/bundesbasisfallwert
Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM
