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KHZG – Krankenhauszukunftsgesetz
Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) – vollständiger Name: Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser – ist ein Bundesgesetz vom 23. Oktober 2020, das am 29. Oktober 2020 in Kraft trat und das vom Bund am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser" in geltendes Recht überführte (BMG, KHZG). Es errichtete den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) nach § 14a KHG mit einem Gesamtfördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro und setzte damit das größte Digitalisierungsinvestitionsprogramm in der Geschichte der deutschen Krankenhausversorgung auf.
Entstehung und gesetzliche Grundlage
Das KHZG wurde als Reaktion auf den erheblichen Digitalisierungsrückstand deutscher Krankenhäuser erarbeitet, der durch die COVID-19-Pandemie besonders deutlich wurde: fehlende digitale Dokumentation, mangelnde Interoperabilität zwischen Sektoren und unzureichende IT-Sicherheitsstandards. Der Bund stellte über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds 3 Milliarden Euro bereit, die durch eine verpflichtende Kofinanzierung von mindestens 30 Prozent durch Länder und/oder Krankenhausträger auf bis zu 4,3 Milliarden Euro aufgestockt werden konnten.
Das Gesetz änderte mehrere bestehende Rechtsgrundlagen, insbesondere das KHG (Einfügung des § 14a zum KHZF und § 14b zur begleitenden Digitalisierungsevaluierung) sowie das SGB V für flankierende Maßnahmen. Die Förderdetails wurden in der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) ausgeführt, insbesondere in den §§ 19 ff. zu den förderungsfähigen Vorhaben.
Förderschwerpunkte
Das KHZG definierte drei Fördersäulen. Erstens die Digitalisierung klinischer Prozesse: darunter digitale Patientenakten und klinische Informationssysteme, digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation, digitale Medikationsprozesse (Closed-Loop-Medication), Entscheidungsunterstützungssysteme sowie telemedizinische Angebote. Zweitens die technische Ausstattung von Notaufnahmen: Modernisierung der informationstechnischen Infrastruktur in Notfallzentren. Drittens Maßnahmen zur IT- und Cybersicherheit, für die mindestens 15 Prozent der Fördermittel verpflichtend verwendet werden mussten.
Nicht förderfähig waren laufende Betriebskosten, bauliche Maßnahmen ohne IT-Bezug sowie Vorhaben, die bereits über den Krankenhausstrukturfonds nach § 12a KHG gefördert wurden.
Verfahren und Zeitplan
Antragsberechtigte waren die Bundesländer, die die Förderbedarfe der einzelnen Krankenhäuser bündelten und bis zum 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) einreichten. Krankenhausträger konnten bereits ab dem 2. September 2020 mit der Projektumsetzung beginnen. Das BAS und das BMG veröffentlichten am 30. November 2020 Förderrichtlinien mit konkreten Hinweisen zur Antragstellung. Für Träger mit begrenzter Eigenkapitalausstattung beauftragte das BAS die KfW mit einem begleitenden Kreditprogramm.
Geförderte Krankenhäuser wurden nach § 14b KHG verpflichtet, an einer Evaluierung des Digitalisierungsreifegrads teilzunehmen. Die Reifegradmessung erfolgte zu den Stichtagen 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 auf Basis anerkannter Reifegradmodelle.
Das PKM bietet mit der Weiterbildung zum Medizininformatiker (IHK) praxisnahe Schulungen zu Digitalisierungsstrategien, KIS-Systemen und den regulatorischen Anforderungen an die IT-Infrastruktur im Krankenhaus, die unmittelbar an die KHZG-Fördertatbestände anknüpfen.
FAQ
Unterscheidet sich das KHZG vom KHZF?
Das KHZG ist das Gesetz; der KHZF ist der durch das KHZG eingerichtete Fonds. Das KHZG enthält die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, den Förderrahmen und die Verfahrensregeln. Der KHZF ist das operative Förderinstrument, über das die Mittel fließen und das beim BAS geführt wird. Umgangssprachlich werden beide Begriffe häufig synonym verwendet.
Wie verhält sich das KHZG zu KHVVG und KHSG?
Das KHSG (2016) reformierte Qualitätssicherung und Personalförderung. Das KHZG (2020) adressierte ausschließlich Digitalisierungsinvestitionen. Das KHVVG (2024) reformiert die Vergütungssystematik und Krankenhausplanung grundlegend. Alle drei Gesetze sind Teile einer schrittweisen Krankenhausreform, greifen inhaltlich aber in unterschiedliche Bereiche ein.
Müssen geförderte Krankenhäuser die Mittel zurückzahlen, wenn Projekte nicht umgesetzt werden?
Ja. Die Förderung ist an die zweckentsprechende Verwendung gebunden. Nicht verwendete oder zweckwidrig eingesetzte Mittel sind zurückzuzahlen. Das BAS überwacht die Verwendung auf Basis der von den Ländern eingereichten Verwendungsnachweise. Bei Nichterfüllung der Umsetzungspflichten können Rückforderungen entstehen.
Quellenverzeichnis
Bundesministerium für Gesundheit (BMG). (2020, 29. Oktober). Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG). bundesgesundheitsministerium.de. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 14a KHG – Krankenhauszukunftsfonds. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__14a.html
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 14b KHG – Evaluierung des Reifegrades der Krankenhäuser hinsichtlich der Digitalisierung. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__14b.html
Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). (o. D.). Krankenhauszukunftsfonds – Förderverfahren und Antragstellung. krankenhauszukunftsfonds.de. https://www.krankenhauszukunftsfonds.de/DE/Krankenhauszukunftsfonds/krankenhauszukunftsfonds_node.html
Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM
