Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

HVM – Honorarverteilungsmaßstab

HVM – Honorarverteilungsmaßstab

Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) ist das von jeder Kassenärztlichen Vereinigung festgelegte Regelwerk, nach dem die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung auf die einzelnen Vertragsärzte verteilt wird. Er bestimmt, wie viel vom gemeinsamen Honorartopf bei der einzelnen Praxis ankommt.

Rechtsgrundlage ist § 87b SGB V. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) beschließt den HVM im Benehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und unter Beachtung der verbindlichen Vorgaben der KBV nach § 87b Abs. 4 SGB V. Ausgangsgröße ist die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), die die Kassen je KV-Bezirk mit befreiender Wirkung zahlen.

Der HVM übersetzt diesen Gesamtbetrag in konkrete Honoraransprüche. Dazu legt er die Verteilungsinstrumente fest: das Regelleistungsvolumen (RLV), die qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV), die Berechnung der Fallwerte und Fallzahlen, Vorwegabzüge für bestimmte Zwecke sowie die Regeln der Abstaffelung oberhalb der Volumina. Leistungen der extrabudgetären Gesamtvergütung (EGV) bleiben außerhalb des HVM-Verteilungstopfes.

Weil jede KV ihren eigenen HVM beschließt, unterscheiden sich die Verteilungsregeln zwischen den KV-Bezirken – bei Fallwerten, QZV-Zuordnung und Abstaffelungsgrenzen. Für die einzelne Praxis ist der HVM deshalb das Dokument, das über die tatsächliche Höhe des Honorars entscheidet. Änderungen am HVM können die Vergütung einer Fachgruppe spürbar verschieben.

Verwandte Begriffe sind die MGV, das RLV und das QZV.

Die Logik der Honorarverteilung vertieft die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK).

FAQ

Wer beschließt den Honorarverteilungsmaßstab?

Die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung, im Benehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und unter Beachtung der verbindlichen Vorgaben der KBV nach § 87b Abs. 4 SGB V. Deshalb gilt der HVM nicht bundeseinheitlich, sondern je KV-Bezirk.

Warum ist der HVM für die Praxis so wichtig?

Weil er die konkreten Verteilungsregeln enthält – Fallwerte, RLV, QZV und Abstaffelung –, die darüber entscheiden, wie viel vom Gesamttopf tatsächlich bei der Praxis ankommt. Eine Änderung des HVM kann die Vergütung einer Arztgruppe unmittelbar verschieben.

Quellenverzeichnis

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 87b Vergütung der Ärzte (Honorarverteilung). https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__87b.html

Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2026). Honorarverteilung. https://www.kbv.de/html/honorar.php

Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM