Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

EGV – Extrabudgetäre Gesamtvergütung

EGV – Extrabudgetäre Gesamtvergütung

Die extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) umfasst die vertragsärztlichen Leistungen, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet werden – in der Regel zum vollen, nicht abgestaffelten Punktwert. Sie steht damit außerhalb der Mengensteuerung durch Regelleistungsvolumen.

Nicht jede ärztliche Leistung läuft über die budgetierte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV). Für bestimmte, gesundheitspolitisch besonders geförderte oder schlecht planbare Leistungen sieht das Recht eine Vergütung außerhalb dieses Topfes vor – die extrabudgetäre Gesamtvergütung. Grundlage ist § 87a SGB V in Verbindung mit den Vorgaben zur Trennung der Gesamtvergütung. Leistungen der EGV unterliegen nicht dem Regelleistungsvolumen (RLV), den qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV) oder anderen begrenzenden Volumina.

Typischerweise extrabudgetär vergütet werden etwa Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, das ambulante Operieren nach § 115b SGB V, die Substitutionsbehandlung sowie bestimmte weitere förderungswürdige Leistungen. Welche Leistungen konkret extrabudgetär vergütet werden, ergibt sich aus den regionalen Vereinbarungen und kann sich mit dem Versorgungsziel verschieben. Ein prominentes Beispiel für eine Herauslösung aus der Budgetierung ist die hausärztliche Entbudgetierung seit dem Quartal IV/2025 (Budgetierung).

Der Vorteil für die Praxis liegt in der Planbarkeit: EGV-Leistungen werden ohne das Risiko der Abstaffelung vergütet. Deshalb lohnt es sich, in der Abrechnung sauber zwischen budgetierten und extrabudgetären Leistungen zu trennen.

Verwandte Begriffe sind die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), das Regelleistungsvolumen (RLV) und der Honorarverteilungsmaßstab (HVM).

Die Trennung der Gesamtvergütung behandelt die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK).

FAQ

Warum ist die EGV für Praxen attraktiver als die MGV?

Weil extrabudgetäre Leistungen in der Regel zum vollen Punktwert ohne Abstaffelung vergütet werden. Innerhalb der MGV droht dagegen bei Überschreitung des Regelleistungsvolumens eine Abwertung. EGV-Leistungen bieten damit mehr Kalkulationssicherheit.

Welche Leistungen sind typischerweise extrabudgetär?

Häufig Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, Schutzimpfungen, ambulantes Operieren nach § 115b SGB V und die Substitutionsbehandlung. Die konkrete Zuordnung ergibt sich aus den regionalen Vereinbarungen und kann sich ändern.

Quellenverzeichnis

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. § 87a Vergütung ärztlicher Leistungen. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__87a.html

Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2026). Honorar und Gesamtvergütung. https://www.kbv.de/html/honorar.php

Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM