HINTERGRUND
Um bestehende Ambulantisierungspotenziale bei bislang unnötig stationär erbachten Leistungen zu heben, wurde politisch bereits seit längerem über die Einführung einer speziellen sektorengleichen Vergütung im Sinne von sowohl ambulant als auch stationär abrechenbarer Fallpauschalen, die sogenannten Hybrid-DRGs, nachgedacht.
Hierdurch soll Pflegepersonal entlastet werden, ohne die Qualität der medizinischen Versorgung für die Patitentinnen und Patienten einzuschränken. Auch zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erscheint es erforderlich, die Ambulantisierung weiter voranzutreiben.
Nachdem die Selbstverwaltungspartner bis zum 31. März 2023 keine Einigung erzielen konnten, Hybrid-DRGs auf Vergütungshintergrund gemäß § 115f Absatz 4 SGB V bereits in 2023 einzuführen, erfolgt der erste Schritt der Einführung nun durch Rechtsverordnung zum 01.01.2024!
Das stellt Kliniken vor neue Herausforderungen und Chancen im Prozess und im medizinischen Prozedere.
Das vorliegende Seminar fasst den aktuellen Stand zum Thema Hybrid-DRGs zusammen und gibt Ausblicke auf die zukünftige Entwicklung. Folgende Fragen werden im Rahmen des Seminars erörtert:
Was sind Hybrid-DRGs?
Wann kommen die ersten Hybrid-DRGs?
Wer kann Hybrid-DRGs abrechnen?
Wer legt fest, was über Hybrid-DRGs abgerechnet werden kann?
Ist die Vergütung höher als im EBM?
Wird der EBM weiterbestehen?