Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung

Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung

Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regeln den Schutz vor den Gefahren ionisierender Strahlung. In der Medizin bestimmen sie die Voraussetzungen für den Einsatz von Röntgen- und nuklearmedizinischen Verfahren.

Mit dem Strahlenschutzgesetz (2017) und der dazugehörigen Strahlenschutzverordnung (2018) wurde das Strahlenschutzrecht grundlegend neu geordnet und eine EU-Richtlinie umgesetzt. Für die ärztliche Praxis sind vor allem die Regelungen zur Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen bedeutsam. Zentrale Grundsätze sind die rechtfertigende Indikation – jede Anwendung muss im Einzelfall medizinisch begründet sein und der gesundheitliche Nutzen das Strahlenrisiko überwiegen –, das Minimierungsgebot (so wenig Strahlung wie möglich) und die Pflicht zur Qualitätssicherung.

Wer Röntgenstrahlung oder radioaktive Stoffe am Menschen anwendet, muss die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nachweisen und diese regelmäßig aktualisieren. Hinzu treten Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten – etwa zur Aufbewahrung von Röntgenaufnahmen und zur Erfassung der Strahlenexposition –, die über die allgemeine Dokumentationspflicht hinausgehen. Für bestimmte Anwendungen bestehen Genehmigungs- oder Anzeigepflichten.

Für die Praxis bedeutet das: Der Einsatz bildgebender Verfahren mit ionisierender Strahlung ist an fachliche, organisatorische und dokumentarische Anforderungen gebunden, deren Verletzung berufs- und ordnungsrechtliche Folgen haben kann.

Verwandte Begriffe sind die ärztliche Dokumentationspflicht, die KV-Genehmigung und die Patientenaufklärung.

Die regulatorischen Anforderungen behandelt die Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK).

FAQ

Was bedeutet „rechtfertigende Indikation"?

Dass jede Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen im Einzelfall medizinisch begründet sein muss: Der gesundheitliche Nutzen der Untersuchung oder Behandlung muss das Strahlenrisiko überwiegen. Ohne rechtfertigende Indikation darf keine Röntgen- oder nuklearmedizinische Anwendung erfolgen.

Welche Qualifikation ist für den Einsatz von Röntgenstrahlung nötig?

Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz, die nachzuweisen und regelmäßig zu aktualisieren ist. Hinzu kommen Dokumentations-, Qualitätssicherungs- und je nach Anwendung Genehmigungs- oder Anzeigepflichten nach Strahlenschutzgesetz und -verordnung.

Quellenverzeichnis

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/

Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM