Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

BSA – Bundesschlichtungsausschuss

BSA – Bundesschlichtungsausschuss

Der Bundesschlichtungsausschuss (BSA) ist ein Gremium, das strittige Kodier- und Abrechnungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung für alle Krankenhäuser verbindlich klärt. Anders als Kodierempfehlungen von FoKA oder SEG-4 entfalten seine Entscheidungen unmittelbare Rechtswirkung.

Rechtsgrundlage ist § 19 KHG, der offiziell den „Schlichtungsausschuss auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen“ bezeichnet; BSA ist die gebräuchliche Abkürzung. Gebildet wird der Ausschuss gemeinsam vom GKV-Spitzenverband, dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) führt die Geschäftsstelle. Der BSA entscheidet insbesondere über Kodier- und Abrechnungsfragen, zu denen zuvor keine einheitliche Auffassung zwischen Krankenhausseite und Kostenträgern erzielt werden konnte, etwa aus dem KDE- und SEG-4-Verfahren.

Seine Entscheidungen werden regelmäßig im Anhang C der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) veröffentlicht und sind für alle Krankenhäuser und Kostenträger unmittelbar verbindlich – anders als die lediglich orientierenden Kodierentscheidungen (KDE) des FoKA.

Verwandte Begriffe: KDE – Kodierentscheidungen, FoKA – Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung, Abrechnungsprüfung

Weiterbildung: DRG-Fachkraft für Krankenkassen- und MD-Anfragen

FAQ

Sind Entscheidungen des BSA für alle Krankenhäuser verbindlich?

Ja. Im Unterschied zu FoKA-Kodierentscheidungen oder SEG-4-Empfehlungen, die nur Auslegungshilfen sind, hat der BSA eine gesetzlich verankerte Entscheidungskompetenz nach § 19 KHG mit unmittelbarer Bindungswirkung.

Wo werden BSA-Entscheidungen veröffentlicht?

Sie werden in Anhang C der jeweils aktuellen Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) zusammengefasst und stehen damit allen Kliniken und Kostenträgern zur Verfügung.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 19 KHG – Schlichtungsausschuss auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__19.html

InEK GmbH. (o. D.). Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG. https://www.g-drg.de/schlichtungsausschuss-nach-19-khg

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM