Glossar
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung von Beschäftigten für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen. Er wird auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt und ist in den meisten Bundesländern durch eigene Landesgesetze geregelt, nicht bundeseinheitlich.
In Nordrhein-Westfalen gilt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW). Beschäftigte haben danach Anspruch auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr, bei Teilzeit anteilig. Der Anspruch entsteht nach sechs Monaten Beschäftigung. Er lässt sich auf zwei Kalenderjahre zusammenfassen, sodass ein Kurs mit bis zu zehn Tagen möglich ist. Das Entgelt wird weitergezahlt. Die Anmeldung beim Arbeitgeber muss mindestens sechs Wochen vorher erfolgen, zusammen mit dem Nachweis, dass die Veranstaltung anerkannt ist und welches Programm sie hat. Bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten gelten Einschränkungen: Zwischen 10 und 50 Mitarbeitenden ist der Anspruch auf zehn Prozent der Belegschaft pro Jahr begrenzt, unter 10 benötigt es das Einverständnis des Arbeitgebers. Die Veranstaltung muss anerkannt sein und täglich mindestens sechs Unterrichtsstunden à 45 Minuten umfassen.
Beispiel: Der fünftägige Kompaktkurs zur Kodierfachkraft passt genau in einen Jahresanspruch. Das Privatinstitut für Klinikmanagement nennt den bezahlten Bildungsurlaub nach AWbG als Fördermöglichkeit für seine Weiterbildungen; ob ein bestimmter Kurs anerkannt ist, sollten Interessierte vor der Anmeldung beim Arbeitgeber prüfen.
Verwandte Begriffe: Bildungsgutschein, DKR, Medizincontrolling.
Weiterbildung: Medizinische Kodierfachkraft (IHK) – Kompakt
FAQ
Gilt der Bildungsurlaub in jedem Bundesland?
Nein. Die Landesgesetze unterscheiden sich in Anspruchsdauer, Wartezeit, Anmeldefrist und Anerkennung der Veranstaltungen. Welches Landesrecht greift, richtet sich in der Regel nach dem Arbeitsort. Vor der Planung sollten Beschäftigte das jeweilige Landesgesetz und die Anerkennung der Veranstaltung beim Anbieter prüfen.
Muss der Arbeitgeber den Bildungsurlaub genehmigen?
Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen gesetzlichen Anspruch und braucht keine Gunst des Arbeitgebers. Voraussetzung ist, dass die Anmeldefrist von sechs Wochen eingehalten ist und die Veranstaltung anerkannt ist. In kleinen Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten ist dagegen das Einverständnis des Arbeitgebers nötig.
Quellenverzeichnis
IHK Köln. (o. D.). Bildungsurlaub in NRW. https://www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/recht-steuern/bildungsurlaub-in-nrw-5285974
Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM
