Glossar
Bildungsgutschein
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein ist eine Kostenzusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters für eine berufliche Weiterbildung. Er berechtigt zur Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme, deren Kosten die Förderstelle ganz oder teilweise übernimmt.
Grundlage ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III. Die Weiterbildung muss notwendig sein, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu vermeiden oder weil ein Berufsabschluss fehlt. Vor der Ausgabe findet ein Beratungsgespräch statt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht in der Regel nicht, die Entscheidung liegt im Ermessen der Förderstelle. Der Gutschein nennt Bildungsziel, Dauer und regionalen Geltungsbereich und gilt nur befristet.
AZAV-Zertifizierung
Einlösen lässt sich der Gutschein nur bei Trägern und Maßnahmen, die nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen sind. Das Privatinstitut für Klinikmanagement ist als Träger und für seine Maßnahmen nach AZAV zertifiziert. Im Gesundheitswesen kommt der Bildungsgutschein vor allem bei Kodierfachkräften und verwandten Qualifizierungen zum Einsatz, etwa bei der Weiterbildung zur Kodierfachkraft (IHK). Welche Kursformate gefördert werden, klärt die Förderstelle im Einzelfall.
Verwandte Begriffe: Bildungsurlaub, DKR, Medizincontrolling.
Weiterbildung: Medizinische Kodierfachkraft (IHK) – Kompakt
FAQ
Wer kann einen Bildungsgutschein erhalten?
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stellt ihn arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen aus, in bestimmten Fällen auch Beschäftigten. Voraussetzung ist ein beraterisch festgestellter Weiterbildungsbedarf. Eine Selbstbewerbung ersetzt die Beratung nicht, ein Antrag nach Kursbeginn ist ausgeschlossen.
Gilt der Bildungsgutschein bei jedem Anbieter?
Nein. Anbieter und Kurs müssen nach der AZAV zertifiziert sein. Zudem muss der Kurs zum Bildungsziel im Gutschein passen. Wer eine Maßnahme ohne vorherige Bewilligung beginnt, erhält in der Regel keine nachträgliche Kostenübernahme.
Quellenverzeichnis
Bundesrepublik Deutschland. (o. D.). Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), § 81 Förderung der beruflichen Weiterbildung. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__81.html
Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM
