Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Sachkostenkorrektur

Sachkostenkorrektur (SKK)

Die Sachkostenkorrektur (SKK) ist ein vom InEK im Auftrag der Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene entwickeltes Korrekturelement in der Bewertungsrelations-Berechnung des aG-DRG-Systems. Sie korrigiert den in den gemeldeten Kostendaten der Kalkulationskrankenhäuser vermuteten systematischen Überhang bei den Sachkostenanteilen und verteilt diesen auf die Personal- und Infrastrukturkostenkomponenten um – bei gleichbleibendem DRG-Gesamterlös (InEK, Kalkulationshandbuch Version 4.0).

Hintergrund und Ziel

Das aG-DRG-System basiert auf den Ist-Kosten der Kalkulationskrankenhäuser. Sachkosten – also Kosten für Arzneimittel, Implantate, Medizinprodukte und sonstiges Verbrauchsmaterial – werden von den Kalkulationshäusern auf Einzelfallebene erfasst und an das InEK gemeldet. Bei der Auswertung dieser Daten entstand der Eindruck, dass die gemeldeten Sachkosten im Vergleich zu den tatsächlich in der Versorgungsrealität anfallenden Kosten systematisch zu hoch ausgewiesen wurden. Ursachen hierfür können unterschiedliche Einkaufspreise zwischen Kalkulationskrankenhäusern und der Gesamtstichprobe sowie Erfassungsungenauigkeiten sein.

Das Ziel der Sachkostenkorrektur ist der Abbau dieser vermeintlichen Übervergütung der Sachkostenanteile. Dabei steht eine Umverteilung der Kostenanteile bei gleichbleibendem DRG-Erlös im Fokus: Die höheren Sachkostenanteile sollen abgesenkt werden und die Personal- sowie Infrastrukturkostenanteile sollen aufgewertet werden.

Funktionsweise und Korrekturwert

Die Sachkostenkorrektur ist ein aktiver Eingriff in das sich sonst selbst regulierende aG-DRG-System. Der Eingriff bezieht sich konkret auf die Berechnung der Bewertungsrelation einer Fallpauschale, die auf den Ist-Kosten der Kalkulationskrankenhäuser beruht. Während die durchschnittlichen Gesamtkosten einer DRG ursprünglich durch die InEK-Bezugsgröße dividiert wurden, um eine Fallgewichtung zu erzielen, wird mit Einführung der SKK ein monetärer Korrekturwert in die Berechnung einbezogen. Dieser Korrekturwert wird vom InEK jährlich neu herausgegeben und bestimmt, in welchem Umfang die Sachkostenanteile abgesenkt und die Personal- und Infrastrukturkostenkomponenten entsprechend aufgewertet werden.

Die Umsetzung erfolgte schrittweise: 2017 zunächst zu 50 Prozent des errechneten Korrekturwerts, ab 2018 zu 60 Prozent. Damit wirkt die Sachkostenkorrektur nicht vollständig, sondern korrigiert nur einen Teil der vermuteten Übervergütung.

Aussetzung für 2024 und 2025

Für die Jahre 2024 und 2025 wurde die Sachkostenkorrektur ausgesetzt. Begründung: Erstmals seit Einführung der Sachkostenkorrektur lag die Situation vor, dass das Berechnungsergebnis nach § 10 Abs. KHEntgG eine Aussetzung rechtfertigte – die Korrektur hätte in diesen Jahren zu einer Verschiebung geführt, die durch die spezifische Datenlage nicht gerechtfertigt war. Ob und in welcher Form die Sachkostenkorrektur in der Systemversion 2026 wieder angewendet wird, ist den jährlichen InEK-Begleitunterlagen zu entnehmen.

Das PKM behandelt die Sachkostenkorrektur und ihre Auswirkungen auf Bewertungsrelationen und Erlösplanung in der Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK) sowie im DRG-Update.

FAQ

Warum führt die Sachkostenkorrektur nicht zu einer Veränderung des DRG-Gesamterlöses?

Die Sachkostenkorrektur verändert die interne Kostenstruktur einer DRG, nicht aber ihren Gesamtbetrag. Sie verschiebt Kostenanteile innerhalb der Bewertungsrelation von den Sachkosten zu den Personal- und Infrastrukturkosten. Da der Gesamtbetrag der Bewertungsrelation konstant bleibt, entsteht kein direkter Erlösunterschied für das Krankenhaus – wohl aber eine veränderte Kostenstruktur in der Kostenmatrix.

Welche Auswirkung hat die Sachkostenkorrektur auf Krankenhäuser mit hohen Sachkosten?

Krankenhäuser, die bei einer bestimmten DRG überdurchschnittlich hohe Sachkosten haben – etwa durch teure Implantate oder hochpreisige Medikamente – werden durch die Sachkostenkorrektur mittelbar benachteiligt: Die Bewertungsrelation deckt ihre Sachkostenanteile schlechter ab als vor der Einführung der Korrektur. Umgekehrt profitieren personalintensive Häuser von der Aufwertung der Personalkostenkomponente.

Ist die Sachkostenkorrektur im Kalkulationshandbuch dokumentiert?

Das grundlegende Konzept der Sachkostenkorrektur wurde von den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene zusammen mit dem InEK entwickelt und in den InEK-Begleitunterlagen zum Fallpauschalen-Katalog sowie in Ergänzungen zum Kalkulationshandbuch dokumentiert. Detaillierte technische Beschreibungen sind im InEK-Berichtssystem auf g-drg.de zugänglich.

Quellenverzeichnis

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (2016, 10. Oktober). Kalkulation von Fallkosten – Handbuch zur Anwendung in Krankenhäusern, Version 4.0. g-drg.de. https://www.g-drg.de/kalkulation/drg-fallpauschalen-17b-khg/kalkulationshandbuch

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (2025). aG-DRG-System 2026 – Fallpauschalen-Katalog und Begleitunterlagen zur Bewertungsrelationsberechnung. g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2026/fallpauschalen-katalog/fallpauschalen-katalog-2026

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 17b Abs. 5 KHG – Beteiligung an der Kalkulation. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__17b.html

Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM