Glossar
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung (QS)
Qualitätssicherung bezeichnet im deutschen Gesundheitswesen die Gesamtheit aller Maßnahmen, die dazu dienen, die Qualität der medizinischen Versorgung auf einem definierten Niveau zu halten, Abweichungen zu erkennen und Verbesserungsprozesse anzustoßen. Alle Leistungserbringer im GKV-System sind nach § 135a SGB V zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet: Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechend und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.
Abgrenzung zwischen QS und QM
Im deutschen Gesundheitswesen werden Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement (QM) häufig synonym verwendet, bezeichnen aber unterschiedliche Ebenen. Qualitätssicherung ist die umfassendere Kategorie: Sie schließt alle gesetzlichen, regulatorischen und fachlichen Vorgaben ein, die die Qualität medizinischer Leistungen sicherstellen sollen – von der Aus- und Weiterbildungsordnung für Ärzte über die Richtlinien des G-BA bis zu den Strahlenschutz- und Hygienevorschriften. Qualitätsmanagement bezeichnet demgegenüber die organisatorischen Maßnahmen, die eine Einrichtung intern zur Steuerung und Verbesserung ihrer Prozesse einsetzt. Qualitätssicherung ist damit der rechtliche und fachliche Rahmen, QM das operative Steuerungssystem.
Einrichtungsinterne und einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung
Das deutsche System der Qualitätssicherung im Krankenhausbereich gliedert sich nach § 135a SGB V in zwei komplementäre Ebenen.
Die einrichtungsinterne Qualitätssicherung umfasst alle Maßnahmen, die ein Krankenhaus selbst ergreift, um die Qualität seiner Leistungen zu sichern: interne Audits, klinische Behandlungspfade, Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen, Beschwerdemanagement und Risikomanagement- sowie Fehlermeldesysteme (CIRS). Meldungen und Daten aus einrichtungsinternen und einrichtungsübergreifenden Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen dürfen nach § 135a Abs. 3 SGB V im Rechtsverkehr nicht zum Nachteil des Meldenden verwendet werden – eine gesetzliche Schutzregel, die offene Fehlermeldekultur fördern soll.
Die einrichtungsübergreifende externe Qualitätssicherung nach § 136 SGB V wird auf Bundesebene durch den G-BA in Richtlinien geregelt und vom IQTIG operativ durchgeführt. Krankenhäuser übermitteln fallbezogene Datensätze zu definierten Leistungsbereichen, das IQTIG wertet diese anhand Qualitätsindikatoren aus und berichtet dem G-BA. Einrichtungen mit auffälligen Ergebnissen werden in einen Strukturierten Qualitätsdialog einbezogen; bei anhaltenden Mängeln können Vergütungsabschläge nach § 137 SGB V folgen.
Qualitätssicherung und Krankenhausplanung
Seit dem KHSG 2016 ist Qualität ein eigenständiges Steuerungskriterium in der Krankenhausplanung. Mit dem KHVVG 2024 wurde dieser Ansatz durch die Leistungsgruppensystematik nach § 6a KHG weiter vertieft: Die Zuweisung von Leistungsgruppen setzt den Nachweis definierter Qualitätskriterien voraus, und der Medizinische Dienst (MD) wird mit der Strukturprüfung vor der Zuweisung beauftragt. Damit ist Qualitätssicherung erstmals unmittelbar mit dem Versorgungsauftrag und der Vorhaltekostenvergütung eines Krankenhauses verknüpft.
Das PKM bietet mit der Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK) und den Prozess- und Strukturanalysen praxisnahe Schulungen und Beratungsleistungen zu Qualitätssicherung, Strukturierten Qualitätsdialogen und der Schnittstelle zwischen QS-Ergebnissen und Medizincontrolling.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen interner und externer Qualitätssicherung?
Die interne Qualitätssicherung liegt in der Eigenverantwortung der Einrichtung und umfasst alle selbst initiierten Maßnahmen zur Qualitätskontrolle und -verbesserung. Die externe Qualitätssicherung nach § 136 SGB V ist gesetzlich verpflichtend, wird einrichtungsübergreifend durchgeführt und ermöglicht den statistischen Vergleich zwischen Einrichtungen auf Basis bundesweit einheitlicher Qualitätsindikatoren.
Welche Schutzregelung gilt für Fehlermeldesysteme?
Nach § 135a Abs. 3 SGB V dürfen Meldungen und Daten aus einrichtungsinternen und einrichtungsübergreifenden Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen im Rechtsverkehr nicht zum Nachteil des Meldenden verwendet werden. Diese Regelung soll Mitarbeitende ermutigen, Fehler und Beinahe-Fehler offen zu melden, ohne Sanktionen befürchten zu müssen – eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Sicherheitskultur im Krankenhaus.
Wie hängt Qualitätssicherung mit dem Vergütungsanspruch zusammen?
Seit dem KHSG 2016 und verstärkt durch das KHVVG 2024 kann mangelnde Qualität direkte Vergütungsfolgen haben: Qualitätsabschläge nach § 137 SGB V bei nachgewiesenen Mängeln im Strukturierten Qualitätsdialog, Leistungsausschlüsse bei anhaltender Unterschreitung von Mindestmengen sowie ab 2028 die Verknüpfung der Vorhaltekostenvergütung mit dem Nachweis von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen nach § 6a KHG.
Quellenverzeichnis
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 135a SGB V – Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__135a.html
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 136 SGB V – Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__136.html
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 137 SGB V – Durchsetzung und Prüfung der Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__137.html
Bundesministerium für Gesundheit (BMG). (o. D.). Qualitätssicherung im Krankenhausbereich. bundesgesundheitsministerium.de. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/qualitaet-krankenhausversorgung
Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM
