Wichtige Begriffe verständlich erklärt

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Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement (QM)

Qualitätsmanagement bezeichnet im deutschen Gesundheitswesen die Gesamtheit aller organisatorischen Maßnahmen, die zur Planung, Lenkung und kontinuierlichen Verbesserung der Versorgungsqualität in einer medizinischen Einrichtung erforderlich sind. Alle Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherung sind verpflichtet, die Qualität ihrer Leistungen zu sichern und weiterzuentwickeln. Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch enthält unter anderem die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines internen Qualitätsmanagements und zur Beteiligung an Maßnahmen der einrichtungsübergreifenden externen Qualitätssicherung. Die Rechtsgrundlage bildet § 135a SGB V.

Gesetzliche Grundlage und Pflichten

Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen sind nach Maßgabe der §§ 136a, 136b, 137 und weiterer Vorschriften verpflichtet, sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern, und einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln, wozu in Krankenhäusern auch die Verpflichtung zur Durchführung eines patientenorientierten Beschwerdemanagements gehört.

Wichtig: Die gesetzliche Verpflichtung zum Qualitätsmanagement in Krankenhäusern fordert ausdrücklich keine Zertifizierung. Ein entsprechendes Zertifikat erleichtert den Nachweis der QM-Prozesse allerdings erheblich.

Einrichtungsinternes und einrichtungsübergreifendes QM

Das deutsche Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung gliedert sich in zwei Ebenen. Das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement umfasst alle organisatorischen Maßnahmen, mit denen eine Einrichtung die Qualität ihrer eigenen Prozesse sichert und verbessert. Unter einem einrichtungsinternen Qualitätsmanagement versteht man die Einführung von Prozessen zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung, beispielsweise durch Risikomanagement- oder Fehlermeldesysteme. Typische Instrumente sind klinische Behandlungspfade, Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen, Beschwerdemanagementsysteme, interne Audits und CIRS (Critical Incident Reporting System). Die einrichtungsübergreifende externe Qualitätssicherung nach § 136 SGB V wird durch das IQTIG koordiniert und erlaubt den statistischen Vergleich von Qualitätsindikatoren zwischen Einrichtungen.

QM-Systeme und Zertifizierungsmodelle

Krankenhäuser sind nach § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V verpflichtet, jährlich strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen, die unter anderem ihre Ergebnisse in den QS-Verfahren ausweisen. Das IQTIG bereitet diese Daten für das Krankenhaus-Transparenzverzeichnis des BMG auf und stellt sie der Öffentlichkeit zugänglich dar. Die Qualitätsberichte sind über das Portal qualitaetsberichte-im-internet.de abrufbar.

Das PKM bietet mit der Weiterbildung zur Qualitätsmanagement-Beauftragten in Praxen, MVZs und Kliniken (IHK) eine praxisnahe IHK-Weiterbildung, die Qualitätsindikatoren, Strukturierten Qualitätsdialog und die systematische Umsetzung von Qualitätsmanagementsystemen in Kliniken, MVZs und Praxen vermittelt.

FAQ

Ist eine QM-Zertifizierung für Krankenhäuser gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Die gesetzliche Verpflichtung zum Qualitätsmanagement in Krankenhäusern fordert ausdrücklich keine Zertifizierung. § 135a SGB V schreibt lediglich die Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen QM-Systems vor. Eine Zertifizierung nach KTQ oder ISO 9001 ist freiwillig, erleichtert aber den Nachweis der QM-Prozesse und kann im Wettbewerb um Patienten und Personal ein relevantes Differenzierungsmerkmal sein.

Was ist der Unterschied zwischen Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung?

Qualitätsmanagement ist der umfassendere Begriff: Er bezeichnet alle steuernden und organisatorischen Maßnahmen, die die Qualität einer Einrichtung systematisch gestalten und verbessern. Qualitätssicherung ist eine Teilfunktion des QM und bezeichnet spezifische Maßnahmen zur Überprüfung und Sicherstellung definierter Qualitätsstandards. Im deutschen Gesundheitswesen wird Qualitätssicherung oft spezifisch für die externe, statistisch vergleichende Qualitätssicherung nach § 136 ff. SGB V verwendet.

Welche Konsequenzen hat fehlendes oder mangelhaftes Qualitätsmanagement?

Der G-BA kann nach § 137 SGB V bei nachgewiesenen Qualitätsmängeln Vergütungsabschläge beschließen oder die Leistungserbringung einschränken. Darüber hinaus kann mangelhaftes QM im Rahmen von Haftungsstreitigkeiten als Indiz für eine sorgfaltswidrige Organisationsstruktur herangezogen werden. Im Rahmen der Krankenhausplanung nach KHVVG 2024 fließen Qualitätsnachweise zunehmend in die Leistungsgruppenzuweisung ein.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 135a SGB V – Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__135a.html

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 136 SGB V – Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__136.html

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). (o. D.). Qualitätssicherung im Krankenhausbereich. bundesgesundheitsministerium.de. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/qualitaet-krankenhausversorgung

Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM