Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Fallpauschale (DRG)

Fallpauschale

Eine Fallpauschale ist der pauschale Betrag, mit dem ein stationärer Behandlungsfall im Krankenhaus vergütet wird, und zwar unabhängig davon, welche Einzelleistungen im Verlauf erbracht wurden. Im heutigen deutschen Entgeltsystem entspricht jede Fallpauschale einer DRG; die Begriffe werden daher meist gleichbedeutend verwendet. Für bestimmte ambulant durchführbare Eingriffe gibt es seit 2024 zusätzlich Hybrid-DRGs.

Fallpauschale und DRG

Fallpauschale ist der im Krankenhausentgeltgesetz verwendete rechtliche Begriff, DRG das zugrunde liegende Klassifikationssystem. Aus den kodierten Haupt- und Nebendiagnosen nach ICD-10-GM, den Prozeduren nach OPS sowie Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Verweildauer und Beatmungsdauer ordnet der Grouper den Fall genau einer DRG zu. Jede DRG trägt eine Bewertungsrelation, die mit dem Landesbasisfallwert multipliziert den konkreten Eurobetrag der Fallpauschale ergibt; die Einzelheiten dieser Berechnung sind im Eintrag zum DRG-Erlös beschrieben. Alle Fallpauschalen mit ihren Bewertungsrelationen listet der Fallpauschalen-Katalog des InEK, die Abrechnungsregeln stehen in der jährlichen Fallpauschalenvereinbarung.

Das Prinzip der Pauschalierung

Der Kern der Fallpauschale ist die Pauschalierung: Ein einziger Betrag deckt die allgemeinen Krankenhausleistungen eines Falls ab, von der ärztlichen und pflegerischen Behandlung bis zur Unterkunft und Verpflegung. Mit der Einführung dieses Systems ab 2003 und der verbindlichen Anwendung ab 2004 lösten die leistungsorientierten Fallpauschalen die früheren tagesgleichen Pflegesätze ab, bei denen jeder zusätzliche Belegungstag vergütet wurde. Die Fallpauschale setzt damit einen Anreiz zu wirtschaftlicher und bedarfsgerechter Behandlung. Damit einzelne Fälle nicht unangemessen vergütet werden, greifen bei sehr kurzer oder sehr langer Verweildauer tagesbezogene Ab- und Zuschläge.

Was nicht über die Fallpauschale läuft

Die Fallpauschale deckt nicht jeden Erlösbestandteil ab. Besonders teure, definierte Leistungen werden über Zusatzentgelte gesondert vergütet, und die Pflegepersonalkosten laufen seit 2020 nicht mehr über die Fallpauschale, sondern separat über das Pflegeentgelt. Hinzu kommen Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie verschiedene Zu- und Abschläge. Die Fallpauschale ist damit die tragende, aber nicht die einzige Säule der stationären Vergütung.

Wer die Ermittlung und Abrechnung der Fallpauschalen sicher beherrschen möchte, findet beim PKM die Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK) sowie die Weiterbildung zur medizinischen Kodierfachkraft (IHK).

FAQ

Ist eine Fallpauschale dasselbe wie eine DRG?

Im heutigen System ja. Fallpauschale ist der rechtliche Begriff des Krankenhausentgeltgesetzes, DRG die Bezeichnung des Klassifikationssystems, das jeden Fall einer Fallgruppe zuordnet. Jede DRG entspricht einer Fallpauschale mit einer eigenen Bewertungsrelation, weshalb häufig von DRG-Fallpauschalen gesprochen wird.

Deckt die Fallpauschale wirklich alle Kosten eines Falls?

Sie deckt die allgemeinen Krankenhausleistungen ab, jedoch nicht ausnahmslos alles. Zusatzentgelte für teure Einzelleistungen und das seit 2020 separate Pflegeentgelt werden gesondert abgerechnet. Zudem verändern Ab- und Zuschläge bei Kurz- oder Langliegern den tatsächlich ausgezahlten Betrag gegenüber dem Katalogwert.

Gibt es Fallpauschalen auch für ambulante Leistungen?

Ja, in Form der Hybrid-DRGs. Für bestimmte ambulant durchführbare Eingriffe gilt seit 2024 eine sektorengleiche Vergütung, bei der Praxis und Krankenhaus für dieselbe Leistung denselben pauschalen Betrag erhalten. Damit wurde das Prinzip der Fallpauschale erstmals über die rein stationäre Versorgung hinaus ausgeweitet.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 17b KHG – Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__17b.html

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 7 KHEntgG – Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/__7.html

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. (2025). aG-DRG-System 2026 – Fallpauschalen-Katalog. g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2026/fallpauschalen-katalog/fallpauschalen-katalog-2026

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. (2025). aG-DRG-System 2026 – Fallpauschalenvereinbarung (FPV). g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2026/fallpauschalenvereinbarung-fpv

Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM