Glossar
DRG-Erlös
DRG-Erlös
Der DRG-Erlös ist die Vergütung, die ein Krankenhaus für einen stationären Behandlungsfall über die zugeordnete Fallpauschale erhält. Er ergibt sich, indem die Bewertungsrelation der DRG mit dem Landesbasisfallwert multipliziert wird. Der Begriff bezeichnet damit den Eurobetrag der eigentlichen Fallpauschale, nicht zwingend den gesamten Erlös eines Falls.
Berechnung: Bewertungsrelation mal Landesbasisfallwert
Grundlage jeder Berechnung ist die Bewertungsrelation, auch Relativgewicht genannt. Sie ist eine dimensionslose Zahl, die das Kostengewicht der DRG im Verhältnis zum Durchschnittsfall angibt und die bundesweit einheitlich im Fallpauschalen-Katalog des InEK festgelegt ist. Der Landesbasisfallwert übersetzt dieses Gewicht in Euro und wird für jedes Bundesland gesondert verhandelt; 2026 liegt er bei rund 4.500 bis 4.570 Euro. Ein konkretes Beispiel: Eine DRG mit der Bewertungsrelation 1,200 ergibt bei einem Landesbasisfallwert von 4.500 Euro einen DRG-Erlös von 5.400 Euro. Weil die Bewertungsrelation überall gleich, der Landesbasisfallwert aber regional verschieden ist, kann derselbe Fall in zwei Bundesländern zu leicht unterschiedlichen Erlösen führen.
Warum der tatsächliche Erlös vom Katalogwert abweicht
Die im Katalog ausgewiesene Bewertungsrelation gilt für eine Verweildauer zwischen der unteren und der oberen Grenzverweildauer. Wird ein Patient vor Erreichen der unteren Grenzverweildauer entlassen, mindern tagesbezogene Abschläge den Erlös; bleibt er über die obere Grenzverweildauer hinaus, kommen tagesbezogene Zuschläge hinzu. Auch bei Verlegungen greifen Abschläge. Aus der Katalog-Bewertungsrelation wird so die effektive Bewertungsrelation, die dem tatsächlichen DRG-Erlös zugrunde liegt.
Was zusätzlich zum DRG-Erlös hinzukommt
Der DRG-Erlös deckt nicht alle Erlösbestandteile eines Falls ab. Für definierte, besonders teure Leistungen wie bestimmte Medikamente oder Blutprodukte werden Zusatzentgelte gesondert abgerechnet. Die Pflegepersonalkosten laufen seit 2020 nicht mehr über die Fallpauschale, sondern separat über das Pflegeentgelt aus dem Pflegebudget. Die Entgeltarten sind in § 7 KHEntgG geregelt. Aus DRG-Fallpauschale, etwaigen Zusatzentgelten und dem Pflegeentgelt setzt sich der Gesamterlös eines Behandlungsfalls zusammen.
Wer die Erlösermittlung und die zugrunde liegende Kodierung sicher beherrschen möchte, findet beim PKM die Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK) sowie die Weiterbildung zur medizinischen Kodierfachkraft (IHK).
FAQ
Warum erhält ein Krankenhaus für einen Kurzlieger weniger als den Katalogerlös?
Wird ein Patient vor der unteren Grenzverweildauer entlassen, gilt der volle Fallpauschalenerlös als nicht gerechtfertigt. Für jeden Tag unterhalb dieser Grenze wird ein Abschlag vom Erlös vorgenommen. Der DRG-Erlös sinkt dadurch gegenüber dem Katalogwert, auch wenn die DRG-Zuordnung selbst unverändert bleibt.
Zählen Zusatzentgelte und Pflegeentgelt zum DRG-Erlös?
Im engeren Sinne nein. Der DRG-Erlös ist der Betrag der Fallpauschale aus Bewertungsrelation und Landesbasisfallwert. Zusatzentgelte und das seit 2020 separate Pflegeentgelt sind eigene Entgeltarten. Erst zusammen ergeben sie den Gesamterlös eines Behandlungsfalls.
Bedeutet ein höherer DRG-Erlös auch einen höheren Gewinn?
Nicht unbedingt. Der DRG-Erlös steht den tatsächlichen Fallkosten gegenüber. Liegen die Kosten eines Hauses über der durchschnittlichen Kalkulation, die der Bewertungsrelation zugrunde liegt, kann auch ein hoher Erlös defizitär sein. Der Erlös sagt daher nichts unmittelbar über die Wirtschaftlichkeit des einzelnen Falls aus.
Quellenverzeichnis
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 7 KHEntgG – Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/__7.html
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 10 KHEntgG – Vereinbarung auf Landesebene. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/__10.html
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 17b KHG – Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__17b.html
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. (2025). aG-DRG-System 2026 – Fallpauschalen-Katalog. g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2026/fallpauschalen-katalog/fallpauschalen-katalog-2026
Zuletzt aktualisiert: 06.07.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM
