Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Fachabteilungsschlüssel

Fachabteilungsschlüssel

Der Fachabteilungsschlüssel ist der bundeseinheitliche Code, mit dem eine Fachabteilung im Abrechnungsdatensatz nach § 301 SGB V verschlüsselt wird. Er ordnet jeden Behandlungsabschnitt einem medizinischen Fachgebiet zu und ist damit eine Pflichtangabe der Datenübermittlung zwischen Krankenhaus und Krankenkasse.

Herkunft und Aufbau

Anders als im Ausgangstext dargestellt, stammt der Fachabteilungsschlüssel nicht aus dem InEK-Katalog. Er ist als Schlüssel 6 in der Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung geregelt, die der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft schließen, und beruht auf der bundeseinheitlichen Fachabteilungsgliederung. Der InEK-Fallpauschalen-Katalog ist ein anderes Werk; er enthält die Bewertungsrelationen der DRGs, nicht die Fachabteilungsschlüssel.

Der Schlüssel ist vierstellig aufgebaut. Die ersten beiden Stellen bezeichnen das Fachgebiet, die letzten beiden einen möglichen Schwerpunkt; liegt kein Schwerpunkt vor, stehen dort zwei Nullen. In der Datenlieferung an das InEK nach § 21 KHEntgG wird zusätzlich ein Präfix vorangestellt, das die Art der Abteilung angibt. Den Aufbau zeigt die folgende Übersicht.

So steht 0100 für die Innere Medizin und 1500 für die Allgemeine Chirurgie. Für Abteilungen, für die kein bundeseinheitlicher Schlüssel vorgesehen ist, können die Vertragsparteien im Rahmen der Pflegesatzvereinbarung eigene Differenzierungen festlegen. Nicht bettenführende Bereiche erhalten gesonderte Schlüssel, etwa NB8000 allgemein oder NB8001 für die zentrale Notaufnahme.

Wozu der Schlüssel dient

Der Fachabteilungsschlüssel erfüllt mehrere Funktionen zugleich. In der Abrechnung nach § 301 SGB V dokumentiert er, in welcher Fachabteilung ein Patient behandelt wurde, und macht interne Verlegungen und die Belegungstage je Abteilung nachvollziehbar. In der Datenlieferung nach § 21 KHEntgG bildet er die Grundlage der Kostenträgerrechnung und der DRG-Kalkulation, außerdem fließt er in die Qualitätsberichte und die Krankenhausplanung ein. Mit der Krankenhausreform ist eine weitere Aufgabe hinzugekommen: Ein Teil der Leistungsgruppen wird über die während des Aufenthalts längste Fachabteilung zugeordnet, sodass der Schlüssel auch für die leistungsgruppenbezogene Vergütung Bedeutung hat.

Wer die Abrechnungsschlüssel und ihre Erlöswirkung sicher beherrschen möchte, findet beim PKM die Weiterbildung zur medizinischen Kodierfachkraft (IHK) sowie die Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK).

FAQ

Steht der Fachabteilungsschlüssel im InEK-Katalog?

Nein. Der Fachabteilungsschlüssel steht als Schlüssel 6 in der Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung. Der InEK-Fallpauschalen-Katalog enthält dagegen die Bewertungsrelationen der DRGs. Beide Werke werden häufig verwechselt, betreffen aber unterschiedliche Regelungsbereiche.

Wie ist ein Fachabteilungsschlüssel aufgebaut?

Er ist vierstellig: Die ersten beiden Stellen benennen das Fachgebiet, die letzten beiden einen Schwerpunkt, wobei zwei Nullen für „kein Schwerpunkt" stehen. In der Datenlieferung nach § 21 KHEntgG wird ihm ein Präfix vorangestellt, HA für die Hauptabteilung, BA für die Belegabteilung und BE für eine besondere Einrichtung.

Was gilt für Abteilungen ohne bundeseinheitlichen Schlüssel?

Für spezialisierte Fachabteilungen, die kein bundeseinheitlicher Schlüssel abbildet, können die Vertragsparteien im Rahmen der Pflegesatzvereinbarung eine eigene Differenzierung vereinbaren. Auf die genaue Bezeichnung der Spezialisierung kommt es dabei für die Datenübermittlung nicht an, sondern auf die gemeinsame Festlegung des Schlüssels.

Quellenverzeichnis

GKV-Spitzenverband & Deutsche Krankenhausgesellschaft. (2025, 1. November). Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V (Gesamtdokument), Anlage 2 – Schlüssel 6: Fachabteilungen. gkv-datenaustausch.de. https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/leistungserbringer_1/krankenhaeuser/gesamtdokument/_301_Gesamtdokument_01.11.2025.pdf

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 301 SGB V – Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__301.html

Deutsche Krankenhausgesellschaft. (o. D.). Datenübermittlung nach § 301 Abs. 3 SGB V. dkgev.de. https://www.dkgev.de/themen/digitalisierung-daten/elektronische-datenuebermittlung/datenuebermittlung-zu-abrechnungszwecken/datenuebermittlung-nach-301-abs-3-sgb-v/

Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM