Glossar
Fachabteilung
Fachabteilung
Eine Fachabteilung ist die fachlich spezialisierte, in der Regel bettenführende Organisationseinheit eines Krankenhauses, die sich auf ein medizinisches Fachgebiet konzentriert, etwa die Innere Medizin oder die Chirurgie. Über die klinische Organisation hinaus ist die Fachabteilung eine feste Bezugsgröße der Krankenhausabrechnung und wird dort über einen bundeseinheitlichen Schlüssel kodiert.
Der Fachabteilungsschlüssel
In der Datenübermittlung an die Krankenkassen wird jede Fachabteilung über den Fachabteilungsschlüssel angegeben, der als Schlüssel 6 in der Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung geregelt ist. Er ist vierstellig und beruht auf der bundeseinheitlichen Fachabteilungsgliederung. Die ersten beiden Stellen bezeichnen das Fachgebiet, die letzten beiden einen möglichen Schwerpunkt; ohne Schwerpunkt stehen dort zwei Nullen. So steht 0100 für die Innere Medizin und 1500 für die Allgemeine Chirurgie, während ein Schwerpunkt wie die Kardiologie über die dritte und vierte Stelle abgebildet wird. Für nicht bettenführende Bereiche existieren gesonderte Schlüssel, etwa NB8000 allgemein oder NB8001 für die zentrale Notaufnahme.
Hauptabteilung, Belegabteilung und besondere Einrichtung
Dem Fachabteilungsschlüssel wird ein Präfix vorangestellt, das die Art der Abteilung kennzeichnet: HA für eine Hauptabteilung, BA für eine Belegabteilung und BE für eine besondere Einrichtung. Diese Unterscheidung ist abrechnungsrelevant. In einer Hauptabteilung behandeln angestellte Krankenhausärzte, in einer Belegabteilung niedergelassene Belegärzte, die ihre Leistung gesondert abrechnen. Der Fallpauschalen-Katalog weist deshalb für Haupt- und Belegabteilungen unterschiedliche Bewertungsrelationen aus; die Belegabteilung erhält die niedrigere, weil die ärztliche Leistung außerhalb der Fallpauschale vergütet wird.
Bedeutung für Abrechnung und Planung
Die Fachabteilung ist eine Pflichtangabe im Datensatz nach § 301 SGB V. Interne Verlegungen zwischen Fachabteilungen werden dokumentiert, wodurch sich die Belegungstage je Fachabteilung ergeben. Zugleich ist die Fachabteilung eine zentrale Ebene der Kostenträgerrechnung und der DRG-Kalkulation sowie der Datenlieferung nach § 21 KHEntgG und der Qualitätsberichte. Welche Fachabteilungen ein Krankenhaus mit welchen Planbetten führen darf, ergibt sich aus dem Krankenhausplan des jeweiligen Landes. Mit der Krankenhausreform hat der Fachabteilungsschlüssel eine weitere Aufgabe erhalten: Er dient auch der Zuordnung von Fällen zu bestimmten Leistungsgruppen, die über die längste Fachabteilung eines Aufenthalts erfolgt.
Wer die Abrechnungsschlüssel und ihre Erlöswirkung sicher beherrschen möchte, findet beim PKM die Weiterbildung zur medizinischen Kodierfachkraft (IHK) sowie die Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK).
FAQ
Worin unterscheiden sich Haupt- und Belegabteilung?
In einer Hauptabteilung erbringen angestellte Krankenhausärzte die Leistung, die vollständig über die DRG-Fallpauschale vergütet wird. In einer Belegabteilung behandeln niedergelassene Belegärzte, die ihre ärztliche Leistung gesondert abrechnen. Deshalb gilt für Belegabteilungen eine eigene, niedrigere Bewertungsrelation im Fallpauschalen-Katalog.
Wo findet man den passenden Fachabteilungsschlüssel?
Die vollständige Liste steht als Schlüssel 6 in der Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung. Sie wird bei Bedarf fortgeschrieben, etwa wenn neue Schwerpunkte aufgenommen werden. Für spezialisierte Abteilungen ohne bundeseinheitlichen Schlüssel können die Vertragsparteien im Rahmen der Pflegesatzvereinbarung eigene Differenzierungen festlegen.
Welche Rolle spielt die Fachabteilung in der Krankenhausreform?
Neben der Zuordnung über die erbrachten Leistungen wird ein Teil der Leistungsgruppen über die Fachabteilung zugeordnet, und zwar über die während des Aufenthalts längste Fachabteilung. Der Fachabteilungsschlüssel ist damit auch für die künftige leistungsgruppenbezogene Vergütung von Bedeutung.
Quellenverzeichnis
GKV-Spitzenverband & Deutsche Krankenhausgesellschaft. (2025, 1. November). Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V (Gesamtdokument), Anlage 2 – Schlüssel 6: Fachabteilungen. gkv-datenaustausch.de. https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/leistungserbringer_1/krankenhaeuser/gesamtdokument/_301_Gesamtdokument_01.11.2025.pdf
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 301 SGB V – Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__301.html
Deutsche Krankenhausgesellschaft. (o. D.). Datenübermittlung nach § 301 Abs. 3 SGB V. dkgev.de. https://www.dkgev.de/themen/digitalisierung-daten/elektronische-datenuebermittlung/datenuebermittlung-zu-abrechnungszwecken/datenuebermittlung-nach-301-abs-3-sgb-v/
Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM
