Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

DAHTA – Deutsche Agentur für Health Technology Assessment

DAHTA (Deutsche Agentur für Health Technology Assessment)

Die DAHTA (Deutsche Agentur für Health Technology Assessment) bezeichnet die im Jahr 2000 gegründete Einrichtung, die im gesetzlichen Auftrag ein datenbankgestütztes Informationssystem zur Bewertung medizinischer Verfahren und Technologien aufbaute und betrieb. Sie erstellte HTA-Berichte und pflegte die zentrale deutsche HTA-Datenbank. Ihre Aufgaben sind heute auf das IQWiG und die europäische Nutzenbewertung übergegangen.

Entstehung und gesetzlicher Auftrag

Mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz fand das Health Technology Assessment (HTA), die systematische Bewertung medizinischer Verfahren und Technologien, im Jahr 2000 erstmals Eingang in das deutsche Gesundheitswesen. Der Gesetzgeber verpflichtete die neu gegründete DAHTA, ein datenbankgestütztes Informationssystem für HTA-relevante Informationen aufzubauen und zu pflegen. Angesiedelt war die Agentur zunächst beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), weshalb sie den vollständigen Namen DAHTA@DIMDI trug. Deutschland reihte sich damit in den Kreis der Staaten ein, die HTA als evidenzbasierte Grundlage für gesundheitspolitische Entscheidungen nutzen.

Aufgaben und Methodik

Die DAHTA erstellte HTA-Berichte, die Gesundheitstechnologien nach experimenteller Wirksamkeit (Efficacy), Wirksamkeit unter Alltagsbedingungen (Effectiveness) und Wirtschaftlichkeit (Efficiency) beurteilten; soziale, rechtliche und ethische Aspekte flossen ein. Jährlich erschienen rund 15 Berichte in der Schriftenreihe Health Technology Assessment, die ein internes und externes Peer-Review durchliefen. Die zugehörige DAHTA-Datenbank bündelte alle in Deutschland seit 1998 erstellten HTA-Berichte, darunter Arbeiten des DIMDI und des IQWiG, sowie ins Deutsche übersetzte internationale Berichte. Über das IQWiG-Programm „ThemenCheck Medizin" können Bürgerinnen und Bürger bis heute Themenvorschläge einreichen, von denen pro Jahr bis zu fünf bearbeitet werden.

Von der Nutzenbewertung des IQWiG unterscheidet sich die DAHTA in Auftrag und Wirkung. Die DAHTA bewertete Verfahren auf Basis von Vorschlägen aus Öffentlichkeit und Fachwelt, ohne unmittelbaren gesetzlichen Auftrag zur Erstattungssteuerung. Das IQWiG prüft dagegen im direkten Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) den Nutzen von Arzneimitteln und Behandlungsmethoden, unter anderem im AMNOG-Verfahren, und seine Ergebnisse wirken direkt auf Erstattungsentscheidungen; die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 139a SGB V.

Vom nationalen Archiv zur europäischen Bewertung

Die Stationen von der Gründung bis zur Einstellung der Datenbank fasst die folgende Übersicht zusammen.

Mit der Integration des DIMDI in das BfArM im Mai 2020 führte das Bundesinstitut die DAHTA als Aufgabenbereich weiter. 2021 endete die Erstellung neuer HTA-Berichte, 2025 wurde der Betrieb der DAHTA-Datenbank samt Rechercheanwendung eingestellt. Das historische Archiv aller Berichte stellt das BfArM seither als Sammeldatei zum Download bereit (bfarm.de). Für aktuelle Bewertungen sind in Deutschland das IQWiG sowie auf europäischer Ebene das European Network for Health Technology Assessment (EUnetHTA) zuständig. Seit dem 12. Januar 2025 verlangt die EU-HTA-Verordnung für neu zugelassene Onkologika und Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) eine gemeinsame klinische Bewertung (Joint Clinical Assessment, JCA) auf EU-Ebene (Verordnung (EU) 2021/2282).

Wer HTA-Berichte und Nutzenbewertungsverfahren im deutschen und europäischen Marktzugang einordnen muss, findet beim PKM die Weiterbildungen Market Access Manager – Reimbursement Pharma und Market Access Manager – Reimbursement MedTech.

FAQ

Wie erhalte ich heute Zugriff auf die früheren DAHTA-Berichte?

Das BfArM stellt sämtliche archivierten DAHTA-Berichte als kostenlose Sammeldatei zum Download bereit. Die frühere Rechercheanwendung der Datenbank, über die einzelne Berichte per Freitext, Autor oder ICD-Code auffindbar waren, ist seit 2025 nicht mehr in Betrieb. Für eine gezielte Suche muss die heruntergeladene Sammlung lokal durchsucht werden.

Ersetzt das europäische JCA-Verfahren die deutsche AMNOG-Nutzenbewertung?

Nein. Das Joint Clinical Assessment liefert eine gemeinsame klinische Bewertung auf EU-Ebene, die doppelte Datenanforderungen reduziert. Die Entscheidung über Erstattung und Preis bleibt national beim G-BA und den Selbstverwaltungspartnern. Das AMNOG-Verfahren und die deutsche Nutzenbewertung durch das IQWiG bestehen fort und greifen die JCA-Ergebnisse auf.

Sind DAHTA-Berichte für aktuelle Erstattungsentscheidungen noch relevant?

Als historische Evidenzquelle behalten sie ihren Wert, etwa für die Recherche zu Verfahren, die bereits vor Jahren bewertet wurden. Einen unmittelbaren Bezug zu heutigen Erstattungsentscheidungen haben sie nicht. Dafür sind die Nutzenbewertungen des IQWiG und die europäischen JCA-Berichte ausschlaggebend.

Quellenverzeichnis

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. (o. D.). Health Technology Assessment (HTA) – Archiv der DAHTA-Berichte. bfarm.de. https://www.bfarm.de/DE/Das-BfArM/Aufgaben/HTA/_node.html

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 139a SGB V – Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__139a.html

Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. (2021, 15. Dezember). Verordnung (EU) 2021/2282 über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (EU-HTA-Verordnung). eur-lex.europa.eu. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R2282

Gemeinsamer Bundesausschuss. (o. D.). EU-HTA-Verordnung – Gemeinsame klinische Bewertung und wissenschaftliche Beratung. g-ba.de. https://www.g-ba.de/themen/arzneimittel/arzneimittel-richtlinie-anlagen/nutzenbewertung-35a/eu-hta-verordnung/

Europäische Kommission. (o. D.). Joint Clinical Assessments. health.ec.europa.eu. https://health.ec.europa.eu/health-technology-assessment/implementation-regulation-health-technology-assessment/joint-clinical-assessments_de

Zuletzt aktualisiert: 01.07.2026 | Geprüft von: Marcel Louis, Leiter Medizincontrolling & Reimbursement, PKM