Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Solidaritätsprinzip

Solidaritätsprinzip

Das Solidaritätsprinzip steht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dafür, dass Beiträge nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben werden, die Leistungen dagegen nach Bedarf zur Verfügung stehen. Die Gemeinschaft der Versicherten trägt damit das Krankheitsrisiko des Einzelnen.

Die gesetzliche Verankerung liegt in § 1 SGB V, der die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft beschreibt, und in § 3 SGB V zur solidarischen Finanzierung. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) beschreibt drei Ebenen: Die Beiträge richten sich ausschließlich nach der Leistungsfähigkeit, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand und werden zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geteilt. Alle Versicherten haben Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen nach ihrem Bedarf. Und auch zwischen den Kassen gleicht der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich aus, damit Kassen mit älteren oder kränkeren Versicherten bestehen können. Dem steht in § 1 SGB V die Eigenverantwortung der Versicherten gegenüber: Sie sollen durch gesundheitsbewusstes Verhalten und aktive Teilnahme an Vorsorge und Behandlung dazu beitragen, Krankheit zu vermeiden.

Ein Beispiel mit angenommenem Beitragssatz von 15 Prozent: Ein Versicherter mit 2.000 € Einkommen zahlt 300 €, einer mit 4.000 € zahlt 600 €. Beide erhalten dieselben Leistungen, unabhängig von ihrer Beitragshöhe und davon, wie oft sie Leistungen nutzen. Die Zahlen sind frei gewählt; die Beitragsbemessungsgrenze deckelt die Beiträge bei hohen Einkommen.

Verwandte Begriffe: GKV – Gesetzliche Krankenversicherung, Gesundheitsfonds, Wirtschaftlichkeitsgebot, Gemeinsame Selbstverwaltung

FAQ

Gilt das Solidaritätsprinzip auch in der privaten Krankenversicherung?

Nein. Die private Krankenversicherung berechnet Prämien nach individuellem Risiko wie Alter und Gesundheitszustand. Das Einkommen bestimmt dort nicht die Höhe des Beitrags.

Was gehört zum Solidaritätsprinzip in der GKV?

Einkommensabhängige Beiträge, gleicher Leistungsanspruch nach Bedarf und der Finanzausgleich zwischen den Kassen. Hinzu kommt der Gedanke, dass die Gemeinschaft das Krankheitsrisiko des Einzelnen trägt.

Quellenverzeichnis

Bundesrepublik Deutschland. (o. D.). Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 1 Solidarität und Eigenverantwortung. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__1.html

Bundesrepublik Deutschland. (o. D.). Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 3 Solidarische Finanzierung. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__3.html

Verband der Ersatzkassen. (o. D.). Solidaritätsprinzip. Glossar Gesundheitswesen. https://www.vdek.com/presse/glossar_gesundheitswesen/solidaritaetsprinzip.html

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Leitender ärztlicher Medizincontroller, PKM