Glossar
NUB-Börse
NUB-Börse
Die NUB-Börse bezeichnet informell eine Informationsplattform – etwa medconomy.com oder medconweb.de – auf der alle vom InEK veröffentlichten Ergebnisse des NUB-Anfrageverfahrens nach § 6 Abs. 2 KHEntgG strukturiert aufbereitet und recherchierbar gemacht werden. Sie ist keine gesetzlich definierte Institution, sondern ein privat betriebenes Informationsangebot, das Krankenhäusern, MedTech-Unternehmen und Krankenkassen ermöglicht, die vom InEK vergebenen Statusentscheidungen zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) komfortabel zu durchsuchen und auszuwerten. Die primäre und verbindliche Quelle für alle NUB-Ergebnisse ist stets die offizielle InEK-Veröffentlichung auf g-drg.de.
Das NUB-Verfahren als Grundlage
NUB-Börse bildet die Ergebnisse des gesetzlichen NUB-Anfrageverfahrens ab. Als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) im Sinne von § 6 Abs. 2 KHEntgG gelten Therapieformen, die neu in den Gesundheitsmarkt eingeführt wurden und noch nicht sachgerecht über das aG-DRG-System abgerechnet werden können. Um eine weitreichendere Berücksichtigung von Innovationen im System der DRG-Fallpauschalen zu garantieren und die bestehende Innovationslücke zu schließen, hat der Gesetzgeber in § 6 Abs. 2 KHEntgG den Vertragsparteien vor Ort die Möglichkeit gegeben, zeitlich befristete Vergütungen für noch nicht mit den Fallpauschalen sachgerecht abgerechnete neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu vereinbaren.
Krankenhäuser stellen ihre NUB-Anfragen jährlich bis zum 31. Oktober über das InEK-Datenportal. Gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG können die örtlichen Vertragsparteien zeitlich befristete, fallbezogene Entgelte oder Zusatzentgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden vereinbaren. Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben das InEK stellvertretend mit der Abwicklung der Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG beauftragt.
Die NUB-Statusentscheidungen
Das InEK vergibt nach seiner Prüfung sechs Statuskategorien. Mit Status 1 bezeichnet finden sich die angefragten Methoden und Leistungen, welche die Kriterien der NUB-Vereinbarung erfüllen. Für diese Methoden ist die Vereinbarung eines krankenhausindividuellen Entgelts gemäß § 6 Absatz 2 KHEntgG zulässig. Die mit Status 2 bezeichneten Methoden genügen den Kriterien der NUB-Vereinbarung nicht; für diese ist die Vereinbarung eines krankenhausindividuellen Entgelts nicht zulässig. Status 3 wird vergeben, wenn das InEK die Frist nicht einhalten konnte; Status 4 bezeichnet Anfragen mit unzureichender Darstellung. Ergänzend existieren die Statuswerte 11 und 41 für differenzierte Konstellationen.
Insgesamt gingen für das Jahr 2026 148.488 NUB-Anträge beim InEK ein. 654 Methoden hielten der Zulassungsprüfung durch das InEK nicht stand, weil sie die Kriterien der Vereinbarung nicht erfüllen (Status 2). 36 Verfahren erhielten einen differenzierten Status. Bei 44 Leistungen führte die unzureichende Darstellung des Verfahrens zur Vergabe des Status 4. Bei elf Verfahren haben die Selbstverwaltungspartner die Bewertung bis zur abschließenden Entscheidung ausgesetzt.
Praktische Nutzung der NUB-Börse
Die NUB-Börse aggregiert diese Ergebnisse und macht sie mit Filterfunktionen nach Statusklasse, medizinischem Fachgebiet, Antragsjahr und Anzahl anfragender Krankenhäuser recherchierbar. Für MedTech-Unternehmen, die ihre Produkte über den NUB-Weg in die Krankenhausversorgung einführen wollen, ist die NUB-Börse ein wichtiges Marktanalysewerkzeug: Sie zeigt, wie viele Krankenhäuser ein bestimmtes Verfahren bereits angefragt haben, ob Status 1 vergeben wurde und ob eine krankenhausindividuelle Vergütungsvereinbarung möglich ist. Für Krankenhäuser erleichtert sie die Vorbereitung eigener NUB-Anträge durch Recherche vergleichbarer Anfragen aus Vorjahren.
Ein konkretes Beispiel: Ein MedTech-Unternehmen bringt ein neuartiges minimalinvasives Herzklappen-Implantationssystem auf den Markt. Über die NUB-Börse prüft es, wie viele Krankenhäuser in den Vorjahren ähnliche Verfahren angefragt haben, welche Statusentscheidungen das InEK vergeben hat und ob bereits krankenhausindividuelle NUB-Entgelte vereinbart wurden. Diese Informationen fließen in die Market-Access-Strategie und die Preisgestaltung für das Produkt ein.
Das PKM behandelt das NUB-Verfahren, die Statusentscheidungen und deren strategische Auswertung im Market Access Manager – Reimbursement MedTech sowie in der Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK).
FAQ
Ist die NUB-Börse eine offizielle Einrichtung des InEK?
Nein. Die NUB-Börse ist eine private Informationsplattform, die InEK-Daten aufbereitet und recherchierbar macht. Die verbindlichen NUB-Ergebnisse werden ausschließlich vom InEK auf g-drg.de veröffentlicht und gelten als einzige rechtsverbindliche Informationsquelle.
Kann ein Krankenhaus ein NUB-Entgelt vereinbaren, wenn das InEK Status 2 vergeben hat?
Nein. Die so zu vereinbarenden Entgelte besitzen eine Gültigkeitsdauer von lediglich einem Jahr und gelten jeweils nur für das beantragende Krankenhaus. Bei Status 2 ist eine krankenhausindividuelle Vereinbarung nach § 6 Abs. 2 KHEntgG nicht zulässig. Das Krankenhaus kann in diesem Fall die Leistung nur über die reguläre DRG-Fallpauschale abrechnen oder im Folgejahr eine verbesserte Anfrage stellen.
Gibt es eine separate NUB-Regelung für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP)?
Ja. Für neue Methoden, die die Abgabe von Arzneimitteln für neuartige Therapien im Sinne von § 4 Abs. 9 AMG (ATMP) enthalten, gilt gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KHEntgG eine bis zum 30. April verlängerte Anfragefrist. Das InEK veröffentlicht die Ergebnisse des ATMP-Verfahrens separat, zuletzt am 30. Juni 2026. G-drg
Quellenverzeichnis
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 6 Abs. 2 KHEntgG – Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/__6.html
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (2026, 30. Januar). Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG – NUB 2026. g-drg.de. https://www.g-drg.de/neue-untersuchungs-und-behandlungsmethoden-nub/drg/neue-untersuchungs-und-behandlungsmethoden-nub
GKV-Spitzenverband. (o. D.). Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) im Krankenhaus gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG. gkv-spitzenverband.de. https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/drg_system/neue_untersuchungs_und_behandlungsmethoden_nub/neue_untersuchungs_und_behandlungsmethoden_nub.jsp
Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM
