Glossar
InBA – Institut des Bewertungsausschusses
Institut des Bewertungsausschusses (InBA)
Das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) ist die wissenschaftliche Geschäftsstelle des Bewertungsausschusses und des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 3b SGB V. Es erbringt Analysen, Berechnungen und Datenauswertungen, die als Grundlage für die Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) dienen, und veröffentlicht alle Beschlüsse beider Ausschüsse auf seiner Website (institut-ba.de).
Aufgaben und gesetzliche Grundlage
Das InBA wurde durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) zum 1. Januar 2012 auf Grundlage von § 87 Abs. 3b SGB V errichtet. Träger des Instituts sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband zu gleichen Teilen. Das InBA hat seinen Sitz in Berlin.
Die Kernaufgaben des InBA umfassen die Auswertung der Daten nach § 295 SGB V (vertragsärztliche Abrechnungsdaten) für Zwecke des Bewertungsausschusses, die Erstellung wissenschaftlicher Gutachten und Berichte zur Vergütungsentwicklung im vertragsärztlichen Bereich, die Kalkulation von Kostenkennwerten für neue oder veränderte EBM-Leistungen sowie die Berechnung und Veröffentlichung des bundeseinheitlichen Orientierungswertes und der Regelleistungsvolumina. Alle Beschlüsse des Bewertungsausschusses und des Erweiterten Bewertungsausschusses werden vom InBA nach § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V im Deutschen Ärzteblatt und auf institut-ba.de bekannt gemacht.
Abgrenzung zum Bewertungsausschuss selbst
Das InBA ist das wissenschaftlich-analytische Arbeitsorgan; der Bewertungsausschuss ist das beschlussfassende Gremium. Der Bewertungsausschuss trifft die politischen und fachlichen Entscheidungen zur EBM-Weiterentwicklung und zur Vergütungssystematik. Das InBA bereitet diese Entscheidungen mit Daten und Auswertungen vor und setzt sie nach Beschlussfassung durch Veröffentlichung und Berichterstattung um. Eine vergleichbare Arbeitsteilung findet sich im DRG-Bereich zwischen den Vertragsparteien auf Bundesebene und dem InEK.
Relevanz für das ambulante Medizincontrolling
Für Praxismanager und Kodierfachkräfte im ambulanten Bereich ist das InBA die maßgebliche Veröffentlichungsstelle für alle EBM-Änderungen. Die auf institut-ba.de publizierten Beschlüsse enthalten die aktuellen Leistungspositionen, Punktzahlen, Regelleistungsvolumina und den geltenden Orientierungswert. Da das InBA auch Auswertungen zu regionalen Honorarunterschieden und zur Inanspruchnahme von Leistungspositionen veröffentlicht, liefert es zudem wichtige Benchmarkdaten für das ambulante Controlling.
Das PKM bietet mit dem EBM-Update und der Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK) praxisorientierte Schulungen, die auf den aktuellen InBA-Beschlüssen und EBM-Änderungen aufbauen.
FAQ
Wer finanziert das InBA?
Das InBA wird paritätisch von seinen beiden Trägern finanziert: zu gleichen Teilen von der KBV und dem GKV-Spitzenverband. Diese Finanzierungsstruktur entspricht der paritätischen Besetzung des Bewertungsausschusses selbst und sichert die institutionelle Unabhängigkeit des Instituts.
Veröffentlicht das InBA auch Daten zur regionalen Honorarentwicklung?
Ja. Das InBA veröffentlicht regelmäßig Berichte und Datensammlungen zur Honorarentwicklung in der vertragsärztlichen Versorgung, aufgeschlüsselt nach Fachgruppen, Regionen und Leistungsbereichen. Diese Berichte sind auf institut-ba.de kostenfrei zugänglich und werden von Praxismanagern, KVen und Krankenkassen für Planungs- und Verhandlungszwecke genutzt.
Hat das InBA auch Aufgaben im Bereich der Krankenhausvergütung?
Nein. Das InBA ist ausschließlich für die vertragsärztliche Vergütung nach dem EBM zuständig. Für die stationäre Krankenhausvergütung nach dem aG-DRG-System ist das InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) zuständig. Beide Institute haben strukturell ähnliche Aufgaben in ihren jeweiligen Sektoren, sind jedoch rechtlich und institutionell vollständig voneinander getrennt.
Quellenverzeichnis
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 87 Abs. 3b SGB V – Institut des Bewertungsausschusses. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__87.html
Institut des Bewertungsausschusses (InBA). (o. D.). Aufgaben und Organisation des InBA. institut-ba.de. https://www.institut-ba.de
Institut des Bewertungsausschusses (InBA). (o. D.). Bekanntmachungen der Beschlüsse des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 3 SGB V. institut-ba.de. https://institut-ba.de/ba/beschluesse.html
Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM
