Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

aG-DRG System

aG-DRG-System

Das aG-DRG-System (ausgegliederte German Diagnosis Related Groups) bezeichnet das pauschalierende Vergütungssystem für vollstationäre und teilstationäre Krankenhausleistungen in Deutschland, das seit 2020 unter diesem Namen geführt wird. Es bildet die Weiterentwicklung des früheren G-DRG-Systems und unterscheidet sich von diesem dadurch, dass die Pflegepersonalkosten der unmittelbaren Patientenversorgung aus der DRG-Kalkulation ausgegliedert wurden und seitdem separat über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget vergütet werden.

Grundprinzip und Vergütungsstruktur

Rechtsgrundlage des aG-DRG-Systems ist § 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG), der die Einführung eines durchgängigen, leistungsorientierten und pauschalierenden Entgeltsystems vorschreibt. Jeder stationäre Behandlungsfall wird anhand von Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, durchgeführten Prozeduren und weiteren klinischen Parametern einer DRG (Diagnosis Related Group, deutsch: diagnosebezogene Fallgruppe) zugeordnet. Diese Zuordnung erfolgt durch einen zertifizierten Grouper auf Basis des jährlich vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlichten Fallpauschalen-Katalogs.

Jede DRG trägt eine Bewertungsrelation (auch Relativgewicht oder Caseweight genannt), die das Verhältnis der durchschnittlichen Fallkosten zur Bezugsleistung abbildet. Der Fallpauschalenbetrag ergibt sich aus Bewertungsrelation mal Landesbasisfallwert (§ 10 Abs. 1 KHEntgG). Beispiel: Bewertungsrelation 2,000 × 4.570 Euro = 9.140 Euro; dieser Betrag gilt für Verweildauern zwischen unterer und oberer Grenzverweildauer. Unter- oder oberschreitet die Verweildauer diesen Korridor, mindern Kurzlieger- oder erhöhen Langliegerzuschläge den Erlös (§ 1 Abs. 2 und 3 FPV 2026).

Neben den Fallpauschalen können Krankenhäuser zusätzliche Erlöse über Zusatzentgelte (ZE) für besonders kostenintensive Leistungen wie Implantate oder Dialysen, über Vergütungen für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) sowie über Wahlleistungen erzielen.

Ausgliederung der Pflegekosten: Vom G-DRG zum aG-DRG

Der Wechsel von G-DRG zu aG-DRG geht auf das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) zurück, das am 11. Dezember 2018 verabschiedet wurde und zum 1. Januar 2019 in Kraft trat. Das Gesetz regelte, dass die Kosten für die direkte Pflege am Bett ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr über die Fallpauschalen vergütet werden. Das InEK veröffentlicht seitdem zwei getrennte Kataloge: den aG-DRG-Fallpauschalen-Katalog mit abgesenkten Bewertungsrelationen sowie den Pflegeerlöskatalog mit tagesbezogenen Pflegebewertungsrelationen. Das „a" in der Bezeichnung steht explizit für „ausgegliedert". Die Pflegepersonalkosten werden über ein nach § 6a Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) krankenhausindividuell verhandeltes Pflegebudget finanziert.

Ausblick: Krankenhausreform und Residual-DRGs

Mit der Krankenhausreform wird ein fester Anteil der Fallpauschalenvergütung als Vorhaltevergütung ausgegliedert: Nach § 17b Abs. 4b KHG zieht das InEK zunächst die variablen Sachkosten ab (verminderte Kosten) und gliedert davon einen Anteil von 60 Prozent aus; die Pflegepersonalkosten sind in dieser Rechengröße enthalten, bleiben jedoch gesondert vergütet. Der aG-DRG-Katalog 2026 weist dafür erstmals Vorhaltebewertungsrelationen neben den rDRG-Bewertungsrelationen (Residual-DRGs) aus; vergütet wird das Vorhaltebudget ab 2028 (§ 6b, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6b KHEntgG). In 2026 und 2027 umfasst die effektive Bewertungsrelation nach § 7 Abs. 2 Satz 3 KHEntgG beide Teile.

PKM-Weiterbildungsangebote

Wer die Grundlagen des aG-DRG-Systems und seine Auswirkungen auf die tägliche Kodier- und Abrechnungspraxis vertiefen möchte, findet beim PKM das E-Learning DRG-Grundlagen für Ärzte sowie das DRG-Update, das die aktuellen Systemänderungen einschließlich der neuen Vorhalte- und rDRG-Bewertungsrelationen behandelt. Für einen umfassenden Einstieg in die DRG-Kodierung bietet sich die Weiterbildung zur medizinischen Kodierfachkraft (IHK) an.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen dem G-DRG-System und dem aG-DRG-System?

Das G-DRG-System enthielt die Pflegepersonalkosten in der Kalkulation der Bewertungsrelationen. Im aG-DRG-System sind diese Kosten seit 2020 ausgegliedert: Die Fallpauschalen wurden entsprechend abgesenkt, die Pflege wird über ein separates Pflegebudget finanziert. Das „a" steht für „ausgegliedert".

Wie wirkt sich die Einführung von rDRGs auf die Krankenhausabrechnung aus?

Seit dem Katalog 2026 weist das InEK neben den rDRG-Bewertungsrelationen auch Vorhaltebewertungsrelationen aus. In 2026 und 2027 wird weiterhin mit der effektiven Bewertungsrelation abgerechnet, die beide Teile umfasst (§ 7 Abs. 2 Satz 3 KHEntgG). Ab 2028 wird die Vorhaltevergütung über ein eigenes Vorhaltebudget gezahlt (§ 6b KHEntgG); über die rDRGs wird dann nur noch der verbleibende Teil der Fallpauschalenvergütung abgerechnet. Für Medizincontroller bedeutet das eine weiter steigende Komplexität bei der Erlöskalkulation.

Gilt das aG-DRG-System für alle Krankenhäuser in Deutschland?

Das aG-DRG-System gilt für alle somatischen (nicht psychiatrischen) Krankenhäuser, die nach § 17b KHG abrechnen. Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen rechnen nach dem gesonderten PEPP-System ab. Bestimmte besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 10 KHG können von der DRG-Abrechnung ausgenommen sein.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 17b KHG – Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser, Verordnungsermächtigung. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__17b.html

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG). gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/BJNR142200002.html

Bundesministerium für Gesundheit. (o. D.). Fallpauschalen. bundesgesundheitsministerium.de. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/f/fallpauschalen

Bundesministerium für Gesundheit. (2018, 11. Dezember). Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG). bundesgesundheitsministerium.de. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegepersonal-staerkungsgesetz-ppsg

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (2024). aG-DRG-System 2025 – Fallpauschalen-Katalog. g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2025

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). (2025). aG-DRG-System 2026 – Fallpauschalen-Katalog. g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2026

GKV-Spitzenverband. (2025). aG-DRG-System 2026 – Vereinbarungen und Kataloge. gkv-spitzenverband.de. https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/drg_system/ag_drg_system_2026/ag_drg_2026.jsp

Zuletzt aktualisiert: 14.10.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM