Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Facharzt

Facharzt

Ein Facharzt ist eine Ärztin oder ein Arzt, die oder der nach dem Medizinstudium und der Approbation eine mehrjährige, geregelte Weiterbildung in einem bestimmten medizinischen Fachgebiet abgeschlossen und die Facharztprüfung bestanden hat. Die Facharztbezeichnung, etwa Facharzt für Innere Medizin oder für Chirurgie, weist die vertiefte Kompetenz in diesem Gebiet nach und ist Voraussetzung für zahlreiche ärztliche Tätigkeiten.

Der Weg zum Facharzt in Deutschland

In Deutschland verläuft der Weg zum Facharzt in klar geregelten Schritten. Auf das Medizinstudium mit einer Regelstudienzeit von rund sechs Jahren folgt die Approbation, also die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs. Anders als der Ausgangstext nahelegt, gibt es keine gesonderte Phase allgemeiner ärztlicher Tätigkeit vor der Spezialisierung; das frühere Arzt-im-Praktikum-Modell wurde 2004 abgeschafft. Die Facharztweiterbildung schließt vielmehr unmittelbar an die Approbation an und dauert je nach Fachgebiet fünf bis sechs Jahre. Sie findet unter der Verantwortung befugter Weiterbilder an zugelassenen Weiterbildungsstätten statt, meist an Kliniken, teils auch in Praxen. Am Ende steht die Facharztprüfung vor der Landesärztekammer und die anschließende Facharztanerkennung. Diesen Ablauf zeigt die folgende Übersicht.

Geregelt durch die Landesärztekammern

Für die ärztliche Weiterbildung sind in Deutschland die Landesärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts zuständig. Rechtsverbindlich ist stets die Weiterbildungsordnung derjenigen Kammer, deren Mitglied die Ärztin oder der Arzt ist. Als bundesweite Vorlage dient die (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer, die jedoch nur empfehlenden Charakter hat und in Details von den Länderregelungen abweichen kann. Nach dieser Systematik lässt sich der Facharzttitel derzeit in 34 Gebieten erwerben, ergänzt um Schwerpunkt- und zahlreiche Zusatzweiterbildungen. Die Inhalte sind kompetenzbasiert aufgebaut und werden von den Ärztinnen und Ärzten in einem elektronischen Logbuch dokumentiert.

Bedeutung für Klinik und Praxis

Der Facharzttitel ist weit mehr als eine formale Auszeichnung. Nur mit einer Facharztanerkennung ist die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung und damit die Niederlassung in eigener Praxis möglich; ebenso setzt eine Ober- oder Chefarztfunktion sie voraus. Fachabteilungen eines Krankenhauses werden von Fachärzten geleitet, und der sogenannte Facharztstandard beschreibt die Qualität, die eine Behandlung mindestens erreichen muss. Damit prägt die Facharztqualifikation sowohl die Versorgungsstruktur als auch die Haftungsmaßstäbe.

Fachärztinnen und Fachärzte, die sich mit den ökonomischen und abrechnungsbezogenen Grundlagen ihrer Tätigkeit vertraut machen möchten, finden beim PKM das E-Learning DRG-Grundlagen für Ärzte.

FAQ

Muss man zwischen Studium und Weiterbildung eine allgemeine Tätigkeit ableisten?

Nein. In Deutschland beginnt die Facharztweiterbildung unmittelbar nach der Approbation. Eine gesonderte Phase allgemeiner ärztlicher Tätigkeit ist nicht vorgesehen; das frühere Arzt-im-Praktikum-Modell wurde zum Oktober 2004 abgeschafft. Die strukturierte Weiterbildung selbst vermittelt die geforderte Berufserfahrung im gewählten Gebiet.

Wer regelt die Facharztweiterbildung, der Bund oder die Länder?

Die Länder. Zuständig sind die Landesärztekammern, deren Weiterbildungsordnungen auf den Heilberufsgesetzen der Bundesländer beruhen und rechtsverbindlich sind. Die (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer sorgt für bundesweite Einheitlichkeit, ist aber nur eine Empfehlung, von der einzelne Kammern abweichen können.

Warum ist der Facharzttitel für Klinik und Praxis so wichtig?

Weil er die Voraussetzung für zentrale ärztliche Rollen ist. Ohne Facharztanerkennung sind weder die Niederlassung mit vertragsärztlicher Zulassung noch eine Ober- oder Chefarztfunktion möglich. Zudem definiert der Facharztstandard das Qualitätsniveau, das bei der Behandlung geschuldet ist, was auch haftungsrechtlich von Bedeutung ist.

Quellenverzeichnis

Bundesärztekammer. (2025, 3. Juli). (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 in der Fassung vom 3. Juli 2025. bundesaerztekammer.de. https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-weiterbildung/muster-weiterbildungsordnung

Bundesärztekammer. (o. D.). Ärztliche Weiterbildung. bundesaerztekammer.de. https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-weiterbildung

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 95a SGB V – Voraussetzungen für die Eintragung in das Arztregister. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__95a.html

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). Bundesärzteordnung (BÄO) – Approbation. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/b_o/

Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM