Glossar
Duale Krankenhausfinanzierung
Krankenhausfinanzierung (duale Finanzierung)
Die Krankenhausfinanzierung in Deutschland folgt seit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972 dem Prinzip der dualen Finanzierung. Sie ruht auf zwei Säulen: Die laufenden Betriebskosten tragen die Krankenkassen, die Investitionskosten die Bundesländer. Rechtsgrundlage ist das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).
Die zwei Säulen der dualen Finanzierung
Die Betriebskosten umfassen alle Kosten der laufenden Patientenversorgung, also Personal, Behandlung sowie Sach- und Verbrauchsmittel. Sie werden von den Krankenkassen getragen und im somatischen Bereich über die DRG-Fallpauschalen nach § 17b KHG und die weiteren Entgelte des Krankenhausentgeltgesetzes vergütet. Die Investitionskosten dagegen, etwa für Neubauten, Sanierungen oder Großgeräte wie einen Computertomographen, finanzieren die Bundesländer. Sie fördern zugelassene Krankenhäuser über die Einzelförderung für größere Vorhaben und die bettenbezogene Pauschalförderung nach §§ 8 und 9 KHG. Welche Kosten welcher Säule zuzuordnen sind, grenzt die Abgrenzungsverordnung ab. Den Aufbau zeigt die folgende Übersicht.
Krankenhausplan und Zulassung
Beide Säulen knüpfen an die Aufnahme in den Landeskrankenhausplan an. Nimmt ein Land ein Krankenhaus als Plankrankenhaus in seinen nach § 6 KHG aufgestellten Krankenhausplan auf, erwirbt dieses einen Anspruch auf Investitionsförderung durch das Land. Zugleich gilt es als zugelassenes Krankenhaus, sodass die Krankenkassen zur Vergütung der dort erbrachten Behandlungsleistungen verpflichtet sind. Über die Krankenhausplanung entscheiden die Länder somit, wo ein Krankenhaus gebaut, erweitert oder geschlossen wird, und tragen die Verantwortung für eine flächendeckende Versorgung.
Investitionsstau und aktuelle Entwicklung
In der Praxis kommen die Länder ihrer Investitionsverpflichtung seit Jahren nur unzureichend nach. Die Investitionsquote sank von etwa 25 Prozent im Jahr 1972 auf rund 3 Prozent im Jahr 2021, während die Betriebskostenausgaben der Krankenkassen stark stiegen. Der daraus entstandene Investitionsstau zwingt viele Häuser dazu, eigentlich für die Behandlung vorgesehene Erlöse für Investitionen einzusetzen. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz reagiert der Gesetzgeber unter anderem über einen Transformationsfonds nach § 12b KHG, aus dem der Bund von 2026 bis 2035 Mittel für den Umbau der Krankenhauslandschaft bereitstellt, den die Länder kofinanzieren.
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FAQ
Warum reicht der DRG-Erlös nicht für Investitionen aus?
Die DRG-Fallpauschalen decken definitionsgemäß nur die Betriebskosten der Behandlung ab, nicht die Investitionskosten. Für Bauten und Großgeräte sind die Länder zuständig. Bleibt deren Förderung aus, müssen Krankenhäuser Investitionen faktisch aus den Betriebsmitteln querfinanzieren, was für diese Zwecke nicht vorgesehen ist.
Gilt die duale Finanzierung für jedes Krankenhaus?
Nein. Sie gilt für Plankrankenhäuser, die in den Landeskrankenhausplan aufgenommen sind. Einrichtungen ohne Planaufnahme, etwa reine Reha-Kliniken oder Privatkliniken, erhalten keine Investitionsförderung der Länder und finanzieren sich allein über ihre Entgelte. Man spricht dann von monistischer Finanzierung.
Was bedeutet monistische Finanzierung?
Bei einer monistischen Finanzierung stammen sowohl Betriebs- als auch Investitionsmittel aus einer Quelle, in der Diskussion meist aus den Krankenkassenbeiträgen. Sie wird als Alternative zur dualen Finanzierung debattiert, ist in Deutschland aber nicht umgesetzt, da die Länder an ihrem Krankenhausplanungsrecht festhalten.
Quellenverzeichnis
Bundesministerium für Gesundheit. (o. D.). Krankenhausfinanzierung. bundesgesundheitsministerium.de. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhausfinanzierung
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 9 KHG – Förderung von Investitionskosten. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__9.html
Deutsche Krankenhausgesellschaft. (o. D.). Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser. dkgev.de. https://www.dkgev.de/themen/finanzierung-leistungskataloge/investitionsfinanzierung/
Zuletzt aktualisiert: 09.07.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM
