Glossar
DRG-Grouper
Grouper
Der Grouper ist ein zertifiziertes Computerprogramm, das einen stationären Behandlungsfall automatisch einer abrechenbaren Fallpauschale zuordnet, im somatischen Bereich einer DRG und in der Psychiatrie und Psychosomatik einer PEPP. Er wird auch als Groupierungssoftware bezeichnet und setzt die in den Definitionshandbüchern hinterlegten Gruppierungsalgorithmen um.
Funktionsweise
Der Grouper arbeitet regelbasiert und deterministisch: Aus denselben Eingangsdaten ergibt sich stets dieselbe Fallgruppe. Grundlage sind die dokumentierten und nach den Deutschen Kodierrichtlinien verschlüsselten Haupt- und Nebendiagnosen nach ICD-10-GM sowie die Prozeduren nach OPS. Hinzu kommen weitere Falldaten, die für die Zuordnung ausschlaggebend sein können, darunter Alter, Geschlecht, Verweildauer, das Aufnahmegewicht bei Neugeborenen und Säuglingen bis zu einem Jahr, die Beatmungsstunden sowie Aufnahme- und Entlassungsgrund. Diese Angaben übermitteln die Krankenhäuser im Rahmen der Abrechnungsdaten nach § 301 SGB V.
Der Grouper kodiert dabei nicht selbst. Er verarbeitet ausschließlich die Kodes, die zuvor ärztlich und durch Kodierfachkräfte vergeben wurden, und ordnet den Fall anschließend der passenden Gruppe mit ihrer Bewertungsrelation zu. Erst eine korrekte Kodierung führt daher zu einer korrekten Gruppierung. Sind die Daten unzulässig oder widersprüchlich, etwa bei einer als Hauptdiagnose nicht erlaubten Diagnose, ordnet der Grouper den Fall einer Fehler-DRG zu, die keinen regulären Erlös auslöst und eine Korrektur erfordert.
Zertifizierung und rechtlicher Rahmen
Damit alle Beteiligten zum selben Ergebnis kommen, zertifiziert das InEK die Grouper jährlich auf Grundlage von § 17b KHG. Nur ein zertifizierter Grouper darf zur Abrechnung eingesetzt werden; die Zertifizierung stellt sicher, dass jedes kommerzielle Produkt die im Definitionshandbuch beschriebene Logik identisch abbildet. Seit 2025 stellt das InEK zusätzlich einen Leistungsgruppen-Grouper bereit, der Fälle im Zuge der Krankenhausreform den Leistungsgruppen zuordnet.
Wer die Kodierung und die dahinterliegende Groupierungslogik sicher beherrschen möchte, findet beim PKM die Weiterbildung zur medizinischen Kodierfachkraft (IHK) sowie die Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK).
FAQ
Warum liefern unterschiedliche Grouper dasselbe Ergebnis?
Alle Produkte müssen dieselbe im Definitionshandbuch festgelegte Logik umsetzen und werden vom InEK zertifiziert. Die Zertifizierung prüft, ob ein Grouper die vorgegebenen Algorithmen exakt abbildet. Zwei zertifizierte Grouper führen bei identischen Eingangsdaten deshalb zwingend zur selben DRG.
Was ist eine Fehler-DRG?
Eine Fehler-DRG entsteht, wenn die Falldaten unvollständig, unzulässig oder in sich widersprüchlich sind. Der Grouper kann den Fall dann keiner regulären Fallpauschale zuordnen. Es resultiert kein sachgerechter Erlös, und die zugrunde liegende Kodierung oder Dokumentation muss korrigiert werden.
Kann der Grouper die Kodierung ersetzen?
Nein. Der Grouper verarbeitet nur die bereits vergebenen Kodes. Die Auswahl der Hauptdiagnose und die Verschlüsselung nach den Kodierrichtlinien bleiben eine ärztliche und kodierfachliche Aufgabe. Eine fehlerhafte Kodierung führt trotz korrekt arbeitender Software zu einer falschen DRG.
Quellenverzeichnis
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. (2025). aG-DRG-System 2026 – Grouper / Zertifizierung. g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2026/grouper-zertifizierung/grouper-zertifizierung-2026
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. (2025). aG-DRG-System 2026 – Definitionshandbuch. g-drg.de. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2026/definitionshandbuch
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 17b KHG – Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__17b.html
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 301 SGB V – Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__301.html
Zuletzt aktualisiert: 09.07.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM
