Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Disease-Management-Programme (DMP)

Disease-Management-Programm (DMP)

Ein Disease-Management-Programm (DMP) ist ein strukturiertes, gesetzlich geregeltes Behandlungsprogramm, das die Versorgung von Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen über Praxis- und Sektorengrenzen hinweg koordiniert. Ziel ist eine leitliniengerechte, kontinuierliche Behandlung, die Folgeschäden und vermeidbare Krankenhausaufenthalte reduziert. DMP werden auch als strukturierte Behandlungsprogramme oder Chronikerprogramme bezeichnet.

Rechtsgrundlage und Beteiligte

Die gesetzliche Grundlage bilden § 137f und § 137g SGB V. Nach § 137f SGB V bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), für welche chronischen Krankheiten sich ein DMP eignet, und legt die inhaltlichen Anforderungen in der DMP-Anforderungen-Richtlinie fest. Diese Regelungskompetenz liegt seit dem 1. Januar 2012 beim G-BA; zuvor gab das Bundesministerium für Gesundheit die Vorgaben in der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung vor. Die Zulassung der einzelnen Programme erteilt nach § 137g SGB V das Bundesamt für Soziale Sicherung. Träger sind die gesetzlichen Krankenkassen, die für ihre chronisch kranken Versicherten regionale Verträge mit Vertragsärztinnen, Vertragsärzten und Krankenhäusern schließen; anbieten müssen sie DMP seit 2002.

Ziele und Funktionsweise

Im Zentrum steht die abgestimmte, evidenzbasierte Versorgung über alle Krankheitsstadien hinweg. Tragende Bausteine sind Schulungen für Behandelnde und Patienten, eine bundeseinheitliche elektronische Dokumentation, definierte Qualitätssicherungsmaßnahmen und eine fortlaufende Evaluation der Programme. Die Teilnahme ist für Patienten und Ärzte freiwillig, setzt aber die aktive Mitwirkung der Versicherten voraus, etwa das Wahrnehmen vereinbarter Kontrolltermine. So sollen Komplikationen früh erkannt, Doppeluntersuchungen vermieden und die Lebensqualität der Betroffenen verbessert werden.

Für welche Erkrankungen gibt es ein DMP?

Der G-BA hat bislang für elf chronische Erkrankungen Vorgaben festgelegt. Nach Angaben des Bundesamts für Soziale Sicherung sind derzeit rund 7,2 Millionen Versicherte in einem oder mehreren Programmen eingeschrieben. Die Liste ist über die Jahre gewachsen: Zu den ursprünglichen Programmen wie Diabetes und Brustkrebs kamen zuletzt weitere hinzu, etwa Adipositas; die Programme zu Osteoporose und chronischem Rückenschmerz wurden 2026 aktualisiert. Die folgende Übersicht zeigt alle aktuellen Indikationen.

Bedeutung für die ambulante Praxis

Für Arztpraxen und MVZ ist das DMP mit einem festen Ablauf verbunden: Einschreibung der Versicherten über die Krankenkasse, regelmäßige Dokumentation der Befunde und Behandlungsschritte sowie das Angebot der vorgesehenen Schulungen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet, verlangen aber eine sorgfältige, fristgerechte Dokumentation. Fehlerhafte oder verspätete Dokumentationen können dazu führen, dass Versicherte aus dem Programm ausgeschrieben werden.

Wer die Abrechnung und Dokumentation im ambulanten Bereich vertiefen möchte, findet beim PKM die Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK) sowie das E-Learning Ambulante Abrechnung nach EBM.

FAQ

Ist die Teilnahme an einem DMP verpflichtend?

Nein. Sowohl für Patienten als auch für Ärzte ist die Teilnahme freiwillig. Versicherte schreiben sich über ihre Krankenkasse ein und verpflichten sich damit zur aktiven Mitwirkung, etwa zu regelmäßigen Kontrollterminen. Bleiben vereinbarte Untersuchungen wiederholt aus, kann die Einschreibung enden.

Wie entsteht ein neues DMP?

Der G-BA wählt anhand gesetzlicher Kriterien eine geeignete chronische Erkrankung aus und legt die Anforderungen in der DMP-Anforderungen-Richtlinie fest. Anschließend entwickeln die Krankenkassen konkrete Programme und lassen sie vom Bundesamt für Soziale Sicherung zu. Erst danach können sich Versicherte einschreiben.

Worin unterscheidet sich ein DMP von der regulären Behandlung?

Ein DMP bündelt die Versorgung nach festen, leitlinienbasierten Vorgaben und verbindet sie mit Schulungen, strukturierter Dokumentation und Qualitätssicherung. Die reguläre Behandlung folgt diesen Programmvorgaben nicht zwingend. Das DMP schafft so einen verbindlichen Rahmen für die langfristige, koordinierte Betreuung.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 137f SGB V – Strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__137f.html

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 137g SGB V – Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__137g.html

Gemeinsamer Bundesausschuss. (o. D.). Disease-Management-Programme (DMP). g-ba.de. https://www.g-ba.de/themen/disease-management-programme/

Bundesamt für Soziale Sicherung. (o. D.). Disease-Management-Programme – Überblick. bundesamtsozialesicherung.de. https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/disease-management-programme/ueberblick/

Zuletzt aktualisiert: 06.07.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM