Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

DGfM – Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling e.V.

Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM)

Die Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling e. V. (DGfM) ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft für Medizincontrolling in Deutschland. Sie bündelt Fachkräfte, die die Steuerung, Kodierung und Abrechnung medizinischer Leistungen in Krankenhäusern verantworten, und arbeitet an fachlichen Standards, Fort- und Weiterbildung sowie einer ökonomisch verantwortlichen Patientenversorgung.

Gründung, Struktur und Aufgaben

Die DGfM wurde am 16. Oktober 2001 gegründet, noch vor der Einführung des DRG-Systems in der deutschen Krankenhausversorgung. Sie ist eine gemeinnützige Fachgesellschaft mit Sitz in Heidelberg, ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als wissenschaftliche Fachgesellschaft anerkannt und gliedert sich in sechs Regionalverbände. Zu ihren Aufgaben zählen der fachliche Austausch, die Förderung von Forschung und Lehre, die Weiterbildung sowie die Erarbeitung von Standards für das Medizincontrolling. Mit dem jährlichen Herbstsymposium richtet die Gesellschaft den größten deutschsprachigen Kongress zum Thema Medizincontrolling und Krankenhausabrechnung aus.

Der FoKA und seine Rolle bei Kodierfragen

Bundesweite Bekanntheit hat die DGfM vor allem durch ihren Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung (FoKA) erlangt. Der FoKA umfasst rund 30 Mitglieder der DGfM, wird von einer Steuergruppe geleitet und tagt mehrmals im Jahr. Seine Aufgabe ist es, Kodier- und Abrechnungsfragen aus der Praxis zu beantworten, die Kodierempfehlungen (KDE) der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 (SEG-4) des Medizinischen Dienstes zu bewerten und zu kommentieren und eigene Empfehlungen im öffentlich einsehbaren FoKA-Wiki zu veröffentlichen. Wichtig ist die Einordnung: Der FoKA vertritt die Perspektive der Krankenhäuser und des Medizincontrollings, die SEG-4 die des Medizinischen Dienstes. Beide Gremien stehen im Austausch, ihre Empfehlungen sind jedoch nicht rechtsverbindlich.

Anders als gelegentlich dargestellt, ist der FoKA in keinem Gesetz benannt. Verbindlich entschieden werden strittige Kodier- und Abrechnungsfragen erst durch den Schlichtungsausschuss auf Bundesebene, dessen gesetzliche Grundlage § 19 KHG ist. Dessen Entscheidungen binden Krankenkassen, Medizinische Dienste und Krankenhäuser gleichermaßen und sind seit 2021 Bestandteil der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR). Den Weg von der Kodierempfehlung bis zur verbindlichen Regel zeigt die folgende Übersicht.

Wer in diesem Feld arbeitet, findet beim PKM die Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK) sowie die DRG-Fachkraft für Krankenkassen- und MD-Anfragen, die den Umgang mit Kodierempfehlungen und Prüfverfahren vertieft.

FAQ

Sind die Kodierempfehlungen des FoKA rechtsverbindlich?

Nein. Die Empfehlungen und Kommentierungen des FoKA sind fachliche Orientierungshilfen, keine verbindlichen Vorgaben. Verbindlich sind allein die Deutschen Kodierrichtlinien, die amtlichen Klassifikationen ICD-10-GM und OPS sowie die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG. In Streitfällen dienen FoKA-Empfehlungen jedoch häufig als Argumentationsgrundlage.

Wie werden Kodierstreitfragen zwischen Krankenhaus und Medizinischem Dienst verbindlich geklärt?

Bewerten FoKA und SEG-4 eine Frage unterschiedlich, kann sie dem Schlichtungsausschuss auf Bundesebene nach § 19 KHG vorgelegt werden. Dessen Entscheidungen gelten als verbindliche Kodierregeln für die geschilderte Fallkonstellation und werden seit 2021 in die Deutschen Kodierrichtlinien übernommen.

Wer kann Mitglied im FoKA werden?

Eine Mitarbeit steht ordentlichen Mitgliedern der DGfM mit einschlägiger fachlicher Qualifikation offen. Interessenten stellen einen formlosen Antrag mit Darstellung ihrer beruflichen Expertise; bei ausreichender Qualifikation erhalten sie Zugang zum FoKA-Wiki. Besonders engagierte Mitglieder werden in die Steuergruppe eingebunden.

Quellenverzeichnis

Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling. (o. D.). Über die DGfM – Fachgesellschaft für Medizincontrolling. medizincontroller.de. https://www.medizincontroller.de/

Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling. (o. D.). Der FoKA – Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung. foka.medizincontroller.de. https://foka.medizincontroller.de/index.php/Der_FoKA

Medizinischer Dienst Bund. (o. D.). Kodierempfehlungen der SEG-4 und Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG. medizinischerdienst.de. https://www.medizinischerdienst.de/kranken-pflegekassen/kodierempfehlungen

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 19 KHG – Schlichtungsausschuss auf Bundesebene. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__19.html

Zuletzt aktualisiert: 06.07.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM