Glossar
SGB – Sozialgesetzbuch
Sozialgesetzbuch (SGB)
Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist das zentrale Gesetzeswerk des deutschen Sozialrechts. Es fasst die wesentlichen Regelungen zur sozialen Sicherung der Bevölkerung in einer einheitlichen, zwölfbändigen Kodifikation zusammen und bildet damit den Rechtsrahmen für alle Leistungsträger, Leistungserbringer und Versicherten im deutschen Sozialsystem. Das erste Buch (SGB I) enthält die allgemeinen Regelungen und Grundprinzipien; das zehnte Buch (SGB X) regelt die Verwaltungsverfahren und den Sozialdatenschutz. Alle weiteren Bücher regeln spezifische Versicherungs- und Leistungsbereiche (gesetze-im-internet.de).
Die zwölf Bücher im Überblick
Das SGB gliedert sich in folgende Bücher: SGB I (Allgemeiner Teil), SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), SGB III (Arbeitsförderung), SGB IV (Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung), SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung), SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung), SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung), SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen), SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz), SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) und SGB XII (Sozialhilfe).
SGB V als Kerngesetz des GKV-Systems
Für das PKM-Glossar ist das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) die mit Abstand wichtigste Rechtsquelle. Es regelt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland umfassend: von der Versicherungspflicht (§ 5), über den Leistungsanspruch (§§ 11 ff.), die Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (§§ 69 ff.), die Zulassung von Krankenhäusern (§ 108), die ambulante vertragsärztliche Versorgung (§ 95 ff.), Qualitätssicherung (§§ 135 ff.), Prüfverfahren (§ 275 ff.) bis zur Finanzierung der GKV (§§ 220 ff.). Nahezu jeder Aspekt der stationären und ambulanten Versorgung, der im PKM-Glossar behandelt wird – von der DRG-Abrechnung über das AMNOG-Verfahren bis zur PPP-RL – findet seine primäre Rechtsgrundlage im SGB V.
Weitere im Gesundheitswesen relevante SGB-Bücher
Neben dem SGB V sind für das deutsche Gesundheitswesen mehrere weitere Bücher relevant. Das SGB IV enthält gemeinsame Vorschriften für alle Sozialversicherungszweige, darunter Regelungen zum Versicherungsbegriff, zu Meldepflichten und zur IK-Nummer. Das SGB VII regelt die gesetzliche Unfallversicherung durch die Berufsgenossenschaften und ist für die Abrechnung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten im Krankenhaus relevant. Das SGB IX regelt Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und bildet die Grundlage für Rehabilitationsleistungen, die Krankenhäuser im Anschluss an eine akutstationäre Behandlung koordinieren müssen. Das SGB XI regelt die soziale Pflegeversicherung und ist für Pflegedienste und die Abgrenzung zwischen Krankenhaus- und Pflegeleistungen unmittelbar relevant.
Das PKM bereitet die für das Medizincontrolling, die Abrechnung und den Klinikbetrieb maßgeblichen SGB-V-Regelungen in der Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK), der Weiterbildung zur medizinischen Kodierfachkraft (IHK) und der Weiterbildung zur Fachkraft für ambulante Abrechnung (IHK) praxisnah auf.
FAQ
Warum hat das SGB keine fortlaufende Paragrafennummerierung über alle Bücher?
Jedes SGB-Buch ist eine eigenständige Gesetzgebungseinheit mit eigener Paragrafennummerierung. Zur eindeutigen Identifikation wird stets das Buch angegeben: §§ 5 SGB V, §§ 72 SGB XI usw. Das SGB IV enthält als gemeinsames Querschnittsbuch einige Regelungen, die für mehrere Bücher gleichzeitig gelten, etwa zur Sozialversicherungspflicht und zum Einzug von Beiträgen.
Wer ist für die Fortschreibung des SGB zuständig?
Das SGB wird durch Bundesgesetze fortgeschrieben, die durch Bundestag und – soweit erforderlich – Bundesrat verabschiedet werden. Das BMG ist federführend für das SGB V und SGB XI zuständig. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist federführend für SGB II, III, VI, VII, IX und XII. Ergänzend erlässt der G-BA Richtlinien, die innerhalb des durch das SGB V gesetzten Rahmens konkretisierende Wirkung entfalten.
Was ist der Unterschied zwischen SGB und KHG?
Das SGB V regelt die Rechtsbeziehungen im GKV-System – wer Anspruch auf welche Leistungen hat, wie Leistungserbringer zugelassen werden und wie Vergütung und Prüfung geregelt sind. Das KHG ist ein separates Bundesgesetz, das die Finanzierung der Krankenhäuser durch die duale Finanzierungssystematik (Länderinvestitionen, Krankenkassenbetriebskosten) und die Entgeltsysteme (DRG, PEPP) regelt. Beide Gesetze ergänzen sich: Das SGB V definiert den Leistungsanspruch, das KHG die Finanzierungsstruktur der Einrichtungen.
Quellenverzeichnis
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). Sozialgesetzbuch (SGB) – vollständige Texte aller Bücher. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/
Bundesministerium der Justiz. (o. D.). SGB XI – Soziale Pflegeversicherung. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/
Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM
