Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Hauptdiagnose

Hauptdiagnose (HD)

Die Hauptdiagnose (HD) bezeichnet im aG-DRG-System die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthalts verantwortlich ist. Die Definition findet sich in DKR D002 der Deutschen Kodierrichtlinien 2026. Die Hauptdiagnose ist die einzige Pflichtdiagnose je Behandlungsfall, steuert maßgeblich die DRG-Gruppierung und wird bei Entlassung des Patienten festgelegt.

Definition nach DKR D002 und ihre Tragweite

Die DKR D002 definiert die Hauptdiagnose als die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthalts verantwortlich ist. Der Begriff „nach Analyse" ist dabei entscheidend: Die Hauptdiagnose wird nicht zum Aufnahmezeitpunkt bestimmt, sondern retrospektiv nach Abschluss aller diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. Sie kann daher von der Aufnahmediagnose abweichen.

Liegen zwei oder mehr Diagnosen vor, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen, ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat. Dabei ist es unerheblich, ob die Erkrankungen verwandt sind oder nicht (DKR D002, Abschnitt „Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen", DKR 2026).

BSG-Urteil 2023 und seine Auswirkungen

Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. August 2023 (Az. B 1 KR 25/22 R) wurde die Auslegung der DKR D002 grundlegend klargestellt: Während bislang die Umstände der Aufnahme entscheidend für die Wahl der Hauptdiagnose waren, sind nun alle bei Aufnahme ins Krankenhaus objektiv vorliegenden Leiden, welche stationär behandlungsbedürftig waren, nach Analyse ex post entsprechend dem Grad ihres Ressourcenverbrauchs zu berücksichtigen. Das bedeutet: Auch eine Erkrankung, die nicht der Aufnahmegrund war, aber den meisten stationären Ressourcenverbrauch verursacht hat, kann zur Hauptdiagnose werden. Kodierfachkräfte und Medizincontroller müssen dieses Urteil bei der retrospektiven Hauptdiagnoseauswahl zwingend berücksichtigen.

Erlösrelevanz und Abgrenzung zur Aufnahmediagnose

Die Hauptdiagnose ist der stärkste Treiber der DRG-Zuordnung: Sie bestimmt die Major Diagnostic Category (MDC) und die Partition innerhalb der Basis-DRG. Eine fehlerhafte Hauptdiagnose führt damit regelhaft zu einer falschen DRG – mit direkten Erlöskonsequenzen.

Ein konkretes Beispiel: Ein Patient wird wegen Brustschmerz aufgenommen (Aufnahmediagnose: R07.4). Im Verlauf wird ein akuter Myokardinfarkt diagnostiziert und interventionell behandelt. Die Hauptdiagnose bei Entlassung lautet I21.09 (Akuter transmuraler Myokardinfarkt), da dieser den dominierenden Ressourcenverbrauch verursacht hat. Der ursprüngliche Aufnahmegrund Brustschmerz erscheint nicht als Hauptdiagnose.

Von der Aufnahmediagnose unterscheidet sich die Hauptdiagnose dadurch, dass sie erst nach Abschluss der Behandlung retrospektiv festgelegt wird und unmittelbare Abrechnungsrelevanz hat, während die Aufnahmediagnose als Datenelement nach § 301 SGB V den Wissensstand bei Aufnahme abbildet und unveränderlich bleibt.

Das PKM bietet mit der Weiterbildung zur medizinischen Kodierfachkraft (IHK) und dem DRG+ Praxisworkshop praxisnahe Schulungen zur korrekten Hauptdiagnoseauswahl nach DKR D002.

FAQ

Was gilt, wenn die Aufnahmediagnose und die endgültige Hauptdiagnose voneinander abweichen?

Die Abweichung ist regelkonform und kommt häufig vor. Im 301er-Datensatz wird die Aufnahmediagnose unveränderlich dokumentiert; bei einer Veränderung der klinischen Einschätzung im Verlauf wird die geänderte Diagnose als Folgeübermittlung nach § 301 SGB V gemeldet. Die Hauptdiagnose bei Entlassung bildet die Abrechnungsgrundlage.

Kann ein Symptom als Hauptdiagnose kodiert werden?

Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen: Wenn die zugrunde liegende Erkrankung trotz aller diagnostischer Mittel nicht eindeutig festgestellt werden konnte, darf das Symptom als Hauptdiagnose kodiert werden. Wurde die Ursache hingegen festgestellt, ist diese als Hauptdiagnose zu verschlüsseln und das Symptom allenfalls als Nebendiagnose, sofern es eigenständigen Behandlungsaufwand verursacht hat (DKR D002).

Wie wirkt sich eine falsch gewählte Hauptdiagnose auf MD-Prüfungen aus?

Eine fehlerhafte Hauptdiagnose ist häufiger Gegenstand von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD). Ergibt die Prüfung, dass eine andere Diagnose nach DKR D002 als Hauptdiagnose hätte kodiert werden müssen, kann der MD eine DRG-Korrektur empfehlen – mit der Folge eines Mehr- oder Mindererlöses. Das BSG-Urteil von 2023 hat die Prüfpraxis in diesem Bereich nochmals verschärft.

Quellenverzeichnis

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) & Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). (2025, 20. November). Deutsche Kodierrichtlinien Version 2026 – DKR D002 Hauptdiagnose. g-drg.de. https://www.g-drg.de/content/download/17438/file/Deutsche_Kodierrichtlinien_Version_2026_251120.pdf

Bundessozialgericht (BSG). (2023, 29. August). Urteil B 1 KR 25/22 R – Hauptdiagnoseauswahl nach DKR D002. bsg.bund.de. https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/2023_08_29_B_01_KR_0025_22_R.html

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 301 SGB V – Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__301.html

Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM