HINTERGRUND
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) hatte der G-BA den Auftrag erhalten, verbindliche Mindestvorgaben für die Ausstattung mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal festzulegen.
Die Mindestvorgaben für die Personalausstattung stellen Fachkrankenhäuser der Psychiatrie und Psychosomatik aktuell vor großen Herausforderungen. Krankenhäuser, die Mindestvorgaben der Personalausstattung nicht einhalten, müssen mit erheblichen finanziellen Konsequenzen rechnen. Die stufenweise Einführung sieht vor, dass die Mindestvorgaben zum 01.01.2024 zu 95% erfüllt sein müssen. Es droht ein gestuftes Modell zur Berechnung des Vergütungswegfalls als finanzielle Folge bei Nichterfüllung.
In diesem Webinar erhalten Sie alle Hintergründe und wertvolle Tipps aus der gelebten Praxis, um den Anforderungen der PPP-RL gerecht zu werden.