Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Tagesbehandlung

Tagesstationäre Behandlung (Tagesbehandlung)

Die tagesstationäre Behandlung ist eine seit dem 28. Dezember 2022 durch § 115e SGB V geregelte Versorgungsform, bei der zugelassene Krankenhäuser in medizinisch geeigneten Fällen, wenn eine Indikation für eine stationäre somatische Behandlung vorliegt, mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten anstelle einer vollstationären Behandlung eine tagesstationäre Behandlung ohne Übernachtung im Krankenhaus erbringen. Voraussetzung ist, dass die Behandlung einen täglich mindestens sechsstündigen Aufenthalt der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus erfordert, währenddessen überwiegend ärztliche oder pflegerische Behandlung erbracht wird. Die tagesstationäre Behandlung wurde durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) eingeführt und ergänzt die bestehenden Versorgungsformen im deutschen Krankenhauswesen um eine Alternative zur vollstationären Aufnahme.

Rechtliche Grundlage und Voraussetzungen

§ 115e SGB V wurde durch das KHPflEG mit Wirkung zum 28. Dezember 2022 in das SGB V eingefügt. Die tagesstationäre Behandlung ist strukturell der vollstationären Behandlung nach § 39 SGB V gleichgestellt: Sie setzt eine stationäre Behandlungsindikation voraus und unterscheidet sich von der vollstationären Behandlung ausschließlich durch das Fehlen der Übernachtung im Krankenhaus. Patienten kommen täglich ins Krankenhaus, erhalten dort mindestens sechs Stunden überwiegend ärztliche oder pflegerische Behandlung und kehren abends nach Hause zurück.

Leistungen nach den §§ 115b, 115f und 121, Leistungen, die auf der Grundlage der §§ 116, 116a, 117, 118a, 119 oder sonstiger Ermächtigungen ambulant erbracht werden können, nach § 116b ambulant erbringbare Leistungen, eintägige Behandlungen ohne Einweisung und Behandlungen in der Notaufnahme eines Krankenhauses können nicht als tagesstationäre Behandlung erbracht werden. Damit ist die Abgrenzung zu ambulantem Operieren nach § 115b SGB V, Hybrid-DRG nach § 115f SGB V und sonstigen Krankenhausambulanzleistungen gesetzlich klargestellt.

Vergütung

Für die Erbringung von tagesstationären Behandlungen werden grundsätzlich die abrechenbaren Entgelte für vollstationäre Krankenhausleistungen auf Basis des KHEntgG verwendet. Diese entsprechen u. a. der regulären Pauschalvergütung über DRG. Sofern Patientinnen und Patienten zwischen ihrer Aufnahme in das Krankenhaus und ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus für eine tagesstationäre Behandlung nicht über Nacht im Krankenhaus versorgt werden, ist für die nicht anfallenden Übernachtungskosten pauschal ein Abzug von den für den vollstationären Aufenthalt insgesamt berechneten Entgelten vorzunehmen, der 0,04 Bewertungsrelationen je betreffender Nacht entspricht, wobei der Abzug einen Anteil von 30 Prozent der Entgelte für den Aufenthalt insgesamt nicht überschreiten darf.

Bisherige Verbreitung und Abgrenzungsproblematik

Bislang wurde diese neue Behandlungsart nur sehr selten angeboten und in Anspruch genommen: Bundesweit wurden im Einführungsjahr 2023 lediglich 775 Behandlungen nach diesem Modell durchgeführt – wenngleich mit steigender Tendenz. Als zentrales Hindernis für eine breitere Umsetzung erweist sich die uneinheitliche Abgrenzung zwischen ambulanter, teilstationärer und tagesstationärer Behandlung. GKV-Spitzenverband, PKV-Verband und DKG legen dem BMG nach § 115e Abs. 5 SGB V regelmäßige Evaluationsberichte vor; der Bericht 2024 wurde am 3. Juli 2024 veröffentlicht (GKV-Spitzenverband, Tagesstationäre Behandlung).

Das PKM behandelt die tagesstationäre Behandlung und ihre Abgrenzung zu anderen Versorgungsformen in der Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK) und der Weiterbildung zum klinischen Case Manager (IHK).

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen tagesstationärer Behandlung und ambulantem Operieren?

Das ambulante Operieren nach § 115b SGB V setzt keine stationäre Behandlungsindikation voraus und wird nach EBM oder den AOP-Katalogvorgaben vergütet. Die tagesstationäre Behandlung nach § 115e SGB V setzt eine vollstationäre Indikation voraus, findet ohne Übernachtung statt und wird nach der DRG-Fallpauschale abzüglich des Übernachtungsabschlags vergütet. Beide Formen sind gesetzlich ausdrücklich voneinander abzugrenzen.

Haben Patienten bei tagesstationärer Behandlung Anspruch auf Fahrtkostenerstattung?

Gemäß § 115e Abs. 2 SGB V besteht bei der tagesstationären Behandlung ab dem Zeitpunkt der ersten Aufnahme im Krankenhaus kein Anspruch auf Übernahme von Fahrkosten nach § 60 SGB V. Ausnahmen gelten für außerplanmäßige Rettungsfahrten und für Krankenfahrten, die nach der G-BA-Krankentransport-Richtlinie (§ 8a KT-RL) auch zu ambulanten Behandlungen übernahmefähig wären.

Kann die tagesstationäre Behandlung mehrere Tage umfassen?

Ja. Die tagesstationäre Behandlung kann sich über mehrere Tage erstrecken, an denen der Patient jeweils mindestens sechs Stunden im Krankenhaus verbringt. Der Übernachtungsabzug von 0,04 Bewertungsrelationen gilt für jede Nacht, die der Patient nicht im Krankenhaus übernachtet; der Abzug ist jedoch auf maximal 30 Prozent des Gesamtentgelts begrenzt.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 115e SGB V – Tagesstationäre Behandlung. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__115e.html

GKV-Spitzenverband. (2024, 3. Juli). Evaluationsbericht zur tagesstationären Behandlung in Krankenhäusern nach § 115e SGB V. gkv-spitzenverband.de. https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulant_stationaere_versorgung/tagesstat_behandlung_im_kh/tagesstat_behandlung.jsp

Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM