Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Dämpfung

Dämpfung

Die Dämpfung bezeichnet im aG-DRG-System einen von den Selbstverwaltungspartnern beschlossenen, zeitlich befristeten Eingriff in die Kalkulation der Bewertungsrelationen, mit dem das InEK verzerrende Effekte der Corona-Pandemie auf die Kostendaten abmildert. Sie sollte verhindern, dass pandemiebedingt schwankende Fallzahlen die Relativgewichte einzelner Fallgruppen unsachgerecht verschieben.

Herkunft und Anlass

Sinkende Fallzahlen während der Corona-Pandemie verzerrten die Kostendaten, auf deren Basis das InEK die Bewertungsrelationen jährlich neu kalkuliert. Fielen die Fallzahlen einer Fallgruppe stark ab, stiegen rechnerisch deren Restkosten, also die Personal- und Infrastrukturkosten je Fall, während Fallgruppen mit stabilen Zahlen gegenläufig reagierten. Um die aktuellsten Kosten- und Leistungsdaten trotz dieser Verzerrung nutzen zu können, führte das InEK für das Katalogjahr 2023 erstmals einen gestuften Dämpfungsansatz ein, auch harmonische Dämpfung genannt, wie der Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems 2023 dokumentiert (g-drg.de). Rechtlicher Rahmen ist die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene nach § 17b KHG; die Sachkosten blieben wegen der parallel laufenden Sachkostenkorrektur unberührt.

Funktionsweise und Entwicklung nach Katalogjahr

Der gestufte Ansatz milderte gezielt den verzerrenden Einfluss der Fallzahlveränderung auf die Restkosten. Für 2024 hielten die Selbstverwaltungspartner an denselben Stufen und Parametern fest, weil die Fallzahlentwicklung nach der Pandemie weiter ungewiss war. Für 2025 entschieden sie dann, die gestufte Dämpfung nicht fortzuführen, da der Abstand zwischen dem letzten Vor-Corona-Jahr 2019 und dem Datenjahr 2023 zu groß geworden war und die Effekte einer Dämpfung gering ausgefallen wären, wie der Abschlussbericht 2025 festhält (g-drg.de). An ihre Stelle trat eine vereinfachte Dämpfung: Die Relativgewichte der Fälle in expliziten und impliziten Ein-Belegungstag-DRGs wurden pauschal um 15 Prozent abgesenkt, während die übrigen Fälle über einen einheitlichen Faktor angehoben wurden, sodass das bundesweite Case-Mix-Volumen unverändert blieb. Die Entwicklung nach Katalogjahr zeigt die folgende Übersicht.

Ein konkretes Beispiel: Ergibt die Kalkulation für einen Fall in einer Ein-Belegungstag-DRG ein Relativgewicht von 0,800, weist der Fallpauschalen-Katalog 2025 nach der Absenkung um 15 Prozent einen Wert von 0,680 aus. Die frei werdende Case-Mix-Masse verteilt das InEK über einen konstanten Faktor auf die Normallieger, deren Relativgewichte dadurch leicht steigen.

Abgrenzung zu Sachkostenkorrektur und gezielter Absenkung

Die Dämpfung ist von zwei weiteren Eingriffen zu unterscheiden, die ebenfalls auf § 17b Abs. 1 KHG beruhen. Die Sachkostenkorrektur nach Satz 6 verschiebt den Erlösanteil von den Sach- auf die Personal- und Infrastrukturkosten, um eine systematische Übervergütung der Sachkosten zu vermeiden. Die gezielte Absenkung nach Satz 5 senkt die Fallpauschalen einzelner, namentlich benannter DRGs ab. Während beide dauerhaft angelegte Instrumente sind, war die Dämpfung eine befristete Reaktion auf die pandemiebedingte Datenlage.

Bedeutung für das Medizincontrolling

Bei der jährlichen DRG-Analyse ist zu berücksichtigen, dass der im Katalog ausgewiesene Wert einer Bewertungsrelation durch solche Eingriffe vom rein kalkulatorischen Wert abweichen kann. Das InEK beschließt diese Maßnahmen jährlich neu und dokumentiert sie im Abschlussbericht. Für die Erlösplanung heißt das: Tagesfälle wurden 2025 durch die vereinfachte Dämpfung und die parallele Ausweitung der Hybrid-DRGs doppelt getroffen, was Fachabteilungen mit hohem Anteil an Ein-Belegungstag-Fällen spürbar betrifft.

Wer DRG-Jahresveränderungen und ihre Erlösauswirkungen vertiefen möchte, findet beim PKM das DRG-Update sowie die Weiterbildung zum Medizincontroller (IHK).

FAQ

Woran lässt sich erkennen, welche DRGs von einer Dämpfung betroffen waren?

Die Vorgehensweise dokumentiert das InEK jährlich im Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems. Für 2025 betraf die vereinfachte Dämpfung alle expliziten und impliziten Ein-Belegungstag-DRGs. Über den aG-DRG-Report-Browser und den Vergleich mit der Vorjahresversion lassen sich die betroffenen Fallgruppen und die Höhe der Anpassung nachvollziehen.

Warum betraf die vereinfachte Dämpfung 2025 gerade die Ein-Belegungstag-DRGs?

Tagesfälle stehen im Zentrum der Ambulantisierung. Mit der Absenkung der Ein-Belegungstag-DRGs und der gleichzeitigen Ausweitung der Hybrid-DRGs steuern die Vertragsparteien die Vergütung kurzstationärer Leistungen. Ausgenommen blieben die Mutter-DRGs der Hybrid-DRGs, um Doppeleffekte zu vermeiden.

Bleibt die Dämpfung unter der neuen Vorhaltevergütung bestehen?

Für 2026 weist der InEK-Abschlussbericht keine gesonderte Dämpfung mehr aus. Im Vordergrund steht die Einführung der Vorhaltevergütung und der rDRG-Systematik, für die erstmals ein Vorhaltebewertungsrelationen-Katalog nachrichtlich der Fallpauschalenvereinbarung 2026 beigefügt wurde. Wie Korrektureingriffe in der neuen Systematik ausgestaltet werden, ist noch offen.

Quellenverzeichnis

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. (2024, 19. Dezember). Abschlussbericht Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems für das Jahr 2025. g-drg.de. https://www.g-drg.de/content/download/14761/file/Abschlussbericht_aG-DRG_2025_2024-12-19.pdf

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. (2022, 21. Dezember). Abschlussbericht Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems für das Jahr 2023. g-drg.de. https://www.g-drg.de/einspaltig/content/download/12738/file/Abschlussbericht_aG-DRG_2023_2022-12-21.pdf

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 17b KHG – Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__17b.html

GKV-Spitzenverband. (2026, 9. Januar). aG-DRG-System 2026 – Entgeltkataloge, Vorhaltebewertungsrelationen und Abrechnungsbestimmungen. gkv-spitzenverband.de. https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/drg_system/ag_drg_system_2026/ag_drg_2026.jsp

Zuletzt aktualisiert: 02.07.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM