Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Rote Liste

Rote Liste

Die Rote Liste ist das auflagenstärkste Arzneimittelverzeichnis Deutschlands und wird von der Rote Liste Service GmbH in Frankfurt am Main herausgegeben, einem privatwirtschaftlichen Verlag und Dienstleistungsunternehmen, das seit Oktober 2021 zur Bertelsmann-Gruppe gehört. Die Rote Liste Service GmbH ist Herausgeber der gleichnamigen Liste sowie des FachInfo-Service und des PatientenInfo-Service. Die Rote Liste informiert Fachkreise über die in Klinik und Praxis zur Anwendung und Verordnung in Betracht kommenden Fertigarzneimittel und bestimmte Medizinprodukte. Sie ist keine amtliche Behördenpublikation; das BfArM ist für die Arzneimittelzulassung, nicht für die Herausgabe des Verzeichnisses zuständig.

Geschichte und Herausgeber

Die Rote Liste erschien erstmals 1933 und wurde von der jeweiligen Interessenvertretung der pharmazeutischen Industrie herausgegeben. Seit 2006 ist die Rote Liste Service GmbH, vormals Tochter des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (vfa), seit Oktober 2021 ein Unternehmen der Bertelsmann-Gruppe, der Herausgeber.

Inhalt und Aufbau

Die Rote Liste enthält Kurzinformationen zu in Deutschland vermarkteten Humanarzneimitteln einschließlich EU-Zulassungen sowie zu bestimmten Medizinprodukten, die aus Fach-, Gebrauchs- und Produktinformationen erstellt werden. Die Inhalte basieren rechtlich auf der Pflicht zur Erstellung einer Fachinformation nach § 11a AMG: Der pharmazeutische Unternehmer muss für in Deutschland zugelassene Arzneimittel den Fachkreisen auf Anforderung Fachinformationen bzw. für in Europa zugelassene Arzneimittel die entsprechenden SPCs (Summaries of Product Characteristics) zur Verfügung stellen.

Strukturell gliedert sich die Rote Liste in ein alphabetisches Verzeichnis der Präparatenamen (rosafarbene Seiten in der Buchausgabe), ein Stichwortverzeichnis mit den 88 Wirkstoff- und Indikationsgruppen (gelbe Seiten), ein Wirkstoffverzeichnis (blaue Seiten) sowie ein Firmen- und Herstellerverzeichnis (grüne Seiten). Ein Signaturverzeichnis (orangefarbene Seiten) enthält Hinweise zu Gegenanzeigen, Anwendungsbeschränkungen sowie Neben- und Wechselwirkungen. Jedem Präparat ist eine fünfstellige Kennziffer zugeordnet, deren erste beiden Ziffern die Hauptgruppe bezeichnen.

Bedeutung für die Praxis

Für Ärzte, Apotheker, Pflegefachkräfte und andere Gesundheitsberufe ist die Rote Liste eine wichtige Schnellreferenz für Wirkstoffangaben, Darreichungsformen, Dosierungen, Packungsgrößen, Anwendungsgebiete sowie Wechselwirkungen und Nebenwirkungen. Die Rote Liste ist jedoch ausdrücklich keine rechtlich bindende Informationsquelle: Verbindlich sind ausschließlich die von der Zulassungsbehörde genehmigten Fachinformationen (SmPC/SPC). Die Rote Liste fasst diese Informationen redaktionell zusammen und macht sie zugänglich, kann jedoch von den genehmigten Fachinformationen in Detailgrad und Aktualität abweichen.

Im Kontext des AMNOG-Verfahrens und der klinischen Forschung dient die Rote Liste als praktisches Nachschlagewerk für die Identifikation verfügbarer Vergleichstherapien, wobei die verbindliche Grundlage für Nutzenbewertungen die genehmigten Fachinformationen und die Beschlüsse des G-BA bilden.

Das PKM behandelt die praktische Nutzung von Fachinformationen und Arzneimittelverzeichnissen im Kontext von Market Access und Erstattungsstrategien in den Weiterbildungen Market Access Manager – Reimbursement Pharma und Market Access Manager – Reimbursement MedTech.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Roter Liste und amtlicher Fachinformation?

Die Fachinformation (SmPC) ist das von der Zulassungsbehörde genehmigte Dokument, das den rechtlich verbindlichen Rahmen für die Anwendung eines Arzneimittels definiert. Die Rote Liste komprimiert diese Informationen redaktionell für die schnelle Praxisanwendung. Bei Abweichungen oder Unsicherheiten ist stets die aktuelle Fachinformation maßgeblich.

Ist die Rote Liste eine staatliche Publikation?

Nein. Die Rote Liste ist eine privatwirtschaftliche Publikation der Rote Liste Service GmbH, die seit Oktober 2021 zur Bertelsmann-Gruppe gehört. Sie ist weder eine amtliche Behördenpublikation noch ersetzt sie amtliche Informationen des BfArM, der EMA oder des G-BA.

Enthält die Rote Liste alle in Deutschland verfügbaren Arzneimittel?

Nein. Die Rote Liste erfasst in Deutschland vermarktete Humanarzneimittel und bestimmte Medizinprodukte, die von den pharmazeutischen Unternehmen zur Aufnahme angemeldet werden. Nicht angemeldete oder nicht mehr vermarktete Präparate sind nicht enthalten. Für den vollständigen Überblick über zugelassene Arzneimittel ist die Datenbank des BfArM heranzuziehen.

Quellenverzeichnis

Rote Liste Service GmbH. (o. D.). Über die Rote Liste und den FachInfo-Service. rote-liste.de. https://www.rote-liste.de

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). (o. D.). Rote Liste Service GmbH – Tochterunternehmen und Arzneimittelverzeichnis. bpi.de. https://www.bpi.de/bpi/organisation/netzwerk/rote-liste-service-gmbh

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 11a AMG – Fachinformation. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__11a.html

Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Marcel Louis, Leiter Medizincontrolling & Reimbursement, PKM