Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

IK Nummer / IK -Institutskennzeichen

IK-Nummer (Institutionskennzeichen)

Das Institutionskennzeichen (IK-Nummer) ist ein neunstelliges, bundeseinheitliches Kennzeichen, das Leistungserbringern im deutschen Sozialversicherungssystem zur eindeutigen Identifikation bei der Abrechnung mit Trägern der Sozialversicherung dient. Die Rechtsgrundlage bildet § 293 SGB V; die Vergabe und Verwendung wurden im Februar 1979 von den Spitzenverbänden der Träger der Sozialversicherung vereinbart (ARGE·IK, Gemeinsames Rundschreiben IK, Stand November 2024).

Vergabe und zuständige Stelle

Eine häufige Verwechslung betrifft die Vergabestelle: Die IK-Nummer wird nicht vom InEK vergeben, sondern von der ARGE·IK (Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen), die im Haus der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Sankt Augustin angesiedelt ist. Die ARGE·IK speichert die Daten aller IK-Inhaber und stellt sie den Trägern der Sozialversicherung für die maschinelle Erledigung des Abrechnungsverkehrs zur Verfügung. Anträge auf Vergabe, Änderung oder Stilllegung eines IK werden direkt bei der ARGE·IK gestellt (arge-ik.de).

Antragsberechtigte und Anwendungsbereich

Ein IK erhalten alle natürlichen und juristischen Personen sowie Einrichtungen, die im Rahmen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation Leistungen zu Lasten eines Trägers der Sozialversicherung erbringen – also Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken, Physiotherapeuten, Reha-Einrichtungen, Apotheken, Augenoptiker, Krankentransportunternehmen und viele weitere Leistungserbringer. Grundsätzlich wird je Institution nur ein IK vergeben. Einrichtungen mit Untergliederungen, die ihren Abrechnungs- und Zahlungsverkehr selbständig abwickeln, können auf Antrag für jede Untergliederung ein eigenes IK erhalten.

Struktur

Die IK-Nummer besteht aus neun Ziffern. Die ersten zwei Stellen kennzeichnen den Leistungserbringertyp und die regionale Zuordnung (Bereichsnummer), die Stellen drei bis acht sind eine fortlaufende Seriennummer innerhalb des Bereichs, und die neunte Stelle ist eine Prüfziffer, die nach einem festgelegten Algorithmus berechnet wird. Das IK ist in fortlaufender Folge, also ohne Leerzeichen oder Trennzeichen, zu schreiben.

Verwendung in der Krankenhausabrechnung

Im stationären Bereich ist das IK ein Pflichtbestandteil des Datensatzes nach § 301 SGB V: Krankenhäuser übermitteln beim Aufnahme- und Entlassungsdatensatz das eigene IK als eindeutige Absenderkennung. Es taucht zudem in der Krankenhausrechnung, in Verlegungsscheinen und in der Datenlieferung nach § 21 KHEntgG an das InEK auf. Im vertragsärztlichen Bereich nutzen Praxen ihr IK für die Abrechnung nach § 295 SGB V gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).

Ein konkretes Beispiel: Wird ein Patient von Krankenhaus A zu Krankenhaus B verlegt, enthält der Verlegungsdatensatz nach § 301 SGB V das IK beider Einrichtungen. Krankenkassen und Datenannahmenäher können so eindeutig identifizieren, welche Einrichtung welchen Behandlungsabschnitt erbracht hat – Voraussetzung für korrekte Zahlungsabwicklung und eventuelle Fallzusammenführungen.

FAQ

Was passiert, wenn sich Name oder Adresse einer Einrichtung ändert?

Änderungen müssen der ARGE·IK unverzüglich gemeldet werden, damit die hinterlegten Daten (Name, Anschrift, Bankverbindung) aktuell bleiben. Das IK selbst bleibt dabei unverändert. Veraltete Stammdaten können zu Verzögerungen im Zahlungsverkehr führen, da Krankenkassen die Stammdaten der ARGE·IK für den maschinellen Zahlungsverkehr nutzen.

Kann eine Einrichtung mehrere IK-Nummern haben?

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Institutionen mit Untergliederungen, die ihren Abrechnungs- und Zahlungsverkehr selbständig abwickeln, erhalten auf Antrag für jede Untergliederung ein eigenes IK. Auch wenn die Abwicklung des Zahlungsverkehrs über mehrere Geldinstitute erforderlich ist, können mehrere IK vergeben werden.

Ist das IK dasselbe wie das Betriebsstättennummersystem (BSNR) in der Arztpraxis?

Nein. Das IK ist das übergeordnete Abrechnungskennzeichen einer Institution gegenüber den Sozialversicherungsträgern. Die Betriebsstättennummer (BSNR) ist ein ergänzendes, von der KV vergebenes Kennzeichen, das Praxisstandorte innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung identifiziert. Beide Kennzeichen können in der Abrechnung gemeinsam erscheinen, haben aber unterschiedliche Vergabestellen und Anwendungsbereiche.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 293 SGB V – Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__293.html

ARGE·IK – Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen im Haus der DGUV. (2024, November). Gemeinsames Rundschreiben Institutionskennzeichen (IK). gkv-datenaustausch.de. https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/leistungserbringer_1/sonstige_leistungserbringer/GR-IK-2024-11_final.pdf

ARGE·IK – Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen. (o. D.). Wir über uns – Vergabe und Verwendung des IK. dguv.de. https://www.dguv.de/arge-ik/index.jsp

Bundesministerium der Justiz. (o. D.). § 301 SGB V – Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen. gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__301.html

Zuletzt aktualisiert: 29.06.2026 | Geprüft von: Dominik Lindner, Ärztlicher Leiter Medizincontrolling, PKM